Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 beim Abfallzweckverband Eppelborn
1. Der Verbandsvorsteher des Abfallzweckverbandes Eppelborn (AFZE) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Saarbrücken, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 zu prüfen.
2. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat in ihrem Bericht vom 18. November 2011 dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Abfallzweckverbandes Eppelborn den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver-ustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abfallzweckverbandes Eppelborn, Eppelborn, für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12. 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbelegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hin-reichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
3. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 07. Dezember 2011 den Jahresabschluss 2010 wie folgt festgestellt:
• Bilanzsumme am 31.12.2010 724.710,34 €
• Summe der Aufwendungen 1.386.618,10 €
• Summe der Erträge 1.431.612,25 €
• Jahresgewinn 46.232,69 €
Der im Wirtschaftsjahr 2010 in der Sparte Kompostieranlage entstandene Verlust in Höhe von 79.911,35 € ist gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des AFZE durch die Erhebung einer Verbandsumlage von den Mitgliedern nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Stammkapital auszugleichen.
Der Gewinn der Sparten Innerörtliche Entsorgung und Wertstoffhof in Höhe von 126.144,04 € wird in 2011 vorgetragen.
4. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2010 des Abfallzweckverbandes Eppelborn erfolgte mit Schreiben vom 29. Januar 2010 durch das Landesverwaltungsamt (Kommunalaufsicht).
5. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Abfallzweckverbandes Eppelborn für das Wirtschaftsjahr 2010 liegen in der Zeit vom 02. Januar bis 03. Februar 2012 im Rathaus Eppelborn, Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, Zimmer 210, während den üblichen Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr; Di. zusätzlich von 15.30 – 18.00 Uhr) zur Einsicht aus.
Eppelborn den 16. Dezember 2011
Der Verbandsvorsteher
Fritz-Hermann Lu t z, Bürgermeister

