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Bergmannspfad

Der Bergmannspfad Wiesbach ist ein einzigartiges Bodendenkmal, das sich im Hahnwald an der Grenze zu Uchtelfangen befindet. Er ist wohl der einzige während der Industrialisierung zu einer Grube angelegt Fuß- und Fahrweg deutschlandweit, der sich noch in seinem Originalzustand befindet.  

Auf Bergmannspfaden gingen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Tausende von Bergleuten im Saarrevier zu Fuß zu ihren oft weit entfernt liegenden Arbeitsstätten. Hierbei gingen sie zunächst über Wiesen und Felder den kürzesten aber oft beschwerlichen Weg – bei Tag wie bei Nacht – im Sommer wie im Winter. Um die Arbeitskraft der Bergleute trotz oft weiter und beschwerlicher Arbeitswege zu schonen, wurden auch auf Drängen der Bevölkerung vorhandene Trampelpfade zu wetterfesten Gehwegen ausgebaut. 

Von Wiesbach aus wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert solch ein Bergmannspfad zur Grube Göttelborn angelegt, dessen Entstehung heute noch aus Akten im Landesarchiv nachzuvollziehen ist.

Thomas Fläschner hat in seinem Buch  „Bergmannspfade – Arbeitwege der Bergleute im Saarrevier“ nach eingehender Recherche auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge die Mühen und Beschwernisse der Bergleute beschrieben, die diese auf dem Weg zur Arbeit bewältigen mussten. In seinem Buch erklärt er auch die Begriffe „Hartflüßler“ und „Ranzenmänner“ und geht auf den Wandel hin zu Wohnungsbau, der Siedlungspolitik und der Motorisierung des Arbeitsweges ein.

Der Bergmannspfad bei Wiesbach ist einer der wenigen heute noch erhaltenen Wege und ist der einzig bekannte, der nicht später überbaut oder erneuert wurde. Im Jahr 2022 wurde er als Bodendenkmal anerkannt.

Parkmöglichkeiten:

Es gibt keine direkten Parkmöglichkeiten vor Ort. Am besten parken Sie am Outreau-Platz in Wiesbach und wandern von dort aus zum Bergmannspfad

Geschichtlicher Überblick über Wiesbach, den Bergbau in der Region und den Bergmannpfad

Bereits lange vor der ersten urkundlichen Erwähnung von Wiesbach im Jahr 1218 sind auf dem Gebiet unseres Ortes Spuren einer Besiedlung festgestellt worden. Im Bereich der heutigen Valentinuskapelle am Wallenborn befand sich, wie zahlreiche Fundstücke belegen, ein römisches Landhaus, eine „Villa rustica“. Fundstücke wie z. B. eine Münze mit dem Portrait der Kaiserin Faustina (138-161 n. Chr.) geben Hinweise auf die Zeit dieser Besiedlung.

In Mangelhausen wurden neben Silbermünzen sowie einem goldenen Fingerring Reste einer römerzeitlichen Straße bei Ausgrabungen freigelegt .

Und wie beschreibt Klaus Kell in seinem Artikel in dem Buch „Geschichte eines saarländischen Dorfes“ die damalige Zeit unter römischer Herrschaft: „Die villa rustica, die kleineren Siedlungsflächen und der mögliche Kultplatz weisen auf die gallorömische Bevölkerung hin, die über dreihundert Jahre in dieser Region lebte, die Landschaft in erster Linie landwirtschaftlich nutzte und an einer römerzeitlichen Straße liegend regen Handel betrieb, der den Einwohnern einen gewissen Wohlstand brachte.“

 „Es folgte auch für Wiesbach die lange Zeit der Pax Romana, der römischen Friedensordnung, in der die Region durch die weiterführende landwirtschaftliche Erschließung, Straßen- und Hausbau, Handwerk und Handel aufblühte und zu Wohlstand in breiten Bevölkerungsschichten führte.“

Wiesbach wurde erstmals im Jahr 1218 in einer Urkunde des Grafen Heinrich von Blieskastel erwähnt. Darin schenkt Graf Heinrich von Blieskastel seine Zinsen zu Wiesbach zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses der Kirche des Heiligen Mauritius, der Abtei in Tholey .Als Ergebnis des Blieskasteler Erbfolgestreits gelangte Wiesbach mit dem Amt Schaumburg 1291 zum Herzogtum Lothringen. Die Schaumburg bei Tholey wurde lothringischer Verwaltungsmittelpunkt im äußersten nordwestlichen Zipfel des Herzogtums. Das Amt Schaumburg war ein lothringischer Außenposten mit eher armen Dörfern, die dem Herzog nicht viele Abgaben leisten konnten.  Im ganzen Herzogtum war es für die bäuerliche Bevölkerung jedoch eine schwere Zeit – mit Hungersnöten im 13. Jahrhundert sowie der schwarzen Pest, die bis ins 17. Jahrhundert hinein das Leben der Menschen immer wieder erschwerte. Seit dem 14. Jahrhundert war das Leben auch von klimabedingten Missernten und Hunger geprägt. In dieser Zeit war die Landwirtschaft extensiv und es soll eine Art der Niederwaldwirtschaft mit Brachen von 20-25 Jahren gegeben haben, da man erkannt hatte, dass durch die Schiffelwirtschaft, also die Brandrodung zum Abschluss der langen Ruhezeit, auch die wertvolle Humusschicht gestört wurde und die Fruchtbarkeit der Böden litt.

