Vor gut einem Jahr wurde die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hierscheider Graben“ vom Gemeinderat beschlossen, nun werden den Gremien und der Öffentlichkeit die insgesamt fünf Fachgutachten vorgestellt. Unisono kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass diese Ansiedlung für die Entwicklung der Gemeinde überaus wichtig ist und nichts gegen die Planungen spricht.
Wie ist die Ist-Situation im Einzelhandel und mit den Einkaufsmärkten in Eppelborn?
Das Einzelhandelsgutachten kommt für Eppelborn zu folgendem Schluss:
„Mit der bisherigen Verkaufsfläche präsentiert sich die Gemeinde Eppelborn als unterdurchschnittlicher Angebotsstandort. Insgesamt haben wir in der Gemeinde ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial von rund 110 Millionen Euro. Der örtliche Handel hat jedoch nur ein Jahresumsatzvolumen von rund 49 Millionen Euro. Daraus ergeben sich ganz erhebliche und deutliche Kaufkraftabflüsse, denn diese Differenz von 61 Millionen wird an anderer Stelle und Nachbargemeinden ausgegeben. Diese Werte sind für eine Gemeinde wie Eppelborn als ungenügend einzuordnen und entsprechen nicht der landesplanerischen Versorgungsfunktion der Gemeinde als Grundzentrum. Dies heißt: für jeden zweiten Euro bei „Dingen des täglichen Bedarfs“ wird außerhalb der Gemeinde eingekauft.
Wie sieht es mit den Leerständen im Ortskern aus?
Die Leerstände bestehen seit vielen Jahren und sind völlig unabhängig von dem Einkaufszentrum zu sehen. Hierzu sagt das Gutachten: „Häufig ist die Entstehung von Leerständen kaum vermeidbar (z. B. fehlende Parkplätze, keine Barrierefreiheit, hohe Mietpreisvorstellungen). Seitens der Gemeindeverwaltung sind die Eingriffsmöglichkeiten beschränkt. Die Gemeinde Eppelborn unterstützt mit Förderprogrammen zur Modernisierung und zum Abriss von Gebäuden, außerdem laufen Gespräche mit den Eigentümern“. Die Gemeinde hatte vor wenigen Wochen die Eigentümer von Leerstandsimmobilien über die Förderprogramme informiert. Von 20 Eigentümern waren 7 Familien anwesend. Eines betont der sachverständige Gutachter auch: „Nichtsdestotrotz ist festzustellen, dass die innerörtliche Leerstandsproblematik offensichtlich nicht auf fehlende Frequenzbetriebe zurückzuführen ist, da beispielsweise mit Aldi und Wasgau mehrere Frequenzbetriebe bereits seit Jahren im Eppelborner Ortskern vorhanden sind.“
Ist eine Ansiedlung der Märkte nicht im Zentrum von Eppelborn möglich?
Die Gemeinde hat alle Alternativen im Zentrum ausführlich geprüft, darunter auch Leerstände, und den Marktbetreibern angeboten. Freie, geeignete Flächen sind im Ortskern leider nicht vorhanden und stehen nicht zur Verfügung. Die Gemeinde Eppelborn hatte in den Jahren 2017-2019 einen Zentrumsmanager eingestellt (Kosten: 120.000 Euro), der in dieser Zeit keinen einzigen Leerstand beseitigen konnte. Eine Ansiedlung von attraktiven Geschäften gelang ebenso wenig. Die Fläche gegenüber dem big Eppel ist zum größten Teil in privatem Eigentum und wäre allenfalls für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes geeignet, wenn für die erforderlichen 50 Parkplätze eine Tiefgarage gebaut wird. Allerdings hat der Drogeriemarkt DM diese Alleinlage abgelehnt. Andere Drogeriemärkte haben kein Interesse an dem Standort.
Führt die Ansiedlung des Einkaufszentrums zu Problemen für die bereits vorhandenen Märkte und Einzelhandelsgeschäfte?
Dies wurde im Gutachten ausführlich untersucht, denn die Ansiedlung darf nicht dazu führen, dass es zu Strukturschädigungen im Ortskern kommt. Hierzu führt der Gutachter aus: „Die durch das Vorhaben hervorgerufenen Umsatzumverteilungsquoten liegen in dem Sortiment Nahrungs- und Genussmittel an den betroffenen Standorten im Untersuchungsraum zwischen 1 bis maximal 3 % und in dem Sortiment Drogeriewaren zwischen 4 bis maximal 32 %. Vielfach werden aber Umverteilungswerte unterhalb der Schwelle der Nachweisbarkeit erreicht. Negative Auswirkungen auf den Ortskern von Eppelborn sind aber nicht zu erwarten. Vielmehr würde durch das Vorhaben ein Teil der bislang abfließenden Kaufkraft zurückgewonnen“.
