Zweiter Satzungs-Nachtrag Einteilung Gemeindegebiet in Gemeindebezirke
Zweiter Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Eppelborn zur Einteilung des Gemeindegebietes in Gemeindebezirke und zur Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte der einzelnen Gemeindebezirke
Aufgrund der §§ 12 sowie § 71 Abs. 2 in Verbindung mit § 70 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1007 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt S. 1215) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn in seiner Sitzung am 25.08.2011 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Eppelborn zur Einteilung des Gemeindegebietes in Gemeindebezirke (Ortsteile) und zur Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte der einzelnen Gemeindebezirke (Ortsteile) wird wie folgt geändert:
§ 2 Satz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
3. den Gemeindebezirk bzw. Ortsteil Eppelborn bei einer möglichen zwischen 7 bis 11 liegenden Zahl = 11
Artikel II
Die Zweite Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Eppelborn zur Einteilung des Gemeindegebietes in Gemeindebezirke und zur Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte der einzelnen Gemeindebezirke tritt gemäß § 71 Abs. 2 KSVG zum Ende der Amtszeit des Gemeinderates Eppelborn in Kraft.
Eppelborn, den 08. November 2011
DER BÜRGERMEISTER
Fritz-Hermann Lutz
Hinweis nach § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

