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Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn
Der Gemeinderat beschließt gemäß Kommunalselbstverwaltungsgesetz
über Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit sie nicht
dem Bürgermeister, einem Ausschuß des Gemeinderates oder einem Ortsrat übertragen
sind. Über andere Selbstverwaltungsangelegenheiten kann der Gemeinderat nur
beschließen, wenn besondere gesetzliche Vorschriften dies zulassen.
Die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde wählen die 33
Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl. Die Mitglieder des Gemeinderates
sind ehrenamtlich tätig und haben verschiedene politische Zielsetzungen.
Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder politischen
Gruppierung mit im wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung angehören,
können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.
Der Vorsitzende des Gemeinderates ist der Bürgermeister.
Er hat kein Stimmrecht.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlußfassung
über bestimmte, nicht dem Gemeinderat vorbehaltene Angelegenheiten, hat der
Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn folgende Ausschüsse gebildet:
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Haupt-, Finanz- und Personalausschuß,
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Ausschuß für Bauen, Wohnen und Umwelt,
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Ausschuß für Bürgerdienste,
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Werksausschuß (für den Eigenbetrieb Freizeit und Hallen)
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Baugenehmigungsausschuß (Mitwirkung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren),
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Rechnungsprüfungsausschuß,
Näheres über die Aufgaben der Ausschüsse, das Beratungs- und
Abstimmungsverfahren im Gemeinderat und den Ausschüssen usw. regelt der Gemeinderat
in seiner Geschäftsordnung.
Sitzverteilung des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn (Stand:
Juli 2009)
Weitere Links
Die
Ortsräte der Gemeinde Eppelborn