Für Wiesbach gab es im Jahr 1530 ein Weistum (eine Rechtssammlung) der Abtei Tholey, die auf das Jahr 1450 zurück geht. Dort sind in einigen Bestimmungen Hinweise auf das Graben auf einer Grube enthalten, was offenbar ein Hinweis auf Steinkohleabbau auf dem Bann von Wiesbach sein könnte.

Im 30-jährigen Krieg sowie in den Jahren danach gehörte die Saargegend zu den am stärksten betroffenen und verwüsteten Regionen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Für das Amt Schaumburg wurde der Verlust an Menschen auf über 50 Prozent geschätzt. Tiefer greifend waren die Auswirkungen von Hunger, Seuchen und dauerhafter Abwanderung der Einwohner.

Nach den Bestimmungen des Wiener Friedens von 1735 kam Wiesbach zum Königreich Frankreich und im Jahr 1766 schließlich durch einen Tausch (Bockenheimer Vertrag) von Frankreich wieder an Nassau-SaarbrückenZu dieser Zeit kam es auch zur Bannvermessung, dessen Zeugen man heute noch um Wiesbach herum anhand der Bannsteine erkennen kann. Durch die Bannvermessung wurde der Wiesbacher Bann, der früher bis nach Hierscheid, Dirmingen und Wustweiler reichte, durch die eigene Gemarkung von Humes getrennt. Für die Bevölkerung von Wiesbach war das ein einschneidendes Ereignis. Neben der Landwirtschaft war das Holz der Wälder im Fürstentum Nassau-Saarbrücken eine wichtige Einnahmequelle. Nach der Glasindustrie im 17. Jahrhundert entwickelte sich im 18. Jahrhundert auch der Steinkohlebergbau und die Eisenindustrie.

In St. Ingbert gründete sich im 18. Jahrhundert die St. Ingberter Eisenschmelz, die ihre Erze auch aus dem Raum Lebach erhielt. Diese Erze wurden mit Ochsenkarren vom Greinhof bei Rümmelbach über Wiesbach nach St. Ingbert gefahren – wahrscheinlich der Höhenlinie der alten Römerstraße über die „Dörr“ und Mangelhausen folgend. Die Eisenerze aus dem Raum Lebach sind auch als „Lebacher Eier“ bekannt.

Dem Fürsten von Nassau Saarbrücken war der Aufstieg der St. Ingberter Schmelze ein Dorn im Auge. Da er die eigenen Betriebe auf seinem Territorium vor der unliebsamen Konkurrenz schützen wollte, führte er nun den Eisenzoll, den „Marque de fer de Wiesbach“ ein, mit dem er die St. Ingberter Eisenschmelz wirtschaftlich in die Knie zwingen wollte. Wenn die beladenen Ochsenkarren nicht den kürzesten Weg über Wiesbach nehmen konnten, war der Transport viel teurer.

Während Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken in einem Vertrag von 1780 den Wiesbachern die „Marque de fer“ erlassen hatte, setzte der Nassau-Saarbrücker Landhauptmann Schneider am 15. Juli 1783 in Wiesbach 50 Fuhren mit Lebacher Eisenerz für die St. Ingberter Schmelz fest und verhängte wegen Verweigerung noch eine Buße.

Der Streit wurde erst nach einer Anweisung des Kaisers mit dem Wiener Beschluss beendet, nach dem die Nassau-Saarbrücker im Oktober 1787 sogar die Erstattung der Kosten anbieten mussten.

Die Kohlegewinnung im Saarland ist seit dem 14. bzw. 15. Jahrhundert urkundlich belegt. Im Jahr 1357 untersagten die „Edelleute Friedrich und Simon von Saarbrücken“ das Graben von Steinkohlen auf dem Bann von Dudweiler.  Wichtigstes Dokument aus dieser Zeit ist jedoch ein Klosterbuch aus dem Jahr 1429 – das „Schöffenweistum zu Neumünster“ bei Ottweiler. Darin war festgelegt, dass die Steinkohlen, die in der Umgebung gewonnen werden, dem Saarbrücker Grafen gehören und ohne dessen Erlaubnis nicht abgebaut werden dürfen. Nachdem die Bauern zunächst nur am Ausgehenden der Flöze gruben und die Kohle zum Kalkbrennen und somit zur Düngung der Felder oder auch als Hausbrand nutzten, wurde sie später in Eisenschmelzen und Glashütten eingesetzt.

Ein Schwerpunkt bildete die Gegend um Sulzbach-Dudweiler, in der um 1730 auf 16 Abbaustätten 76 Kohlengräber tätig waren. Ansonsten wurden an der Saar an weiteren 13 Abbaustätten noch 26 Personen beschäftigt. Zusammen förderten die Saarkohlengräber im genannten Jahr ca. 3500 Tonnen Steinkohle. Der Abbau begann zu dieser Zeit in der Regel an jenen mehr oder weniger zufällig entdeckten Stellen, an denen beim Roden oder Pflügen das Auslaufende eines Flözes entdeckt worden war. Kenntnisse über den Flözverlauf, die Ergiebigkeit und dessen Festigkeit besaß keiner der Kohlengräber – sie gruben auf gut Glück und folgten der Kohle so lange, wie der dabei entstehende Stollen nicht zusammenbrach.

Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken übernimmt ab dem Jahr 1750 sämtliche Gruben seines Landes gegen entsprechende Entschädigung an die bisherigen Besitzer. Mit der Verordnung vom 27. November 1754, mit dem Verbot der Steinkohlegewinnung durch Privatleute fand die Steinkohlegewinnung durch Privatleute ihren Abschluss. Während die Kohlengräber bisher als „Eigenlöhner“ die Erschließung, Gewinnung und den Verkauf in eigener Verantwortung und bei Zahlung einer Abgabe betrieben, lieferte ihnen nun der Landesherr sämtliches Grubenholz und übernahm die Anlagenkosten auf die neuen Abbaustätten. Für ihre geleistete Arbeit erhielten die Bergleute die Hälfte der Förderung als Lohn. Und schon 1758/1759 wurde durch die Zwischenschaltung von „Unternehmern“, die für eine bestimmte Zeit und festgesetzte Preise den Abbau übernahmen und nun ihrerseits Kohlegräber beschäftigten, der Naturallohn durch Geldzahlungen ersetzt.

In der Folgezeit veränderten sich die Arbeit und Struktur im Bergbau. Die Einführung des Generalgedinges erforderte eine Arbeitsteilung, die produktive und nicht produktive Arbeit voneinander trennte. Im Abbau bot das geförderte Kohlenquantum die Bemessungsgrundlage, bei Aus- und Vorrichtungsabreiten zog man die Streckenlänge zur Lohnberechnung heran. Die Arbeit über Tage wurde im Schichtlohn bezahlt.

Es entstanden Arbeitsgruppen, die sogenannten Kompagnien – später auch „Kameradschaften“ genannt – die monatlich für die geleistete Arbeiten den errechneten Lohn in Empfang nahmen. Die Inhaber der Generalgedinge nahmen zunehmend Aufsichtsfunktionen wahr. Etwa ab 1760 vereidigte Fürst Wilhelm Heinrich einzelne von ihnen als Steiger, deren Aufgaben neben Beaufsichtigung und Kontrolle auch die Lohnauszahlung umfasste. Durch die Veränderungen im Abbau und der Arbeitsteilung wurde es erforderlich, dass Aufsichtspersonen zur Beaufsichtigung und Kontrolle eingesetzt wurden, die von Fürst Wilhelm Heinrich ab etwa 1760 als „Steiger“ vereidigt wurden. Im Jahr 1766 leiteten und kontrollierten vier Aufsichtsbeamte alle größeren Gruben. In der Regel wurden pro Grube nur 6 – 8 Mann beschäftigt, einzig in Dudweiler und Wellesweiler arbeiteten zeitweise bis zu 30 Mann.

Seit 1761 übertrug Wilhelm Heinrich die Grubenaufsicht einem Berginspektor und auch die Steiger erhielten weitere Unterstützung durch „Gehülfen“, Kontrolleure, Geldgeber und Magazinverwalter. Innerhalb von 10 Jahren – zwischen 1758 und Wilhelm Heinrichs Tod 1768 – verfünffachte sich die Jahresförderung auf etwa 18000 bis 19000 Tonnen Kohle. Durch die Intensivierung der Arbeitsleistung stieg die Förderung pro Kopf von 34 Tonnen im Jahr 1730 auf 135 Tonnen im Jahr 1773. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl der Bergleute um 39, die nun in 45 Stollenbetrieben tätig waren.

Vor dem Hintergrund dieses Aufschwunges blieben Hemmnisse und Schwierigkeiten weiterhin erkennbar. Es standen der landesherrlichen Bergbauverwaltung keine erfahrenen, ausgebildeten Knappen zur Verfügung, so dass das Graben und Wühlen am ausgehenden Flöz fortgesetzt wurden. Die Stollenbetriebe unterschieden sich nur wenig von den bäuerlichen Kohlelöchern. Die Stollen waren kaum ordentlich verbaut und lagen bei einer Breite von 1,0 bis 1,5 Meter nur wenige Meter unter der Erdoberfläche. Die Stollen mussten leicht ansteigend angelegt werden, damit das Wasser zum Stollenmundloch hin abfließen konnte. In dieser Zeit, im Jahr 1770, wurde die Wahlschieder Grube angehauen. Sie wurde am 03. Mai 1773 als Stollenbetrieb im Bericht des Berginspektors Engelke erwähnt. Bis zur Stilllegung am 23. Oktober 1823 wurde in zwei Stollen Abbau betrieben.

Die Grube Illingen wurde erstmals im Jahr 1754 als landesherrische Grube der Freiherren von Kerpen erwähnt. Der Abbau wurde östlich des Fischbachsprungs im Feld des Bergwerks Landsweiler Reden betrieben.

Die Weiterentwicklung des Stollenbetriebes, in Wellesweiler erreichte 1769 ein Stollen schon eine Länge von 169 m, erforderte auch eine verbesserte Versorgung mit Frischluft, die durch die Verbindung mehrerer Stollenbetriebe untereinander geschaffen wurde. Es war den Bergleuten nicht mehr möglich, wie früher üblich, zum Stollenmundloch zu wandern, um Frischluft zu atmen. Da sich auch die Entwässerung der Gruben immer schwieriger gestaltete, fand in den 1770er Jahren erstmals im deutschen Bergbau auf der Grube Griesborn eine Bergwerks-Dampfmaschine Verwendung.

Innerhalb von 10 Jahren  – zwischen 1758 und 1768 – verfünffachte sich die Jahresförderung auf etwa 18000 bis 19000 Tonnen Kohle. Sie stieg bis 1793 auf gut 50000 Tonnen an. Durch die Intensivierung der Arbeitsleistung in den Jahren 1730 bis 1773 stieg die Förderung pro Kopf von 34 Tonnen auf 135 Tonnen an. Die Zahl der Bergleute erhöhte sich gerade mal um 39, die in 45 Stollenbetrieben tätig waren. Ihre Zahl stieg bis zum Jahr 1795 auf 330 bis 360.

