Lärmaktionsplanung
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EU-Umgebungslärmrichtlinie: Die erste und zweite Stufe der Lärmkartierung ist im Saarland abgeschlossen.
Am 15. Juni 2002 haben das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die so genannte Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Diese soll helfen, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Wichtige Bestandteile dieser Richtlinie sind
- die Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten,
- die Information der Bevölkerung hierüber und
- die Anwendung von Aktionsplänen auf lokaler Ebene.
Die Umgebungslärmrichtlinie gilt übrigens nicht für Lärm, der von der betroffenen Person selbst verursacht wird, für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf Tätigkeiten in militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist, sowie Sport-, Freizeit- und Baulärm.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten, und zwar in der ersten Stufe bis zum 30. Juni 2007 für die folgenden Hauptlärmquellen:
- Ballungsräume > 250.000 Einwohnern
- Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeugen jährlich
- Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen jährlich
- Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich.
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das Ministerium für Umwelt des Saarlands das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) an der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld beauftragt, die Strategische Lärmkartierung für die ca. 250 km betroffenen Straßen über 6 Millionen KFZ pro Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts durchzuführen. Das Projekt wurde von Frau Prof. Dr. Kerstin Giering geleitet. Die Gemeinde Eppelborn war in dieser ersten Stufe ausschließlich mit der Bundesautobahn A 1 betroffen. Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung aus 2007 sind noch im Internet auf folgender Seite einsehbar: www.laermkartierung-saarland.de (F).
Inzwischen ist auch fristgerecht vor dem 30. Juni 2012 die zweite Stufe der Lärmkartierung im Saarland abgeschlossen, die zusätzlich alle Ballungsräume > 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeugen jährlich und Haupteiensbahnstrecken > 30.000 Zügen jährlich zu berücksichtigen hatte.
Informationen rund um die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Saarland sowie die aktuellen Lärmkarten 2012 erhalten Sie auf der Internetseite des Umweltministerium des Saarlandes (F)
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Lärmaktionsplanung der Gemeinde Eppelborn
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Umwelt der Gemeinde Eppelborn hat
in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2008 die Aufstellung des Lärmaktionsplans
(1. Stufe) beschlossen. Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Lärmaktionsplans
(1. Stufe) am 19.06.2008 zugestimmt und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange
sowie die Offenlage beschlossen.
Gemäß § 47 d Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2005 (§ 47 BImSchG) ist die Öffentlichkeit in der Zeit vom 23. Juni 2008 bis einschließlich 18. Juli 2008 zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört worden und hat die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren berücksichtigt worden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn hat mit Beschluss vom 28.08.2008 den Lärmaktionsplan Teilabschnitt 1 gemäß § 47d BImSchG, bestehend aus dem Erläuterungsbericht und den zeichnerischen Darstellungen beschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG über diese Entscheidung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Eppelborn vom 02. Oktober 2008 informiert. Hier können Sie die Kurzfassung des Lärmaktionsplans Eppelborn 2008 nachlesen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Gemeinde Eppelborn bis zum 18. Juli 2013 ihre Lärmaktionsplanung auf Grundlage der erweiterten Lärmkartierung 2012 zu aktualisieren (Lärmaktionsplan 2. Stufe). Auf dem Gebiet der Gemeinde Eppelborn sind dabei die BAB A1, die B 269, die B 10 östlich der B 269 und die L 112 bis zur Abzweigung der L 133 (Berschweilerstraße) betroffen. Über die Vorgehensweise und Beteiligung der Öffentlichkeit werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

