Aufstellen von Grabschmuck an Urnenwänden
Mit der Beisetzung in eine Urnenwand wurde von den Verstorbenen und/oder Angehörigen ganz bewusst eine nüchterne und pflegefreie Bestattungsform gewählt. Stirbt ein naher Angehöriger, haben viele Menschen den verständlichen Wunsch, ihre Verbundenheit mit dem Verstorbenen durch das Aufstellen von Grabschmuck (Blumenschalen, Gestecke, Grablichter, Pflanzschalen, Figuren, Laternen oder ähnliches) auszudrücken.
Aus Rücksichtnahme auf die trauernden Hinterbliebenen ist es auf den Friedhöfen in der Gemeinde Eppelborn daher auch nicht verboten, Grabschmuck an Urnenwänden aufzustellen.
Immer wieder beschweren sich allerdings Friedhofsbesucher über Unordnung und mangelnde Sauberkeit an den Urnenwänden. Daher schafften bisher immer wieder in regelmäßigen Abständen die Mitarbeiter des Baubetriebshofes Ordnung.
Damit auch in Zukunft das Aufstellen von Grabschmuck vor Urnenwänden erlaubt bleiben kann, werden die Angehörigen gebeten, unansehnlichen Grabschmuck und Mitbringsel sowie abgebrannte Kerzen zu entfernen. Helfen Sie mit, dass der Friedhof ein würdevoller Ort der Erinnerung ist und bleibt!
Hunde auf dem Friedhof
Seit einigen Wochen häufen sich bei der Friedhofsverwaltung die Beschwerden, dass Hundebesitzer ihre Tiere auf den Friedhöfen mitführen und zum Teil auch frei herumlaufen lassen. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Behindertenbegleithunde, auf den Friedhöfen der Gemeinde Eppelborn nicht gestattet ist. (§ 6, Abs. 3, Buchstabe h der Friedhofssatzung)
Hundekot in den Grünanlagen und auf den Gräbern ist ein Ärgernis für die Friedhofsbenutzer, also in erster Linie für die Angehörigen von Verstorbenen, aber auch für Gärtner, die Grabstätten pflegen. Die Arbeit zwischen Fäkalien wird zu einer Zumutung. Darüber hinaus sollten aus Pietätsgründen und zur Einhaltung der Friedhofsruhe keine Hunde mitgeführt werden.
Helfen Sie mit, dass auf die letzte Ruhestätte unserer Verstorbenen Rücksicht genommen wird und die Friedhöfe sauber bleiben!
Statistik Bestattungen in der Gemeinde Eppelborn für das Jahr 2020
Insgesamt gab es in der Gemeinde Eppelborn im vergangenen Jahr 208 Beerdigungen. Im Vorjahr betrug die Anzahl 209 Bestattungen. Ein Blick auf die Zahlen aus den vergangenen 30 Jahren zeigt, dass sich die Anzahl der Beerdigungen zwischen 180 und 220 Beerdigungen im Jahr bewegt.
Die Zahlen aufgeschlüsselt nach den Ortsteilen:
· Bubach: 19 Beerdigungen
· Calmesweiler: 14 Beerdigungen
· Dirmingen: 31 Beerdigungen
· Eppelborn: 69 Beerdigungen
· Humes: 24 Beerdigungen
· Wiesbach: 51 Beerdigungen
Während sich diese Zahlen über drei Jahrzehnte nicht wesentlich verändert haben und eher kleineren Schwankungen unterliegen, hat sich in der Gemeinde die Bestattungskultur allerdings deutlich verändert.
Immer stärker nachgefragt werden Urnenbestattungen – dabei lag die Nachfrage im vergangenen Jahr bei Urnenwänden bei 90 Sterbefällen, Urnen-Staudengräber wurden in 63 Fällen nachgefragt. Zudem konnten neun Baumbestattungen verzeichnet werden. Lediglich 25 Erdbestattungen fanden im vergangenen Jahr statt. Während es bis um das Jahr 2000 so gut wie ausschließlich Erdbestattungen gab, stieg die Nachfrage nach Urnenbestattungen ab dem Jahr 2003 (Urnenwand) bzw. 2009 (Urnenstaudengrab) sehr stark an.
Um dieser Entwicklung auch weiterhin gerecht zu werden, wird in diesem Jahr – die Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes der Gemeinde für das Jahr 2021 vorausgesetzt – auf den Friedhöfen der Gemeinde kräftig investiert. Insgesamt stehen rund 207.000 Euro im Haushalt bereit, um Urnenwände und Urnengrabfelder einzurichten. Zudem wurde im vergangenen Jahr die Einsegnungshalle auf dem Eppelborner Friedhof umfangreich saniert.
„Wir investieren in unsere Infrastruktur, da gehören unsere Friedhöfe, der Ort, an dem unsere Bürgerinnen und Bürger in einem würdevollen Umfeld an ihre Verstorbenen denken können, für mich ganz klar dazu“, erklärt Bürgermeister Andreas Feld.