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Schiedsverfahren

Schlichten statt richten!

Schiedsverfahren in der Gemeinde Eppelborn

Bei einem Rechtsstreit

  • in einer Strafsache, z.B. bei schwerer Beleidigung, Körperverletzung,  Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw., oder
  • in einer Angelegenheit des bürgerlichen Rechts, wie z.B.  Nachbarschaftstreitigkeiten, Verletzung von Grenzabständen usw.
ist bis zum Streitwert von jeweils 600 Euro grundsätzlich eine Schlichtung durch einen Schiedsmann bzw. eine Schiedsfrau vorgeschrieben. Das Gericht verlang in einem solchen Fall, dass zunächst eine Sühnebescheinigung"

eines Schiedsmannes bzw. einer Schiedsfrau vorgelegt wird.

 

Zuständig für das Schiedsverfahren ist grundsätzlich der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau, in dessen Schiedsbezirk der Antraggegner (Beschuldigte) wohnt (siehe auch unten stehende Tabelle).

Ihre bzw. seine Tätigkeit ist kostenpflichtig.

 

Schiedsbezirk

Schiedsmann

Telefon

Bubach/Calmesweiler /Macherbach

Annette Schmitt
Zum Hirschberg 35b

06881/897988

Dirmingen

N.N.


 

Eppelborn

Gerd BERNARDI
Rathausstr. 104

06881/6502

Habach

Helmut Finkler
Mittelstr. 47

06881/87518

Hierscheid

Karl PAUL
Ginsterweg 8

06881/962444

Humes

Hans-Jürgen HERZOG
Seiterstr. 10

06881/88645

Wiesbach

Klaus-Peter Gros
Hohlstr. 24

06806/85565

 

Kontakt:

 

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