Welches Gesamtfazit hat der Einzelhandelsgutachter?
Eppelborn benötigt dringend dieses Einkaufszentrum, da wir mit dem bisherigen Angebot noch nicht die Funktion des Grundzentrums erfüllen. Die Analyse zeigt, „dass mit Ausnahme der Fläche am Hierscheider Graben im Gebiet von Eppelborn kein Standort vorhanden ist, der sich für die Umsetzung des gesamten Planungsvorhabens eignet“.
Was passiert, wenn das Vorhaben nicht verwirklicht werden sollte und der „Status Quo“ („es bleibt wie es ist“) beibehalten wird?
Hierzu sagt der Gutachter: „Es konnte belegt werden, dass es im und um den zentralen Versorgungsbereich Ortskern Eppelborn kein Alternativstandort für die geplanten Nahversorgungsbausteine gibt. Zudem haben die bestehenden Lebensmittelanbieter in Eppelborn aufgrund der baulichen Gegebenheiten am jeweiligen Standort keine Erweiterungsperspektiven. Bereits heute sind in den Bereichen Nahversorgung und Genussmittel sowie Drogeriewaren deutliche Kaufkraftabflüsse in die Region nachweisbar. Auch gibt es in Eppelborn mit über 16.000 Einwohnern keinen klassischen Drogeriemarkt. In Nachbargemeinden finden dagegen weitere Entwicklungen statt, während in Eppelborn aufgrund fehlender Flächen die Nahversorgung nicht weiterentwickelt wird. Dadurch wird es zu weiteren Kaufkraftabflüssen aus Eppelborn kommen. Mit der Fortführung des „Status quo“ ist es nur eine Frage der Zeit, bis mindestens einer der Eppelborner Lebensmittelmärkte aufgibt, wodurch die Nahversorgung in Eppelborn zunehmend geschwächt würde und die Gemeinde Eppelborn ihrer landesplanerisch zugewiesenen Versorgungsfunktion als Grundzentrum auch nicht mehr auch nur teilweise gerecht wird“.
Wird es durch die Ansiedlung des Einkaufszentrums zu verkehrsrechtlichen Beeinträchtigungen kommen?
Hierzu sagt das Verkehrsgutachten: „Im Zuge der L 302 Schlossstraße wird sich das Verkehrsaufkommen durch die zusätzlichen Verkehre der geplanten Nutzungen um rund 850 Fahrzeuge pro Tag erhöhen. In Bezug auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der aktuellen Straßenverkehrszählung des Landesbetriebes für Straßenbau von rund 5.400 Fahrzeugen am Tag ist dies eine prozentuale Erhöhung von rund 16 %, was im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit als unproblematisch angesehen wird.
Wird es durch die Ansiedlung des Einkaufszentrums zu einer erhöhten Lärmbelästigung kommen?
Die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen wurden im Rahmen des Gutachtens untersucht und berechnet.
Untersucht wurden dabei insbesondere die von dem Parkverkehr der Kunden ausgehenden Geräuschemissionen, die Fahr- und Ladegeräusche der LKW, die Geräuschemissionen bei der Abholung der Abfallcontainer sowie der An- und Abfahrtsverkehr auf den öffentlichen Verkehrsflächen.
Außerdem wurden die an den Immissionsorten in der Nachbarschaft verursachten Geräuschimmissionen durch eine Schallausbreitungsberechnung ermittelt.
Die umfangreichen Untersuchungen und Berechnungen haben ergeben, dass alle zu erwartenden Emissions- und Immissionswerte auch nach der Marktansiedlung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eingehalten werden.
Nachts sind keine Spitzenpegel zu erwarten. Das vorliegende Gutachten empfiehlt, die Anlieferungsrampe einzuhausen. Eine Nachtanlieferung findet grundsätzlich nicht statt.
Was sind die Folgen für den Hochwasserschutz?
Im Rahmen des hydrologischen Gutachtens wurde die Vorbemessung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgenommen. Hier wird die Fläche unter dem geplanten Parkplatz genügen, um ausreichend Wassermengen aufzufangen und gedrosselt abzugeben. Laut Gutachten wird diese Einrichtung für die Anwohner der Schlossstraße und der Allwies einen deutlich besseren Schutz vor Starkregenereignissen bedeuten als bisher.
Bürgermeister Andreas Feld: „Wir nehmen die Bedenken aus der Bevölkerung ernst und informieren die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken für und unseren Ort zu einem attraktiven Einkaufsstandort weiterentwickeln!
Alle Fachgutachten können Sie nachlesen unter www.eppelborn.de