Kinderreisepass
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Wegfall des Kinderreisepasses
Die Bundesregierung hat am 08.10.2023 beschlossen, dass der Kinderreisepass als Ausweisdokument ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt wird.
Bestehende Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit bis spätestens zum Ablaufdatum, Änderungen oder Aktualisierungen (z.B. bezüglich des Wohnortes oder des Passbildes) sind aber nicht mehr durchführbar. Sie haben die Möglichkeit für Kinder ab dem ersten Lebenstag einen Personalausweis und/oder Reisepass zu beantragen. Prüfen Sie bei Reisen ins Ausland bitte immer selbstständig vorab (entweder über Ihr Reisebüro oder die Homepage des Auswärtigen Amtes), welches Ausweisdokument von dem jeweiligen Einreiseland verlangt wird.
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110