Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn
Der Gemeinderat beschließt gemäß Kommunalselbstverwaltungsgesetz über Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit sie nicht dem Bürgermeister, einem Ausschuß des Gemeinderates oder einem Ortsrat übertragen sind. Über andere Selbstverwaltungsangelegenheiten kann der Gemeinderat nur beschließen, wenn besondere gesetzliche Vorschriften dies zulassen.
Die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde wählen die 33 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl. Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und haben verschiedene politische Zielsetzungen. Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder politischen Gruppierung mit im wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung angehören, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.
Der Vorsitzende des Gemeinderates ist der Bürgermeister. Er hat kein Stimmrecht.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlußfassung über bestimmte, nicht dem Gemeinderat vorbehaltene Angelegenheiten, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn folgende Ausschüsse gebildet:
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Haupt-, Finanz- und Personalausschuß,
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Ausschuß für Bauen, Wohnen und Umwelt,
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Ausschuß für Bürgerdienste,
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Werksausschuß (für den Eigenbetrieb Freizeit und Hallen)
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Baugenehmigungsausschuß (Mitwirkung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren),
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Rechnungsprüfungsausschuß,
Näheres über die Aufgaben der Ausschüsse, das Beratungs- und Abstimmungsverfahren im Gemeinderat und den Ausschüssen usw. regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung.
Sitzverteilung des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn (Stand: Juli 2009)