Nachdem die Franzosen im Oktober 1792 in die Gebiete an der Saar eingerückt waren, unterstellten sie den Bergbaubetrieb einem „Inspecteur des mines et usines“. Durch die Kriegsereignisse kam die Kohleförderung jedoch fast vollständig zum Erliegen und das wilde Kohlengraben blühte wieder auf. Unter staatlicher französischer Regie wurde die Kohleförderung im Jahr 1794 wieder aufgenommen. Die erste Jahresförderung betrug mit 27522 Tonnen jedoch gerade etwas mehr als die Hälfte der letzten landesherrlichen Jahre. Pro Kopf förderten die Bergleute durchschnittlich 80 – 85 Tonnen Kohle im Jahr, was für die  Grubenbesitzer jedoch nicht rentabel war. Die Lage verschlechterte sich noch, da die Bergleute nun nicht mehr in sprichwörtlich „harter Währung“ – mit Silbermünzgeld – sondern mit dem Papiergeld der französischen Revolution bezahlt wurden. In der Folge forderten die Bergleute Lohnerhöhungen. Schließlich kam es zu Arbeitseinstellungen und im „Hungerwinter“ 1794/95 schließlich auf den Gruben Sulzbach und Dudweiler zu Weigerungen von Arbeitern, trotz „scharfer Repressalien“ die Arbeit fortzuführen. Vier „Aufrührer“ wurden verhaftet – zugleich aber die Löhne der Bergleute erhöht. Auch wurde zum Jahresende 1795 wieder in Münzgeld ausgelohnt. Erstmals hatten die Bergleute kollektiv Forderungen durchgesetzt, eine Erfahrung des Zusammenhalts, die in den nächsten Jahren in einer Formierungsbewegung „von unten“ mündete, zugleich jedoch Bestrebungen des Arbeitgebers beschleunigte, die Arbeiter disziplinierenden Korporativregeln zu unterwerfen.

Im Jahr 1769 war die „Bruderbüchse“ zum Zweck der Krankenunterstützung der Bergleute gebildet worden. Diese entsprach jedoch nicht mehr einer wohlgeordneten Fürsorge wie sie in anderen Bergbaugebieten entstanden war, so dass auf Initiative von Bergleuten eine neue Kasse gegründet wurde. Diese „Knappschaftskasse“ stand unter Selbstverwaltung der Bergleute und zeichnete sich vor allem durch verbesserte Leistungen bei erhöhten Beiträgen aus. Beitrittsberechtigt waren nun auch Beamte und Zuschüsse wurden auch vom französischen Fiskus und der in Paris ansässigen Gesellschaft Equer, gezahlt, die seit 01. Januar 1797 Pächterin der Grube war.

Im Jahr 1797 wurde durch die französische Grubenverwaltung eine Arbeitsordnung „Reglement für die Bergleute in den Nassauisch-Saarbrückerischen und anderen Landen erlassen, das erstmals Rechte und Pflichten von Bergleuten enthielt. So gab es Vorschriften zum pünktlichen Arbeitsablauf, zur Leistungskontrolle und auch zum außerbetrieblichen Benehmen. Des Bergknappen Leben und Arbeit erfordere Gehorsam, Treue und Sittsamkeit. Fast zwei Drittel der Artikel enthielten Sanktionsandrohungen mit Geldstrafen bis hin zur körperlichen Züchtigung und auch der Entlassung.

Das Reglement enthielt schon wie die spätere preußische Arbeiterpolitik neben der Peitsche auch das Zuckerbrot in Form eines weitgehenden Kündigungsschutzes. Während die Bergleute vierzehntägig kündigen konnten, besaß der Arbeitgeber nur im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes ein Entlassungsrecht. Aber in der Realität war es bei der Vielzahl der Strafmöglichkeiten ein leichtes, „Bergknappen oder Bergarbeiter“ zu entlassen, die zum dritten Male „des Abends nach zehn Uhr auf der Gasse, in fremdem Kartenspiel oder Wirthshäusern, ohne Freibillet angetroffen“ wurden.

Seit 1801 unterschied das Knappschaftsstatus zwischen „Knappen“ und „Schichtlöhnern“, wobei nur die 36 ältesten Bergleute den Knappenstatus zugesprochen bekamen. Erst im Jahr 1811 dürfte sich die Zahl der „Knappen“ vergrößert haben, da es nun ausreichte, acht Jahre „unausgesetzt in den Gruben gearbeitet“ zu haben, um diesen mit verbesserten Kassenleistungen verbundenen Status zu erreichen.

Bis zum Jahr 1807 gelang es schließlich, die Jahresleistung des Bergmannes auf durchschnittlich 114 Tonnen zu steigern, nachdem sie seit der Übernahme der Franzosen im Jahr 1792 fast vollständig zum Erliegen gekommen war. Die Gesamtbelegschaft der Saargruben betrug zu dieser Zeit 561 MannWährend in den Jahren 1801 bis 1807 die Förderung 63000 Tonnen im Jahr betrug, was ein Reingewinn von jährlich 81 000 Francs einbrachte, steigerte die französische Republik, die die Gruben jetzt wieder in Eigenregie betrieb, zwischen 1808 und 1813 den Reingewinn auf jährlich etwa 140 000 Francs. Die Jahresförderung pro Kopf konnte von 114 Tonnen im Jahr 1807 auf 155 Tonnen im Jahr 1811 gesteigert werden, wobei die Gruben damals nur 9 Monate im Jahr betrieben wurden.

Auch wenn durch die landesherrliche Regie der Bergbau für die Saarregion eine nicht unerhebliche Bedeutung erlangt hatte, konnte von einer allgemein zufriedenen Bevölkerung keine Rede sein, zumal die Armut der bäuerlichen Landbewohner weiter zugenommen hatte.

