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Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023

Mit der Grundsteuerreform werden in Deutschland alle Grundstücke und Gebäude einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab 2025 neu bewertet. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 abgeben. Mehr als die Hälfte der Grundsteuererklärungen im Saarland sind geschafft und die allermeisten wurden digital eingereicht. Alle anderen Grundsteuerpflichtigen bitte ich, ihre Grundsteuererklärung noch vor dem Fristende am 31. Januar 2023 zu erledigen.

Für die digitale Abgabe der Erklärungen steht das Online-Finanzamt (Elster Online Portal) rund um die Uhr bereit. Neben ELSTER steht der Grundsteuerlotse zur Verfügung, der im Internet unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de für alle nutzbar ist. Die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung bietet konkrete Vorteile. Insbesondere sorgen Plausibilitätsprüfungen beim digitalen Ausfüllen dafür, dass die Steuererklärung in sich stimmig ist. Dies kann Papier nicht leisten. Daher werden bei digitalen Erklärungen nachweislich viele Fehler vermieden, die ansonsten weitere Rückfragen seitens der Finanzverwaltung auslösen.

Die saarländische Finanzverwaltung weist auf die digitalen Unterstützungsangebote hin. Die sogenannten Klickanleitungen auf der Homepage des Finanzministeriums haben sich für viele Steuerpflichtige als ausgesprochen hilfreich erwiesen. Ausnahmsweise können in begründeten Fällen auch Erklärungen in Papierform abgegeben werden.

Ihr Bürgermeister
Dr. Andreas Feld

Veröffentlicht am  20.1.2023
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