Bürgeramt
Was kann ich im Bürgeramt erledigen?
Dienstleistungen ohne Kontakt beantragen
Eine Vielzahl von anderen Dienstleistungen kann ohne persönlichen Kontakt (im Rathaus oder zu Hause) erbracht werden. So können z.B. telefonisch, per Fax, per Internet oder durch eine bevollmächtigte Person (ggf. Betreuer) beantragt oder erledigt werden:
- Ausstellung von Meldebescheinigungen
- Widerspruch Datenweitergabe im Meldewesen
- Melderegisterauskunft einholen
- Beantragung von Gewerbeangelegenheiten
- Antrag auf eine verkehrsrechtliche Genehmigung (Ortspolizeibehörde)
- Anzeige von vorübergehendem Ausschank
- Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiungen
- Anträge auf Schwerbehindertenausweise
- Antrag Ehrenamtskarte
- Meldung Sperrmülltermine
- Hundesteuer-Meldungen
FG 1.02 Bürgeramt
Rathaus, 1.OG, vorübergehend im Großen Sitzungssaal • Telefon: 06881 / 969 –110
Behindertengerechter Eingang über die Hellbergstraße!