Nach dem Einmarsch französischer Truppen in das Fürstentum Nassau-Saarbrücken wurde Wiesbach im Frieden von Luneville im Jahr 1801 Teil von Frankreich.

Nach dem Sieg der Alliierten über Napoleon im Jahr 1814 wurden große Teile des Saargebietes der preußischen Rheinprovinz angegliedert. Das Saargebiet lag damals zwischen Frankreich und Bayern als Teil von Preußen. Die Zollgrenzen zu Frankreich, zu einem riesigen Wirtschaftsraum bis zum Atlantik, machten sich bemerkbar. Die freie Kohleeinfuhr nach Frankreich blieb jedoch ein wichtiger Absatzmarkt und ein Garant für das Wachstum des Bergbaus im Saarrevier. Wiesbach wurde preußisch und kam zum Landkreis Ottweiler im Regierungsbezirk Trier. Durch diese Neuordnung blieben die wirtschaftlichen Verbindungen nach Lebach, z. B. zu den Viehmärkten bestehen. 

Seit dem 16 Juni 1816 unterstanden die Gruben dem „Königlichen Bergamt zu Saarbrücken“. Zum Direktor des Saarbrücker Bergamtes wurde Leopold Sello ernannt, der während seiner 40-jährigen Tätigkeit den preußischen Bergbau an der Saar maßgeblich prägte. Während zunächst 12 Gruben im preußischen Besitz waren, wurden 1816/17 sechs weitere Gruben ihren privaten Besitzern entzogen und dem preußischen Staatsbetrieb einverleibt. Einzig die Grube Hostenbach verblieb in privatem Besitz der Familie Villeroy und die St. Ingberter Grube ging in bayrischen Besitz über. Nach Übernahme der Gruben in preußischen Besitz förderten im Jahr 1818 die 917 Bergleute der staatlichen Gruben noch mehr als 100000 Tonnen Kohle. In den Folgejahren gab es ein Auf und Ab bei der Arbeiterzahl und der Förderung, was jedoch an der planvollen Modernisierungsperiode des preußischen Staates lag.

Durch die Neuordnung der Grubenbetriebe kam es zu einer Stilllegungswelle zwischen 1817 und 1823, von der auch die Gruben Wahlschied und Illingen betroffen waren. Die Schließung der kleinen, unrentablen Stollenbetriebe erfolgte auch in der Absicht, nach genauer Erkundung von Verlauf und Ergiebigkeit der Flöze den Abbau unter verbesserten technischen Möglichkeiten wieder aufzunehmen. So wurden in dieser Zeit u., a. die Gruben Neunkirchen und Sulzbach neu angelegt und die Grube Altenwald zählte ab 1840 im Verbund mit Sulzbach zu den leistungsfähigsten Gruben des Reviers.

Mit dem „Reglement für die Bergleute im königlich preußischen Bergamtsbezirk Saarbrücken“ vom 01. Dezember 1819 schrieb die Bergverwaltung die französische Arbeitsordnung von 1797 fort. Ein sittlicher Lebenswandel war ebenso unabdingbar wie Pünktlichkeit in der Arbeit und Zufriedenheit mit dem Lohn. Es wurde ein Kündigungsrecht festgeschrieben und die Einteilung der Belegschaft in Hauer und Förderer vorgenommen.

Während im Jahr 1823 die Belegschaften der preußischen Saargruben zu 86 Prozent aus vereidigten, ständigen und 14 Prozent aus unständigen Bergleuten bestand, änderte sich dies bis zum Jahr 1852 durch die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, so dass zu dieser Zeit nur noch 31 Prozent ständig und 69 Prozent unständig beschäftigt waren.

Neue Arbeitskräfte mussten in der Regel sechs bis acht Jahre in der Grube arbeiten, ehe sie in den Status des ständigen Bergmannes aufrücken konnten. Waren sie des Lesens und Schreibens unkundig, so konnte diese Bewährungszeit bis auf 15 Jahre ausgedehnt werden.

In dieser Zeit hatten die „Unständigen“ die gleichen Beiträge wie ihre ständigen Kollegen an die Knappschaftskasse zu zahlen ohne dass damit ein Anrecht auf die gleichen Leistungen verbunden war. So konnte e vorkommen, dass eine Witwe, deren verstorbener Mann zehn bis zwölf Jahre als unständiger Bergmann gearbeitet hatte, nun keinen Anspruch auf einen Gnadenlohn besaß.

In dieser Zeit war die Belegschaft von 1003 im Jahr 1821 auf 4580 zur Jahrhundertmitte gestiegen.

Die preußischen Bemühungen, aus Bauernsöhnen und Tagelöhnern eine für differenzierte Arbeitsabläufe taugliche Arbeiterschaft zu formen, fanden einen deutlichen Niederschlag in einem umfassenden Programm der Sozialdisziplinierung, im „Strafreglement für die Bergleute im Königlich Preußischen Bergamtsbezirk Saarbrücken vom 20. März 1820.

Fehlverhalten „in der Grube“ wurde jetzt ebenso bestraft, wie Fehlverhalten „außer der Grube“. Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit, Fügsamkeit zeichneten den zuverlässigen Bergarbeiter aus, der den Alkohol mied und mangelndes Wohlverhalten „gegen hohe und niedrige Beamte“ führte sofort zur Verlegung „auf eine entferntere Grube“ und gar zur endgültigen Ablegung.

