|
|
Heiraten in der Gemeinde EppelbornHochzeitsgemeinde mit Flair Inhaltsverszeichnis
Trauen Sie sich? - Wir trauen Sie gerne!Wir freuen uns, dass Sie sich für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben und beim Standesamt Eppelborn den Bund fürs Leben schließen wollen. Der erste Schritt auf dem Weg in das gemeinsame Eheglück ist die sogenannte Anmeldung zur Eheschließung. Sie ersetzt seit dem 01.07.1998 das frühere Aufgebot und kann bis zu 6 Monate im Voraus erfolgen. Der Standesbeamte braucht verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt er nämlich fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die an dieser Stelle gemachten Angaben sind unverbindlich und können keine persönliche Beratung über die vorzulegenden Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung ersetzen. Um Ihnen die Formalitäten zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben. Wir hoffen, Sie damit bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Hochzeit unterstützen zu können. Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandsrecht ist es uns leider nicht möglich, alle Fragen im Vorhinein zu beantworten oder jede mögliche Variante z.B. im Namensrecht oder bezüglich der beabsichtigten Eheschließung aufzulisten. Sollten Sie daher konkrete Fragen haben oder Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns. Wir bemühen uns, Ihre Fragen möglichst schnell zu beantworten. Bei der Anmeldung sollten möglichst beide Partner anwesend sein, denn sie muss von beiden persönlich unterschrieben werden. Sollte dies für einen von Ihnen nicht möglich sein, kann er den anderen ausnahmsweise auch schriftlich bevollmächtigen. Das Formular hierzu bekommen Sie beim Standesamt (sog. „Beitrittserklärung“). Schon vor der Anmeldung zur Eheschließung können Sie sich bei uns Ihren Hochzeitstermin, auch telefonisch, vormerken lassen. Verbindlich wird der Termin allerdings erst mit der Anmeldung. zurück zum Anfang
Wo kann man die Eheschließung anmelden?
Sie können Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, wo Sie oder Ihr Partner / Ihre Partnerin mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie das Standesamt beliebig wählen.
Sie wohnen beide nicht in Eppelborn, wollen aber gerne hier heiraten?Kein Problem! Das Standesamt Ihres Wohnsitzes, bei dem Sie die Eheschließung anmelden müssen, wird die Unterlagen nach erfolgter Anmeldung an uns weiterleiten. Bitte setzen Sie sich spätestens dann wegen eines Termins mit uns in Verbindung. zurück zum Anfang
Welche Unterlagen braucht man für die Anmeldung?
Wenn Sie beide bisher unverheiratet, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig und kinderlos sind:
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren:
Wenn Sie schon ein gemeinsames Kind haben,
zurück zum Anfang
Heiraten im Ausland
Eine wachsende Zahl von Heiratswilligen möchte nicht im heimatlichen Standesamt, sondern im Ausland den Bund fürs Leben schließen. Es häufen sich daher seit einiger Zeit die Anfragen nach den Voraussetzungen für die Eheschließung in den verschiedensten Ländern der Erde. Die Voraussetzungen für die Eheschließung richten sich für jeden Verlobten nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Die Regelungen für die Beibringung der Unterlagen für eine Eheschließung mit Ausländerbeteiligung sind von Staat zu Staat unterschiedlich und werden ständig aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund dessen keine Aufstellung der beizubringenden Unterlagen erstellt werden kann. Auskunft darüber, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, geben wir Ihnen gerne persönlich. Rufen Sie uns an (06881/969-122 und 969-123) oder kommen Sie einfach im Rathaus vorbei. Auch Ihre E-Mail nehmen wir gerne entgegen (standesamt@Eppelborn.de). zurück zum Anfang
Begründung von Lebenspartnerschaften
Mit dem Inkrafttreten des neuen Personalstandsgesetzets zum 01.01.2009 ist auch die Mitwirkung bei der Begründung und die Beurkundung von Lebenspartnerschaften in das Aufgabengebiet des Standesamtes übertragen worden. Hierbei gelten nun im Wesentlichen die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei einer Eheschließung. Falls Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen und hierzu Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wo und wie können Sie heiraten?Sie können bei uns sogar schon vor der Anmeldung der Eheschließung unverbindlich einen Termin vereinbaren, den wir Ihnen dann bis zur Anmeldung reservieren. Aus organisatorischen Gründen ist eine Vormerkung frühestens ein halbes Jahr vorher möglich. Wir trauen Sie gerne an 5 Tagen der Woche, von montags bis freitags. Sie können sich an diesen Tagen aussuchen, ob Sie um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr oder 14.00 Uhr die Ehe miteinander eingehen wollen. An jedem ersten Samstag eines Monats sind wir auch gerne um 14.00 Uhr und 15.00 Uhr für Trauungen für Sie da. Als Räumlichkeiten stehen uns für Eheschließungen zur Verfügung:
|
|
