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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich Pfingstkirmes Eppelborn

Eppelborner Pfingstkirmes in der Zeit vom Samstag, dem 11.06.2011 bis Dienstag, dem 14.06.2011

 

Im Gemeindebezirk Eppelborn wird zu Pfingsten wieder die traditionelle Pfingstkirmes abgehalten.

 

Dies hat eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen Regelungen zur Folge. Im Besonderen sei darauf hingewiesen, dass ein Teil der „Bahnhofstraße und die Straße „Am Güterbahnhof" wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden muss. Die Bushaltestelle vor dem Bahnhof wird daher in die Straße „Europaplatzverlegt. Ferner wird der Markplatz in dieser Zeit in Anspruch genommen, ebenso entfällt die Parkmöglichkeit auf dem Festplatz „Am Güterbahnhof“. Die einzelnen Regelungen ergeben sich aus der nachfolgenden

 

 

VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG

 

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz in den jeweils gültigen Fassungen, wird folgende VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG (VRA) erlassen:

 

1.         Aus Anlass der PFINGSTKIRMES 2011 wird ab Mittwoch, dem 08.06.2011, 7.00 Uhr, bis Mittwoch, dem 15.06.2011, 18.00 Uhr, die „Bahnhofstraße“ vom Ende des ehemaligen Bahnhofgebäudes (Stellwerk 13) in Richtung der Straße "Am Kloster" und die Straße "Am Güterbahnhof" an der Einmündung der Zufahrt zum "Handwerkerpark" mit Verkehrszeichen (VZ) 250 StVO (Durchfahrt verboten) in Verbindung mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) gesperrt.

 

2.         Außer am Dienstag, dem 14.06.2011, -Markttag-, sind im vorgenannten Zeitraum bei der Metzgerei Schmitt mit VZ 357 StVO (Sackgasse) in Richtung Bahnhof die Verkehrsteilnehmer auf die geänderte Situation hinzuweisen. Beim Haupteingang zum "Seniorenheim" in der Straße "Am Kloster" ist ebenfalls durch Aufstellen des VZ 357 StVO (Sackgasse) auf die geänderte Verkehrsituation hinzuweisen. Dort soll das VZ so aufgestellt werden, dass es möglichst aus beiden Richtungen von der B 10 aus gesehen wird.

 

3.         Für die Zeit vom 08.06.2011 bis 15.06.2011 wird durch Aufstellen der VZ 283 StVO (Haltverbot) in der Zufahrt zum "Handwerkerpark", entlang des Festplatzes beidseitig das Halten untersagt. Die Strecke ist außerdem auf der Seite zum Festplatz durch eine Absperrung (Absperrgitter) gegen den Veranstaltungsraum abzusichern.

 

4.         Die Poller beim Weg zum Parkplatz des WASGAU Marktes am Ende der Straße „Am Kloster“ werden vom 08.06.2011 bis 15.06.2011, 18.00 Uhr wegen der Auf- und Abbauarbeiten entfernt. Während diesem Zeitraum ist die Durchfahrt zwischen den beiden Parkplätzen gegenüber der Feuerwehrzufahrt durch VZ 250 StVO (Durchfahrt verboten) in Verbindung mit VZ 600 StVO (Absperrschranken) voll zu sperren. Danach werden die Poller wieder eingesetzt und zusätzlich mit Absperrschranken so versehen, dass Fußgänger dort gehindert sind, die Straße zu betreten. Die Schranken sollen dann über die Straße „Am Güterbahnhof“ so aufgestellt werden, dass der Veranstaltungsraum gegen den Fahrzeugverkehr gesichert ist und das Einfahren in Richtung „Handwerkerpark“ möglich bleibt.

 

5.         Die Hinweisbeschilderung auf die Parkplätze "Am Güterbahnhof", die an der Einmündung an der Straße "Am Kloster / Dirmingerstraße", sowie an den ausgewiesenen dauerhaft aufgestellten Parkplatzvorwegweisern (Rathaushaustraße, WVO Gebäude / Koßmannstraße / Schloßstraße) gezeigt werden, sind für die Dauer der Veranstaltung zu verdecken, bzw. durch selbstklebendes Abdeckband (schwarz/orange/schwarz) außer Kraft zu setzen.

 

6.         Am Dienstag, den 14.06.2011 wird anlässlich des Pfingstmarktes der Veranstaltungsraum zusätzlich an folgenden Punkten jeweils mit VZ 25O StVO in Verbindung mit einem VZ 600 StVO (Absperrschranke) von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr gesperrt:

 

            a)         die Straße "Am Markt" bei der Einmündung in die Straße "Am Kloster"

b)                 die „Bahnhofstraße“ bei der Metzgerei Schmitt (Bahnübergang)

c)                 die Straße „Am Markt“ bei der Einmündung in die „Bahnhofstraße“.

 

7.         In der „Dirminger Straße“ ist durch Aufstellen des VZ 283 StVO (Haltverbot) ab dem Anwesen Nr. 14 in Fahrtrichtung Lebach bis zum Seniorenheim „St Josef“ ein Haltverbot in der Zeit vom Samstag, dem 11.06.2011 bis Dienstag, dem 14.06.2011 einzurichten.

 

 

8.                 Der Festplatz „Am Güterbahnhof“ wird ab Dienstag, dem 07.06.2011, 06.00 Uhr, gesperrt.

 

9.                 Bereits ab Freitag, dem 03.06.2011, sollen Hinweisschilder in der Straße „Am Kloster“ im Bereich des Fußgängerüberweges und im Bereich des „Stellwerk 13“ sowie auf dem „ehemaligen Aldiparkplatz“ gezeigt werden, die auf die Freihaltung der benötigten Parkflächen ab Mittwoch, dem 08.06.2011 hinweisen.

 

10.             Der Park & Ride Parkplatz neben dem Stellwerk 13 wird ab Mittwoch, dem 08.06.2011 von 6.00 Uhr bis Mittwoch, dem 15.06.2011, 17.00 Uhr gesperrt. Die entsprechende Hinweisbeschilderung ist bereits ab Freitag, dem 03.06.2011 vor Ort zu zeigen.

 

11.             Die eingesetzten Absperrschranken sind bei Dunkelheit und schlechter Sicht jeweils mit 5 roten Lampen zu bestücken.

            Absperrungen und Verkehrszeichen sind so aufzustellen, dass vermeidbare Behinderungen der Anwohner unterbleiben. Vor allem sollten Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen gewährleistet bleiben.

            Die Ständer für die Verkehrszeichen und Absperrschranken sowie die Eisen für die Bretter dürfen keine scharfen Kanten haben, an denen sich Passanten verletzen könnten.

 

Diese Anordnungen treten mit dem Aufstellen der Zeichen in Kraft und mit deren Abbau außer Kraft. Entgegenstehende Anordnungen werden durch diese Anordnungen ersetzt.

 

Gemeinde Eppelborn

Eppelborn, den 25.05.2011

Der Bürgermeister

 

Fritz-Hermann L u t z

 

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