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Corona-Informationen

Wichtige Informationen

Neues zur Corona-Schutzimpfung

Wichtige Informationen für die Kinderbetreuung

Corona Vorschriften

Aktuelle Hinweise der Landesregierung

Hotline des saarländischen Gesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 0681 / 501-4422 
(Mo-Fr.: 7-24 Uhr, Sa.-So.: 9-15 Uhr – kann sich je nach Lage ändern)

Weitere wichtige aktuelle Hinweise der Landesregierung finden Sie auch
auf https://www.corona.saarland.de
(F)

03_Impfliste

Infektionszahlen im Landkreis Neunkirchen

Vereinsinfos zu Corona:

„Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“

Ab kommendem Montag bis einschließlich 31. Oktober können Vereine schnell und unbürokratisch online finanzielle Hilfe beantragen. Rund 9,7 Millionen Euro hat die Landesregierung dafür in ihrem Nachtragshaushalt 2020 zur Verfügung gestellt.
Gemeinnützige anerkannte Vereine erhalten die finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit ihrer Vereinsmitglieder. Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro und Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen, die anders als Vereine keine Mitglieder haben, sollen mit einer Pauschale von 1.500 Euro unterstützt werden.
Darüber hinaus können Vereine, die wegen der Coronakrise in Existenznot geraten seien, noch weitere Hilfen beantragen. Voraussetzung ist, dass die Notlage zwischen dem 11. März und dem 31. Oktober dieses Jahres entstanden ist. Die Gelder können unter www.corona.saarland.de/vereinshilfen ab dem 6.Juli (Förderrichtlinien unter https://corona.saarland.de/DE/vereinshilfe/foerderrichtlinie/foerderrichtlinie_node.html) beantragt werden (verlängert bis 28.2.2021).

 

Gemeinde Eppelborn unterstützt Vereine

Vereinszuschüsse im Haushalt 2020
Das Vereinsleben in unserer Gemeinde ist sehr rege. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und sorgen dafür, dass sich die Mitglieder wohlfühlen. Die Wichtigkeit der Vereine steht außer Zweifel, gerade aktuell erfahren wir, wie sehr uns allen die Vereinstätigkeit als fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens  fehlt. Der neue Gemeindehaushalt würdigt die Arbeit und stellt den Vereinen zahlreiche Gelder zur Verfügung. So sieht der Ergebnishaushalt laufende Zuschüsse in Höhe von 10.000 Euro vor, die Unterhaltung von Sportplätzen wird von der Gemeinde mit 9.700 Euro unterstützt. Ebenso werden an Zuschüssen in die sportliche Infrastruktur über 55.000 Euro gezahlt. Gefördert werden von der Gemeinde auch soziale Vereine wie die Eppelborner Tafelrunde. In dieser Woche hat der Gemeinderat Zuschüsse an den SV Dirmingen, den Radfahrverein Schwalbe, Hertha Wiesbach und den Tennisclub Eppelborn – Dirmingen bewilligt. Eine weitere Förderung erhalten die Vereine von ihren Ortsräten. Nach individuellen Richtlinien werden diese Ortsratsmittel, die aus dem Gemeindehaushalt kommen, an die Vereine verteilt.

Gemeinde unterstützt Vereine in der Corona-Krise
Die mit der Corona-Krise verbundenen Einschränkungen machen unseren Vereinen und unserem Vereinsleben zu schaffen. Sämtliche Sportveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden, Kulturveranstaltungen sind abgesagt und Konzerte finden nicht statt. Durch den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dürfen bis 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden. Dies hat finanzielle Auswirkungen für viele Vereine.
Aufgrund der Haushaltsnotlage, in der sich die Gemeinde Eppelborn befindet, sind die finanziellen Hilfsmöglichkeiten leider stark eingeschränkt. Dennoch wird die Gemeinde Eppelborn die Vereine wie folgt unterstützen:
    • Keine Geltendmachung von Mietforderungen für die Zeiten, in denen aufgrund der Rechtsverordnung der Landesregierung kein Trainings- und Spielbetrieb stattfinden kann.
    • Beibehaltung der finanziellen Mittel im Haushalt für konkret eingereichte Vereinsprojekte.
    • Bei Festveranstaltungen von Vereinen gibt es bei der Übernahme der Schirmherrschaft durch den Bürgermeister finanzielle Zuwendungen. Auf Antrag wird den Vereinen bei bereits übernommenen Schirmherrschaften in der Zeit, in der die Veranstaltung aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden kann, der entsprechende Geldbetrag zugewiesen.
    • Für Vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende Notlage geraten, die nicht anders abwendbar ist, stellt die Gemeinde einen Fonds in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung. Die Unterstützung kann nur für eine nachgewiesene direkte Existenzbedrohung des Vereins gezahlt werden. Diese Unterstützung kann nicht zur Deckung von entgangenem Gewinn (z. B. durch Ausfall von Vereinsfesten) ausgezahlt werden.