Ab 1821 wurde Wiesbach zusammen mit Dirmingen von der Bürgermeisterei Eppelborn verwaltet. Bis zu dieser Zeit war Wiesbach ein Bauerndorf und es waren 23 Berufe vertreten. Neben 102 Ackerer arbeiteten im Jahr 1840 schon 15 Einwohner als Bergleute auf den benachbarten Gruben. Ihre Zahl war von einem registrierten Bergmann im Jahr 1811, der im Stollenbetrieb der alten Wahlschieder Steinkohlezeche arbeitete, auf 15 im Jahr 1840 gestiegen.

 

Nachdem das Saarland zur preußischen Rheinprovinz gekommen war, über nahm Preußen auch die Gruben in der Saarprovinz. Darunter waren die Gruben Dudweiler-Sulzbach, Jägersfreude, Rußhütte (1823 stillgelegt), Gersweiler, Geislautern. Schwalbach, Rittenhofen (1821 stillgelegt), Guichenbach (1820 stillgelegt), Wahlschied, Illingen, Kohlwald (letztere drei 1823 stillgelegt) und Wellesweiler. Von Privaten wurden folgende Gruben betrieben: Hostenbach und Bauernwald sowie die Glashüttengruben Friedrichsthal, Altenwald, Merchweiler und Quierschied. Bayern übernahm die Grube St. Ingbert.

Im Jahr 1861 wurde das Bergamt Saarbrücken geschlossen und die Königlich-preußische Bergwerksdirektion gegründet.

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 war der Bergarbeiterbedarf groß und Bergleute aus dem Hunsrück, der Eifel und der Pfalz wurden angeworben.

Die Grube Quierschied, die mit der Gründung der Quierschieder Glashütte im Jahr 1779 in Betrieb genommen wurde, baute ab dem Jahr 1850 im Feld des Bergwerks Göttelborn ab.

Die Grube Camphausen wurde 1871 abgeteuft. Am 17. März 1885 kam es dort zu einer großen Schlagwetter- und Kohlenstaubexplosion, bei der 180 Tote und 30 Verletzte zu beklagen waren.

Die Grube Sulzbach-Altenwald wurde zum ersten Mal im Jahr 1747 erwähnt, als sie für die Glashütte Friedrichsthal Steinkohle abbauen durfte.

 

Die Entwicklung des Bergarbeiterberufes im 19. Jahrhundert in Wiesbach:

 

1811 – 1 Bergmann bei 487 Einwohnern

1840 – 15 Bergmänner

1852 – 37 Bergmänner

1867 – 132 Bergmänner bei inzwischen 1169 Einwohnern

1887 – 227 Bergleute arbeiteten auf Gruben im Sulzbach- und Fischbachtal

 

Im Jahr 1875 pendelten 71 Wiesbacher Bergleute noch zur Grube Sulzbach – im Jahr 1890 jedoch nur noch 50.

 

Am 09. Mai 1887 wurde mit dem Anhauen zweier einfallender Strecken im 1,65 m Flöz – Flöz Eilert – begonnen. Dies war der offizielle Beginn der Förderung der Grube GöttelbornAm 01. April 1888 wird die Grube Quierschied der Grube Göttelborn, Berginspektion X, zugeteilt, die schließlich der wichtigste Arbeitgeber für Wiesbach Bergleute wurde. Ab dieser Zeit nahmen die Bergleute wohl zweimal am Tag über einen Bergmannspfad den viel kürzeren Weg zu den 1887 abgeteuften Schächten der Grube Göttelborn. Für die Wiesbacher Bergleute bedeutete dies, dass sie auch nicht mehr den weiten Weg zu den Gruben in Sulzbach bzw. Fischbach gehen mussten, sondern durchaus täglich wieder nach Hause zurückkehren konnten.Durch die Bergbauverwaltung wurde in dieser Zeit auch der Bau von Häusern gefördert, so dass die Bergleute in sozialen Strukturen mit ihren Familien wohnen bleiben konnten.Trotzdem mussten sie den oft langen und beschwerlichen Weg bei jeder Witterung im Sommer wie auch im Winter gehen. Hierbei trugen sie ihre Arbeitskleidung wie auch schweres Schuhwerk (genagelte Schuhe) und einen Rucksack mit der notwendigen Verpflegung.

Nach dem Aufschwung im Steinkohlebergbau kam es seit den 1870er Jahren immer wieder zu Arbeitskämpfen und Arbeiterstreiks, da sich die wirtschaftlichen Erfolge für die Arbeiter nicht in Lohnerhöhungen oder besseren Arbeitsbedingungen niederschlugen. In anderen Bergbaurevieren wie z. B. dem Ruhrgebiet gab es bereits einen höheren Organisationsgrad und u. a.  die Forderung nach einem Achtstundentag.

Während die Verkürzung der Schicht auf 8 Stunden an der Ruhr bereits umgesetzt war, teilte die Bergwerksdirektion an der Saar am 17. Mai 1889 auf großformatigen Plakaten mit, dass eine Verkürzung der Schicht auf 8 Stunden nicht möglich ist. Nach einer Streikandrohung auf einer Versammlung von 3000 Bergleuten am 21. Mai 1889 in Altenwald sprach auch Oberberghauptmann August Huyssen. Dieser war mit einer 10-stündigen Arbeitszeit einschließlich Ein- und Ausfahrt nach wie vor nicht bereit weitergehende Zugeständnisse zu machen. Die Erkenntnis großer Organisationsdefizite an der Saar zur Steuerung von Streiks und Durchsetzung von Forderungen hat wohl die Streikführer veranlasst, nach dem Vorbild des Oberbergamtsbezirk Dortmund einen Rechtsschutzverein für die Bergleute zu gründen.

 

Am 28. Juli 1889 fand in Bildstock die Gründungsversammlung statt, wo auch der Sitz des Vereins und später am 10. Mai 1891 der Grundstein für den Rechtsschutzsaal gelegt wurde. Erster Präsident wurde Nikolaus Warken, genannt Eckstein, und sein Vertreter war Matthias Bachmann. Nachdem vier Monate nach der Gründung bereits über 6500 Mitglieder registriert waren, konnten Ende des Jahres 1889 bereits erste Erfolge erzielt werden. So wurde eine Schichtverkürzung um eineinhalb bis zwei Stunden, eine einheitliche Arbeitsordnung für alle Teile des Reviers mit einer wesentlichen Lohnaufbesserung und die Einführung von Arbeiterausschüssen erreicht. Nach diesen ersten Erfolgen kam es zu Enttäuschungen über Entscheidungen einzelner Staatsdiener und die Haltung der katholischen Kirche. So ermahnte der Trierer Bischof Korum in einem Hirtenbrief am 30. Dezember 1891 die Bergarbeiter auf den „gesetzlich geordneten Weg“ zurückzukehren, statt sie in ihrem gerechten Kampf zu unterstützen. In der Folge kam es in der Zeit vom 30. September 1892 bis zum 17. Januar 1893 zu einem Arbeitskampf in dessen Verlauf 2457 Arbeiter ihre Arbeitsstelle verloren und nicht wieder eingestellt wurden.

 

Auch in Wiesbach hatte sich eine Ortsgruppe des Rechtsschutzvereins gegründet. Vertrauensmann war der Bergmann Franz Guthörl, der später nach dem Streik im Jahr 1893 die Gemeinde verlassen hat. Wiesbacher Bergleute hatten im Winter 1892/93 ebenfalls gestreikt und in der Folge waren 100 von ihnen gekündigt worden. Von den 836 im gesamten Landkreis Ottweiler betroffenen Bergleuten waren somit die 100 Wiesbacher Bergleute bei ca. 1400 Einwohnern eine große Anzahl, die vielen Familien große Not brachte.

Diese Situation veranlasste auch den Gemeinderat in einer Sitzung am 05. August 1893 eine Erklärung abzugeben, dass „die Gemeinde arm und schon durch Umlagen sehr gedrückt“ sei und „überhaupt die Verhältnisse schlechter stehen wie im Jahre 1888“. Der Wiesbacher Schneidermeister Peter Ziegler schrieb einen Bittbrief an den Bischof von Trier und bat um die Vermittlung bei der Bergbehörde. Ob der Bischof tätig geworden ist, ist nicht bekannt. Zu Beginn des Streiks hatte der Bischof in einem Hirtenbrief die Grubenarbeiter noch davor gewarnt „dem verführenden Rufe von Männern zu folgen, welche in ihren Umsturzbestrebungen Kirche und Staat bedrohen“ und keinesfalls mit überzogenen Forderungen „ihren Glauben, ihr Heil und ihre ganze Zukunft für Zeit und Ewigkeit aufs Spiel zu setzen.

Die Wiesbacher Bevölkerung hatte zu Beginn der preußischen Zeit fast ausschließlich von der Landwirtschaft gelebt. Es herrschte Armut und die Kindersterblichkeit war in armen Familien erschreckend hoch. So starben z. B. in Wiesbach zwischen 1823 und 1840 fünf von acht Kinder des Ackerers und Tagelöhners Johann Müller. Da brachten die Arbeitsplätze im Bergbau für die Wiesbacher trotz der harten Arbeitsbedingungen Verbesserungen. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der Bergbau zu einem Wachstumsgaranten im Saarrevier. So war es nur zu verständlich, dass auch Wiesbacher den weiten und beschwerlichen Weg zu den Bergwerken im Sulzbach- und Fischbachtal
auf sich nahmen. 
Erst mit dem Anhauen der Grube Göttelborn konnten die Wiesbacher Bergleute von den weiter entfernten Bergwerken wieder in die Nähe ihres Heimatortes zur Arbeit gehen und nun auch jeden Tag wieder nach Hause zurückkehren. 

Die Wege zu den jeweiligen Arbeitsstellen auf den Bergwerken mussten die Bergleute selbst organisieren und verständlicherweise nahmen sie den kürzeren und nicht so beschwerlichen Weg. Man trampelte sich den Pfad selbst
und nahm dabei wenig Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder die landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Nutzung. So blieb es nicht aus, dass es zu Beschwerden und Streitigkeiten kam.

 So beklagte sich das Landratsamt Ottweiler 1890 bei der Bergwerksdirektion Saarbrücken darüber, (…) dass die von der Grube Merchweiler-Göttelborn in die Richtung nach Lummerschied bzw. Illingen und Uchtelfangen gehenden Bergleute zur Abkürzung der Wegstrecken sich mitunter quer durch die Felder Fußwege bahnen oder vorhandene Fußpfade in einem derartig starken Maße benutzen und breit treten, dass aus den letzteren förmliche Wege entstehen, wodurch große Theile der anstoßenden Grundstücke für die betreffenden Besitzer zur Bebauung geradezu unbrauchbar gemacht und die letzteren empfindlich geschädigt werden.“

Weder die Polizei noch die betroffenen Eigentümer kämen hiergegen an, „da die Bergleute meistens zur Nachtzeit und immer in großer Anzahl die fraglichen Steige begehen, dass ein Einschreiten von der einen oder anderen Seite unmöglich und auch nicht wirksam erscheint, zumal die passierenden Bergleute den sie störenden Eigenthümern schon wiederholt mit Mißhandlungen gedroht haben“.

