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Heiraten in der Gemeinde Eppelborn

Hochzeitsgemeinde mit Flair

Inhaltsverszeichnis

 

Trauen Sie sich? - Wir trauen Sie gerne!

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben und beim Standesamt Eppelborn den Bund fürs Leben schließen wollen.

Der erste Schritt auf dem Weg in das gemeinsame Eheglück ist die sogenannte Anmeldung zur Eheschließung. Sie ersetzt seit dem 01.07.1998 das frühere Aufgebot und kann bis zu 6 Monate im Voraus erfolgen.

Der Standesbeamte braucht verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt er nämlich fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht.

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die an dieser Stelle gemachten Angaben sind unverbindlich und können keine persönliche Beratung über die vorzulegenden Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung ersetzen.

Um Ihnen die Formalitäten zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben. Wir hoffen, Sie damit bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Hochzeit unterstützen zu können.

Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandsrecht ist es uns leider nicht möglich, alle Fragen im Vorhinein zu beantworten oder jede mögliche Variante z.B. im Namensrecht oder bezüglich der beabsichtigten Eheschließung aufzulisten. Sollten Sie daher konkrete Fragen haben oder Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns. Wir bemühen uns, Ihre Fragen möglichst schnell zu beantworten.

Bei der Anmeldung sollten möglichst beide Partner anwesend sein, denn sie muss von beiden persönlich unterschrieben werden. Sollte dies für einen von Ihnen nicht möglich sein, kann er den anderen ausnahmsweise auch schriftlich bevollmächtigen. Das Formular hierzu bekommen Sie beim Standesamt (sog. „Beitrittserklärung“).

Schon vor der Anmeldung zur Eheschließung können Sie sich bei uns Ihren Hochzeitstermin, auch telefonisch, vormerken lassen. Verbindlich wird der Termin allerdings erst mit der Anmeldung.

 

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Wo kann man die Eheschließung anmelden?

 

Sie können Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, wo Sie oder Ihr Partner / Ihre Partnerin mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie das Standesamt beliebig wählen.

 

Sie wohnen beide nicht in Eppelborn, wollen aber gerne hier heiraten?

Kein Problem! Das Standesamt Ihres Wohnsitzes, bei dem Sie die Eheschließung anmelden müssen, wird die Unterlagen nach erfolgter Anmeldung an uns weiterleiten. Bitte setzen Sie sich spätestens dann wegen eines Termins mit uns in Verbindung.

 

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Welche Unterlagen braucht man für die Anmeldung?

 

Wenn Sie beide bisher unverheiratet, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig und kinderlos sind:

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung, wenn Sie keinen oder nur einen Nebenwohnsitz in Eppelborn haben.
    Dieses Dokument bekommen Sie von dem Bürgeramt (Einwohnermeldeamt), bei dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Eine Anmeldebestätigung reicht für die Anmeldung der Eheschließung nicht aus.
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft (pdf-Datei)

 

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren:

 

  • Zusätzlich zur Abschrift aus dem Geburtenregister eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch).

 

Wenn Sie schon ein gemeinsames Kind haben,

 

  • brauchen Sie außerdem eine Geburtsurkunde des Kindes von dessen Geburtsstandesamt.

 

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Heiraten im Ausland

 

Eine wachsende Zahl von Heiratswilligen möchte nicht im heimatlichen Standesamt, sondern im Ausland den Bund fürs Leben schließen. Es häufen sich daher seit einiger Zeit die Anfragen nach den Voraussetzungen für die Eheschließung in den verschiedensten Ländern der Erde. Die Voraussetzungen für die Eheschließung richten sich für jeden Verlobten nach dem Recht des Staates, dem er angehört.

Die Regelungen für die Beibringung der Unterlagen für eine Eheschließung mit Ausländerbeteiligung sind von Staat zu Staat unterschiedlich und werden ständig aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund dessen keine Aufstellung der beizubringenden Unterlagen erstellt werden kann.

Auskunft darüber, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, geben wir Ihnen gerne persönlich. Rufen Sie uns an (06881/969-122 und 969-123) oder kommen Sie einfach im Rathaus vorbei. Auch Ihre E-Mail nehmen wir gerne entgegen (standesamt@Eppelborn.de).

 

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Begründung von Lebenspartnerschaften

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Personalstandsgesetzets zum 01.01.2009 ist auch die Mitwirkung bei der Begründung und die Beurkundung von Lebenspartnerschaften in das Aufgabengebiet des Standesamtes übertragen worden. Hierbei gelten nun im Wesentlichen die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei einer Eheschließung. Falls Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen und hierzu Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wo und wie können Sie heiraten?