Finanzhilfen durch die Landesregierung
Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, sowohl kulturelle als auch Sportvereine in dieser Zeit zu unterstützen. Sobald hier verbindliche Regelungen vorliegen, wird die Gemeinde alle Verantwortlichen in den Vereinen informieren. Für den sportlichen Bereich hat der Landessportverband Saar auf seiner Homepage www.lsvs.de Hinweise zu finanziellen Hilfen für Sportvereine veröffentlicht. Hier sollten sich alle Sportvereine der Gemeinde melden! Wichtig: Mitteilungen zu finanziellen Einbußen müssen bis 3.Mai 2020 übermittelt sein. Für Rückfragen zum Meldesystem sind die Mitarbeiter des LSVS  montags bis freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr sowie samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter (0681)3879-333 und  0681/3897-164 bzw. per Mail an corona-vereinshilfe@lsvs.de erreichbar.

Gemeinde Eppelborn sorgt bei Vereinen für Entlastung

Normalerweise ist das Vereinsleben in Eppelborn überaus rege, vom Kinderturnen bis zum Seniorensport bieten die Vereine ein umfangreiches Programm für ihre Mitglieder an und tragen zur Gesundheitsprävention bei. Doch seit dem 13. März 2020 sind in der Gemeinde die Sport- und Mehrzweckhallen aufgrund der Coronavirus-Pandemie gesperrt. Zur finanziellen Unterstützung der Vereine wollen wir unsere Vereine entlasten. Selbstverständlich berechnet die Gemeinde keine Gebühren für die nicht genutzten Zeiten in den Sporthallen.
Mietzahlungen laufen ausschließlich für dauerhaft angemietete Abstell- und Vereinsräume fort. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist für die Vereine nach der Verabschiedung des Gemeindehaushaltes im April in Sicht. Wir werden die Zuschüsse zu konkret beantragten Projekten vergeben, damit die Vorstände Planungssicherheit bekommen und ihre Vorhaben realisieren können. Zudem setzt ich darauf, dass das Innenministerium sehr bald ein Förderprogramm für Vereine
vorstellen wird. Darüber werden wir die Vereine dann umgehend informieren. Die Vereinsarbeit ist für unsere Gemeinde von sehr großer Bedeutung. Vieles wäre ohne das Engagement der Ehrenamtlichen aus unseren Vereinen gar nicht möglich.

Rahmenkonzept zum Hygienemanagement bei Veranstaltungen

Vereinscenter LSVS

Wirtschaftsinfos zu Corona

Hygieneplan für Gastronomie und Beherbergungsstätten

Corona – Mittelstandshilfen

Liquiditätshilfsprogramm des Saarlandes für Betriebe von 10 bis 100 Beschäftigte
Nach den Soforthilfeprogrammen des Saarlandes und des Bundes bei denen bisher Betriebe mit zu zehn Beschäftigten von direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Abwendung eines existenzgefährdenden, wirtschaftlichen Schieflage in Anspruch nehmen konnten, hat der saarländische Ministerrat im April weitere Wirtschaftshilfen für mittelständische Unternehmen in einer Gesamthöhe von 82 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Mit Liquiditätshilfen soll den infolge der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe mit über 10 bis 100 Beschäftigten eine Unterstützung gewährt werden. Damit sollen die wirtschaftliche Existenz gesichert, Liquiditätsengpässe nachrangig kompensiert und Arbeitsplätze erhalten werden.
Die Antragsstellung zur Mittelstandshilfe ist außerdem ausschließlich online über die Seite www.corona.saarland.de möglich. Das Ministerium warnt ausdrücklich davor, sensible Unternehmensangaben in andere, möglicherweise fingierte Formulare einzutragen.