Originalakten zur Anlegung des Bergmannspfades – Hier ist zu lesen, dass eine Einigung mit den Eigentümern hat noch nicht stattfinden konnte
Im Mai 1892 wird vermerkt, dass der Bericht von der Berginspektion Göttelborn an die Königliche Bergdirektion Saarbrücken zurückgesandt wurde, da eine Einigung mit der großen Zahl Anlieger – über 100 – noch nicht hat stattfinden können.
Göttelborn, 09. Mai 1892: Der Ausbau des Privatweges vom Haus Gemmel in Richtung Wiesbach kann ins Auge gefasst werden, nachdem sich die betreffenden Eigentümer zur unentgeltlichen Hergabe des erforderlichen Grund und Bodens bereit erklärt haben. Auf der nächsten Seite wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau dieses Weges, welcher von dem Hauptweg Göttelborn – Holz bei dem Hause Gemmel in nordwestlicher Richtung nach dem Fahrweg von Illingen nach Wahlschied führt, ein dringendes Bedürfnis ist. Die Belegschaft der Grube Göttelborn rekrutiert zum größten Teil aus den nördlich und nordwestlich gelegenen Ortschaften Wiesbach. Lummerschied, Kaisen und Uchtelfangen. Direkte Wegeverbindungen von Göttelborn nach diesen Orten gibt es nicht und so sind die hier beschäftigten Bergleute bei schlechtem Wetter gezwungen, große Umwege zu machen, da die vorhandenen Pfade durchaus ungangbar sind. Von Seiten der Vertrauensmänner sowie von den betreffenden Bergleuten sind wiederholt Anträge auf Ausbau eines Weges gestellt worden. Da mit der Entwicklung der Grube Göttelborn immer mehr Bergleute aus den genannten Ortschaften nach hier verlegt werden, so liegt es im Interesse der Bergleute als auch der Grube, den Weg sobald als möglich auszubauen. Göttelborn, 16. Juli 1892 "Eilt – der anliegende Erläuterungsbericht nebst Kostenanschlag und 1 Blatt Zeichnung zum Ausbau des Weges an dem königlichen Steinkohlebergwerk Göttelborn in der Richtung nach Wiesbach"
Auf dieser Seite der Akte wird mitgeteilt, dass die Abrechnung des Baues des Weges von dem königlichen Steinkohlebergwerk Göttelborn in der Richtung nach Wiesbach nach bewirkter Prüfung zurückgesandt wird. Saarbrücken, 18. Januar 1898

Texte von Peter Stein

Quellen und weiterführende Literatur: 

1) WIESBACH – Geschichte eines saarländischen Dorfes  – Röhrig Verlag
1.1 Klaus Kell – Wie kam die römische Zivilisation nach Wiesbach – Seite 69 – 74 
1.2 Christine von Hoof – Ein kleines Vermögen- der römische Münzhort von Wiesbach-Mangelhausen – Seite 75 – 84
1.3 Andreas Schorr – Das Wiesbachtal und Umgebung im frühen und hohen Mittelalter – Seite 85 – 92
1.4 Andreas Schorr – Wiesbach im 13. Jahrhundert – Seiten 93 – 97 
1.5 Hans-Günther Maas und Andreas Schorr – Adler, Krummstab und Lilie – Seite 101 – 107
1.6 Andreas Schorr – Wiesbach im Fürstentum Nassau-Saarbrücken – Seite 117 – 123
1.7 Klaus Feld – Der Bergmannspfad als Heiratsmarkt – Seite 143 – 148
1.8 Bärbel Kuhn – Wiesbach im Preußischen Jahrhundert (1816-1919) – Seite 155 ff. 
1.9 Günter Reitz – Siedlungsentwicklung und soziale Struktur Wiesbachs nach dem zweiten Weltkrieg – 
S. 317ff. 
1.10 Erich R. Tinnes – Vom Bauern- zum Bergmannsdorf –  Seite 359 ff.
2) Ortsgeschichte von Wiesbach – von Rektor Schmitz, Trier  –  1936
3) Ortsgeschichte von Wiesbach – Band 2 – von Erich Tinnes – 1988
4) Wiesbacher Heimatheft 2005 – Hans Günther Maas
5) Wiesbacher Heimatblatt 1999 – Andreas Schorr 
6) SAARBERG – Bergwerk Göttelborn – Vergangenheit und Gegenwart – 1887 – 1977  Festschrift zur 90-Jahr-Feier
7) 90 Jahre Bergwerk Göttelborn
8) Bergmannspfade – Die Arbeitswege der Bergleute im Saarrevier – Thomas Fläschner 
9) Die Anfänge der Bergarbeiterbewegung an der Saar (1848 – 1904) Klaus-Michael Mallmann
10) Lohn der Mühen – Geschichte der Bergarbeiter an der Saar von Klaus-Michael Mallmann und Horst Steffens
11) Saarkalender für das Jahr 1923
12) Saarbrücker Bergmannskalender 1940 
13) WIKIPEDIA – Bergbau im Saarland
14) Industriekultur an der Saar – 1840 – 1914 (van Dülmen – Verlag Ch. Beck)
15) Geschichte des Bergbau an der Saar – Sonderdruck 2012 – Zeitschrift „Arbeitnehmer“ 
16) Wiesbacher Heimatblatt 2007 – Wiesbach und der Bergbau von Erich Tinnes
17) Das Steinkohlerevier an der Saar – RAG – Delf Slotta – 2011

Info:

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Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
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