Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn
Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2024/2025
Im Oktober 2024
· Handy
Im November 2024
· Brille im Hellbergbad
· Silberner Ring
· 1 silberner Ohrring
· Ring silber/gold
Im Dezember 2024
· Ein Yorkshire Terrier
Im Januar 2025
· Halskette
Im Februar 2025
· Ohrring
Im März 2025
· Ball
· Schlüsselbund
· Ohrring
· Fahrrad
Im April 2025
· Brille
· Schlüssel
Die Fundsachen werden ein halbes Jahr aufgehoben.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110
Eppelborn, 15.05.2025
Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?
Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.
Das Fundamt der Gemeinde Eppelborn veröffentlicht alle Funde jeden Monats im Nachrichtenblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn. Der Finder erwirbt (auf Wunsch) nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Fundsache (§ 973 Abs. 1 BGB).
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110