Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson von Eppelborn, Herrn Günter Schmitt läuft im Februar 2021 aus. Die Wahl erfolgt durch den Ortsrat Eppelborn.
Jede/r interessierte/r Bürger*in, hat die Möglichkeit, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, sich für das genannte Ehrenamt zu bewerben. Der bisherige Amtsinhaber hat sein Interesse an einer Wiederwahl bekundet.
Es sind folgende Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson zu erfüllen:
Es können nur Personen in das Amt berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Das Amt kann nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt (ggfls. muss
Auszug aus dem Bundeszentralregister vorgelegt werden),
– wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet ist.
In das Amt soll nicht berufen werden,
- wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt,
- wer durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Bewerbungen können bis zum 01.02.2021 bei der Gemeinde Eppelborn, Fachgebiet 1.04 eingereicht werden.
Zu weiteren Auskünften steht Ihnen Frau Salm, Tel.: 06881-969123 gerne zur Verfügung.
Eppelborn im Dezember 2020
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld