Kinderreisepass
Hierzu benötigen Sie:
- Geburtsurkunde bzw. der alte Kinderausweis
- Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Vollmacht möglich) bzw. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Größe
- Augenfarbe
- 1 biometrietaugliches Passbild, egal wie alt das Kind ist
- 1 Elternteil muss vorsprechen, vom 2. Elternteil reicht eine Vollmacht aus.
• Bei geschiedenen Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
• Bei alleinerziehenden Müttern/Vätern ist eine Bescheinigung aus dem Sorgerechtsregister vom Jugendamt vorzulegen, dass der Kindsvater/die Kindsmutter kein Sorgerecht hat.
• Kinder ab 10 Jahren müssen bei Antragstellung beim Bürgeramt mit vorsprechen.
Der Kinderreisepass kostet 13,00 Euro und wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Der Kinderreisepass ist jeweils 6 Jahre gültig, aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr.
Verlängerung von Kinderausweisen:
Noch gültige Kinderreisepässe können vor Ablauf bis zum 12. Lebensjahr verlängert, bzw. durch ein neues Bild aktualisiert werden; Kosten: 6,00 Euro.
Für die Verlängerung benötigen Sie:
- 1 biometrietaugliches Passbild (Musterfoto)
- Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Vollmacht möglich) bzw. Sorgerechtsbeschluss
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben
Bei Reisen in bestimmte Länder können auch schon vor Vollendung des 10. Lebensjahres Passbilder im Kinderreisepass verlangt werden!
BITTE BEACHTEN SIE:
Bitte erkundigen Sie sich auch bei den Fluggesellschaften über deren Bestimmungen. Diese sind oft noch strenger als die Bestimmungen der Länder, die bereist werden.
Ihre Ansprechpartner
Fachgebiet 1.03 Bürgeramt:
N. Darlagianni,
T. Neis,
C. Ney,
P. Schäfer
M. Schikowsky
Fachgebietsleiter:
L. Peter
Rathaus, Zimmer-Nr.: 101
Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn
Telefon: 0 68 81 - 969-110
E-Mail an: buergeramt(at)eppelborn.de