Sie können bei uns sogar schon vor der Anmeldung der Eheschließung unverbindlich einen Termin vereinbaren, den wir Ihnen dann bis zur Anmeldung reservieren. Aus organisatorischen Gründen ist eine Vormerkung frühestens ein halbes Jahr vorher möglich.

Wir trauen Sie gerne an 5 Tagen der Woche, von montags bis freitags. Sie können sich an diesen Tagen aussuchen, ob Sie um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr oder 14.00 Uhr die Ehe miteinander eingehen wollen.

An jedem ersten Samstag eines Monats sind wir auch gerne um 14.00 Uhr und 15.00 Uhr für Trauungen für Sie da.

Als Räumlichkeiten stehen uns für Eheschließungen zur Verfügung:

 
Unser festlich ausgestattetes Trauzimmer des Rathauses

 

 

Trauraum Rathaus

 

Das Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses. In diesem Zimmer findet eine Hochzeitsgesellschaft von ca. 10 Personen Sitzgelegenheit. Bei größeren Gesellschaften besteht die Möglichkeit, auf einen der Sitzungsräume der Gemeinde Eppelborn auszuweichen.

In allen Trauräumen können wir Ihnen anbieten, nach der Trauungszeremonie noch zu einem kleinen Umtrunk zu verweilen. Gläser für die Getränke werden auf Wunsch von uns gestellt.


Unser Barockschloss Buseck

 

Schloss Buseck
Trauraum Schloss Buseck MansardeSchloss Buseck Kapelle

 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter den Telefon-Nummern 06881/969-123 (Herr Erbel) und 969-122 (Frau Groß) zur Verfügung. 

 

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Die wichtigsten standesamtlichen Gebühren:

Die vom Standesamt zu erhebenden Gebühren sind länderrechtlich geregelt und können daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Im Saarland gelten seit dem 01.01.2009 folgende Gebühren:
 

Anmeldung zu Eheschließung:

wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind         40,00 Euro

wenn ausländisches Recht zu beachten ist                          66,00 Euro

Falls Sie nicht in Eppelborn wohnen, fallen die vorgenannten Gebühren bei Ihrem Wohnortstandesamt an.

Geburtsurkunde                                                                     10,00 Euro

Eheurkunde                                                                            10,00 Euro

Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde kostet nur noch die Hälfte.

Evtl. Erklärung zur Namensführung in der Ehe                    21,00 Euro

Für die eigentliche Eheschließung durch den Standesbeamten wird keine Gebühr erhoben.

 

Familien-Stammbücher

Sie können, wenn Sie wollen, bei uns ein Familien-Stammbuch erwerben. Wir verkaufen Ihnen diese Bücher zum Selbstkostenpreis. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Ausführung, die wir als Angebot vorrätig haben und liegen derzeit zwischen 13,00 Euro und 30,00 Euro.

 

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Die Namensführung in der Ehe

Bei der Anmeldung werden Sie über die einzelnen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe informiert.

  • Sie können bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau oder den derzeitig geführten Familiennamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
    Der Ehegatte, dessen Geburtsname oder Famlienname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies geht aber nur, wenn der Ehename nicht schon ein Doppelname ist.
    Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden. In diesem Fall ist eine erneute Erklärung nicht mehr möglich.
    Gemeinsame eheliche Kinder erhalten automatisch den Ehenamen der Eltern als Familiennamen.

  • Sie können bei der Eheschließung auf die Erklärung eines Ehenamens verzichten und behalten dann beide ihre zu dieser Zeit geführten Namen weiter. Die Bestimmung des Ehenamens können Sie später nachholen. Hierfür ist Ihnen keine Frist gesetzt.
    Bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes müssen Sie dann erklären, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll (entweder den Namen des Vaters oder der Mutter). Diese Erklärung gilt dann auch für alle weiteren Kinder.

 

Hochzeits- und Begrüßungsbaum

Die Gemeinde Epppelborn schenkt allen Brautpaaren einen Hochzeitsbaum und bei der Geburt eines Kindes einen Begrüßungsbaum. Meldebögen können beim Fachgebiet Umwelt- und Naturschutz abgegeben werden.

 

Ist Ihr Fall vielleicht etwas komplizierter oder haben Sie noch weitere Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung - Wir beraten Sie gerne.

 

Fachgebiet 1.06 Standesamtswesen

 

C. Groß, Standesbeamtin

E. Erbel, Standesbeamter und Leiter des Fachgebietes Standesamt

 

0 68 81-969 123 - Herr Erbel

0 68 81-969 122 - Frau Groß

Mail: standesamt@eppelborn.de

 

Sie erreichen uns am besten während der üblichen Öffnungszeiten:
montags - freitags von 8.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr,
dienstags von 8.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr

 

 

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