Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn

Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2023

Im März 2023

·         Ring in der Hellbergstraße

·         Handschuh

·         1 Schlüssel auf dem Parkplatz am Güterbahnhof Eppelborn bei dem Postdepot

·         Geldbörse in Dirmingen

 

Im April 2023

·         1 Schlüssel am Eppelborner Hof

·         Schlüsselbund in der Illtalstraße in Bubach-Calmesweiler

·         Katze in Eppelborn

·         1 Armband auf dem Gehweg Galgenbergstraße/Flurweg

 

Im Mai 2023

·         Schlüsselbund auf dem Landwirtschaftsweg Schleidstraße

·         Rucksack schwarz am Wasgau

 

Im Juni 2023

·         Rucksack am Ortsausgang Dirmingen

·         Schlüssel in der Hauptstraße in Wiesbach

·         Schildkröte in Humes

·         Schlüssel in der Saarlagerhalle Dirmingen

·         5 Babykatzen in Eppelborn Nähe Friedhof

·         Schlüsselbund mit Anhängern in Bubach

 

Im Juli 2023

·         Schlüsselbund mit 2 Anhängern

·         Kanarienvogel, gelb, männlich vor der LevoBank Eppelborn

 

Im August 2023

·         Fahrrad Auf Drei Eichen in Eppelborn

·         Schlüssel in Bubach

·         Fahrrad in Dirmingen

·         Schildkröte an der kath. Kirche in Eppelborn

·         Hörgerät an der Apotheke in Dirmingen

·         Brille in Etui in Eppelborn

·         Schlüsselmäppchen in Dirmingen

 

 

Die Fundsachen werden ein halbes Jahr aufgehoben.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110

Eppelborn, 20.09.2023

Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?

Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.

Das Fundamt der Gemeinde Eppelborn veröffentlicht alle Funde jeden Monats im Nachrichtenblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn. Der Finder erwirbt (auf Wunsch) nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Fundsache (§ 973 Abs. 1 BGB).

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