Elternbrief des Kultus- und Sozialministeriums zur Aufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab 22.2.2021
Finanzielle Erleichterung für unsere Eltern auch im Februar 2021!
Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wegen pandemie-bedingter Betreuung des Kindes
Schreiben der Landesregierung vom 21.1.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gesetzlich versicherte Eltern können aufgrund einer Neuregelung im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 45 SGB V) im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.
Dieser Anspruch besteht neben einer Erkrankung des Kindes auch dann, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil pandemiebedingt die Kinderbetreuungseinrichtung geschlossen wurde. Liegt eine behördliche Empfehlung vor, die Einrichtungen nicht zu besuchen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dies ist im Saarland der Fall.
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist ebenfalls, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
Nach aktuellem Stand sind privat Versicherte von der Regelung nicht erfasst. Ihnen steht jedoch weiterhin eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes zu.
Wenn Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigte jedoch aufgrund der pandemischen Situation Ihr gesundes Kind zu Hause betreuen müssen, dann verwenden Sie bitte den „Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes“, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.
Diesem Antrag ist der angefügte Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Krankengeld beizufügen. Wenn Sie Ihr gesundes Kind zur Kontaktvermeidung nicht in die Einrichtung bringen, dann kreuzen Sie bitte dort „aufgrund einer Empfehlung von behördlicher Seite, die Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zu besuchen“ an und lassen sich bitte die jeweiligen Tage von Ihrer Kindertageseinrichtung bestätigen.
Diese Musterbescheinigungen finden Sie auch zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de bzw. auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn (pdf-Datei).
Die gleiche Regelung gilt, wenn eine Quarantäne für Ihr Kind angeordnet wurde. Hierzu können Sie die entsprechende schriftliche Verfügung des Ordnungsamtes als Nachweis nutzen.
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auch auf der Website des für die Krankenversicherung zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
gez.:
Hubert Meusel
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Dr. Michael Franz
Ministerium für Bildung und Kultur