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Lärmaktionsplanung
- die Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten, Die Umgebungslärmrichtlinie gilt übrigens nicht für Lärm, der von der betroffenen Person selbst verursacht wird, für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf Tätigkeiten in militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten, und zwar in der ersten Stufe bis zum 30. Juni 2007 für die folgenden Hauptlärmquellen:
- Ballungsräume > 250.000 Einwohnern Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das Ministerium für Umwelt des Saarlands das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) an der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld beauftragt, die Strategische Lärmkartierung für die ca. 250 km betroffenen Straßen über 6 Millionen KFZ pro Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts durchzuführen. Das Projekt wurde von Frau Prof. Dr. Kerstin Giering geleitet. Die Gemeinde Eppelborn war in dieser ersten Stufe ausschließlich mit der Bundesautobahn A 1 betroffen. Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung sind im Internet auf folgender Seite einsehbar: www.laermkartierung-saarland.de (F). Informationen rund um die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Saarland erhalten Sie auf der Internetseite des Umweltministerium des Saarlandes (F)
Gemäß § 47 d Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2005 (§ 47 BImSchG) ist die Öffentlichkeit in der Zeit vom 23. Juni 2008 bis einschließlich 18. Juli 2008 zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört worden und hat die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren berücksichtigt worden. Der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn hat mit Beschluss vom 28.08.2008 den Lärmaktionsplan Teilabschnitt 1 gemäß § 47d BImSchG, bestehend aus dem Erläuterungsbericht und den zeichnerischen Darstellungen beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG über diese Entscheidung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Eppelborn vom 02. Oktober 2008 informiert. Hier können Sie die Kurzfassung des Lärmaktionsplans Eppelborn nachlesen. |
