Eigenheimförderung
Anträge auf kommunale Eigenheimförderung können wieder gestellt werden
Erfreuliche Mitteilung an alle Familien mit mindestens einem Kindergeld berechtigten Kind, die ein vor 1970 erbautes Wohnhaus in der Gemeinde Eppelborn erworben haben oder in diesem Jahr erwerben werden. Ab sofort können die entsprechenden Förderleistungen wieder beantragt werden.
Die bereits im Haushaltsplan 2011/2012 eingestellten finanziellen Mittel, die vom Landesverwaltungsamt in St. Ingbert genehmigt worden sind, können demnach an förderungsfähige Familien in der Gemeinde Eppelborn gewährt werden. Zuvor mussten aufgrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen die Vergaberichtlinien auf Initiative von Bürgermeister Fritz-Hermann Lutz in einigen Punkten überarbeitet werden. In seiner letzten Sitzung im alten Jahr hat der Gemeinderat der Änderung der Vergaberichtlinien zugestimmt und somit den Weg für eine weitere Förderperiode der in Frage kommenden Familien frei gemacht. Die Gemeinde Eppelborn hat mit der Fortführung des Eigenheimförderprogramms ein deutliches Zeichen für eine kinder- und familienfreundliche Gemeinde gesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2012 stehen insgesamt 70.000,- € Fördergelder zur Verfügung.
Trotz rigider Sparvorgaben durch die Kommunalaufsicht ist es damit gelungen, das seit 2007 erfolgreich aufgelegte Familienförderprogramm auch in Zukunft beizubehalten. Einziger Wehrmutstropfen dürfte die Reduzierung des Zuschusses auf 2.500,- € sein.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass es sich bei den Antragstellern um Familien (Ehepaare, Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende) mit mindestens einem Kindergeld berechtigten Kind handelt, die ein vor 1970 erbautes Wohnhaus in der Gemeinde Eppelborn erwerben und dieses mindestens fünf Jahre selbst nutzen. Die Erwerber dürfen noch kein Eigentümer eines Ein-, Zwei oder Mehrfamilienhauses und weder verwandt noch verschwägert mit dem Voreigentümer des erworbenen Wohnhauses sein.
Familien, die dieses Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.500,- €. Dieser Betrag erhöht sich ab dem zweiten Kind um weitere 500,- €. Maximal werden 5.000,- € pro Förderfall gewährt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung der Gemeinde Eppelborn eine freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel.
Anträge können ab sofort bei der Gemeinde Eppelborn, Fachgebiet Liegenschaften, Zimmer 203 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs und der Vollständigkeit berücksichtigt. Fachgebietsleiter Hans-Peter Hoffmann, Tel. Nr. 06881-969245, berät die Antragssteller gerne und ist beim Ausfüllen des Antrages behilflich.

