Benutzerspezifische Werkzeuge

Neues Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG)

Neues Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG)

 bringt unter anderem auch neue Regelungen für Vereine und Privatpersonen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen

Mit Inkrafttreten des neuen Saarländischen Gaststättengesetzes (SGastG)

am 17. Juni 2011 ist nicht nur die bislang vorgeschriebene Gaststättenkonzession bei Gewerbetreibenden entfallen, sondern es ergeben sich auch bei der Durchführung von Vereins- und Straßenfesten neue gesetzliche Regelungen.

Die bislang vorgeschriebene Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 GastG) und die hierfür zu erhebende Verwaltungsgebühr entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Geblieben ist die Regelung der gesetzlichen Sperrstunde (diese beginnt nach wie vor bei Veranstaltungen im Freien und in Festzelten um 23.00 Uhr), allerdings nun auf der Rechtsgrundlage des Saarländischen Gaststättengesetzes.

Ersetzt wird die Ausschankgenehmigung nun durch eine schriftliche Anzeige, die vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Eppelborn auf einem landesweit einheitlichen Vordruck einzureichen ist.

Entsprechende Vordrucke sind bei der Gemeinde Eppelborn, Gewerbeamt erhältlich und in Kürze auch unter  www.eppelborn.de abrufbar.

Auf dem Vordruck sind unter anderem Angaben über Art- und Umfang der Speisen und Getränke, Alkoholausschank, die Örtlichkeit, den Zeitraum usw. zu machen, damit kontrollierende Behörden im Vorfeld entsprechend informiert werden können.

Der Veranstalter erhält nach Eingang der schriftlichen Anzeige eine entsprechende Bestätigung. Soll die Veranstaltung länger als 23.00 Uhr stattfinden, muss eine entsprechende gebührenpflichtige Hinausschiebung des Beginns der gesetzlichen Sperrstunde beantragt werden.

Weiterhin ist es möglich, dem Veranstalter Anordnungen und Auflagen zu erteilen. Die nicht rechtzeitige Anzeige von Veranstaltungen sowie Verstöße gegen Anordnungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei Rückfragen ist das Gewerbeamt der Gemeinde Eppelborn unter der Durchwahl 06881- 969125 erreichbar.

 

Eppelborn, den 05. Juli 2011

 

Artikelaktionen
  • Versenden Versenden
  • Drucken Drucken