Festsetzung von Steuern, Gebühren und Beiträgen in der Gemeinde Eppelborn
Die Gemeinde Eppelborn erteilt für die nachfolgend genannten Abgaben Dauerbescheide. Es werden nur dann neue Bescheide erteilt, wenn sich die bisherigen ändern.
Im Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung ist für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B geregelt, dass für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden kann. Das Kommunale Abgabengesetz des Saarlandes in Verbindung mit der Abgabenordnung regelt dies analog für die Beiträge zur Landwirtschaftskammer des Saarlandes, die Hundesteuer und die Niederschlagswassergebühren.
Die Gemeinde Eppelborn setzt hiermit
- die Grundsteuer A
- die Grundsteuer B
- den Beitrag zur Landwirtschaftskammer des Saarlandes
- die Hundesteuer und
- die Niederschlagswassergebühr
für die Kalenderjahre 2008 bis 2012 fest
und zwar so, wie die Abgaben in den letzten schriftlichen Dauerbescheiden festgesetzt sind. Der jeweils letzte gültige Bescheid kann beim Steueramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstr. 27 in Eppelborn eingesehen werden. Damit treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn für die Jahre 2008 bis 2012 schriftliche Bescheide erteilt worden wären.
Zahlungsaufforderung:
Steuerschuldner sind hiermit aufgefordert entsprechend dem letzten Dauerbescheid zu zahlen.
Ist das Abbuchungsverfahren vereinbart, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Festsetzungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei Gemeinde Eppelborn, Der Bürgermeister, 66571 Eppelborn, Rathausstraße 27, oder beim Landrat des Kreises Neunkirchen –Kreisrechtsausschuss- in 66564 Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Straße 36. Ein Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung.
Eppelborn, den 30. Januar 2012
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Fritz-Hermann Lutz

