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Wichtige Informationen für Eltern von Kita- und Schulkindern

Elternbrief des Kultus- und Sozialministeriums zur Aufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab 22.2.2021

Finanzielle Erleichterung für unsere Eltern auch im Februar 2021!

Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wegen pandemie-bedingter Betreuung des Kindes

Schreiben der Landesregierung vom 21.1.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gesetzlich versicherte Eltern können aufgrund einer Neuregelung im Recht der Ge­setzlichen Krankenversicherung (§ 45 SGB V) im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkran­kengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Re­gelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.

Dieser Anspruch besteht neben einer Erkrankung des Kindes auch dann, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil pandemiebedingt die Kinder­betreuungseinrichtung geschlos­sen wurde. Liegt eine behördliche Empfehlung vor, die Einrich­tungen nicht zu besuchen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kinder­krankengeld. Dies ist im Saarland der Fall.

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige El­tern, die selbst An­spruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Vorausset­zung ist ebenfalls, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind be­treuen kann.

Nach aktuellem Stand sind privat Versicherte von der Regelung nicht erfasst. Ihnen steht jedoch weiterhin eine Verdienstaus­fallentschädigung nach § 56 des Infekti­onsschutz­gesetzes zu.

Wenn Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigte jedoch aufgrund der pandemischen Situ­ation Ihr gesundes Kind zu Hause betreuen müs­sen, dann verwenden Sie bitte den „Antrag auf Kin­derkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes“, den Sie bei Ihrer Kranken­kasse erhalten.

Diesem Antrag ist der angefügte Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Bean­tragung von Krankengeld beizufügen. Wenn Sie Ihr gesundes Kind zur Kontaktver­meidung nicht in die Einrichtung bringen, dann kreuzen Sie bitte dort „aufgrund einer Emp­fehlung von behördlicher Seite, die Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infekti­onsschutzes nicht zu besuchen“ an und lassen sich bitte die jeweiligen Tage von Ihrer Kindertagesein­richtung bestätigen.

Diese Musterbescheinigungen finden Sie auch zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de bzw. auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn (pdf-Datei).

Die gleiche Regelung gilt, wenn eine Quarantäne für Ihr Kind angeordnet wurde. Hierzu können Sie die entsprechende schriftliche Verfügung des Ordnungsamtes als Nachweis nutzen.

Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkran­kentage erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auch auf der Website des für die Krankenversicherung zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de.

 

Freundliche Grüße

Im Auftrag

gez.:

 

 

Hubert Meusel                   

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie  

 

 

Dr. Michael Franz

Ministerium für Bildung und Kultur

 

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