Voraussetzung für den Zuschuss des Landes ist eine existenzbedrohende Lage, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 eingetreten ist!
Die neuen Finanzhilfen bzw. Zuschussgelder sind gestaffelt für Unternehmen in nachstehenden Größenklassen:
– ab 10 Beschäftigte bis 24 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Zuschuss
– ab 25 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro Zuschuss
– ab 50 Beschäftigte bis 100 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro Zuschuss
Eine Antragstellung auf diese Wirtschaftshilfen ist beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MAEV) online möglich.

Corona-Soforthilfe des Bundes für Kleinunternehmer
Das saarländische Soforthilfe-Programm wurde in Erwartung einer zeitnahen Bundesförderung erstellt. Diese ist ab sofort abrufbar. Anträge auf das Soforthilfeprogramm des Saarlandes sind daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden aber selbstverständlich noch bearbeitet.
Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige mit Sitz im Saarland können Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz aus dem Bundesprogramm beantragen.

Notrufportal Wirtschaft COVID-19
E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de
Tel: (0681) 501 – 4433 (Mo.-Fr. 9 bis 16 Uhr)

Informationen zu Hygiene und Arbeitsschutz nach Lockerung der Covid-19-Beschränkungen

Nach den ersten Lockerungen zuvor erlassener Beschränkungen in der Corona Pandemie gibt es Neufassungen von Verordnungen und aktuelle Informationen:

Wirtschafts- und Finanzhilfen in der Corona-Krise

Die Soforthilfe des Bundes ist eine Überbrückungshilfe als Billigkeitsleistung für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, Solo-Selbständigen, Freiberufler, einschließlich Betriebe mit landwirtschaftlicher Urproduktion  mit bis einschließlich 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent).

Der Bund stellt in seinem Nachtragshaushalt 156 Milliarden Euro als Soforthilfe in der Corona-Krise zur Verfügung  
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben innerhalb einer Woche ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß beschlossen.  Zur Finanzierung wird der Bund neue Kredite in Höhe von rund 156 Milliarden Euro aufnehmen.
Gesundheitsversorgung:
•    Zusätzlich 3,5 Milliarden Euro für Schutzausrüstung, Entwicklung eines Impfstoffs
•    Weitere 55 Milliarden Euro für die Pandemiebekämpfung
•    Schutzschirm für Krankenhäuser
Familien:
•    Leichterer Zugang zum Kinderzuschlag (max. 185 Euro/Monat) unter www.notfall-kiz.de
Kleine Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler:  
•    Rund 50 Milliarden Euro für unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
•    Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
•    Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro
Soforthilfe des Saarlandes für Kleinunternehmer und (Solo-)Selbstständige
•    Je nach Unternehmen gibt es zwischen 3.000 und 10.000 Euro ohne Rückzahlung

1.    Antrag, Richtlinien und FAQs downloaden unter www.corona.saarland.de
2.    Antrag auf Soforthilfe ausfüllen und fotografieren
3.    Antrag oder Bild senden an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Informationen über Bundes- und Landeshilfen gibt es unter www.corona.saarland.de
Kompetente Beratung durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Unternehmen im Landkreis Neunkirchen
•    Informationen zum Kurzarbeitergeld
•    Soforthilfen beantragen
•    Weitere Liquiditäts- und Finanzierungshilfen
Ansprechpartner: Geschäftsführer Klaus Häusler, Bliespromenade 5, 66538 Neunkirchen, Tel: (06821)8001 E-Mai: info@wfg-nk.de  
Im Internet: www.wfg-nk.de

Auf der Internetseite https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe-bund/soforthilfe-bund_node.html kommt man zum Antrag, der online gestellt werden muss.

Soforthilfe für Kleinunternehmer und Soloselbstständige beschlossen!

Nach dem Ministerratsbeschluss vom Dienstag, 24. März, stellt die Saarländische Landesregierung ab sofort 30 Millionen Krisengeld zur Verfügung!
Je nach Unternehmen gibt es zwischen 3.000 bis 10.000 Euro ohne Rückzahlung (für Unternehmen von 0 bis 10 Mitarbeitern)
So kommen Sie an die Soforthilfe:
1.    Antrag, Richtlinien und FAQs  downloaden unter www.corona.wirtschaft.de
2.    Antrag auf Soforthilfe ausfüllen und fotografieren
3.    Antrag oder Bild senden an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Bitte lesen Sie vor dem Einreichen Ihres Antrages die FAQs sowie die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe aufmerksam durch!

Hier eine Liste der wichtigsten Fragen und Antworten:

Kredit aufnehmen?
Frage: Muss ich erst einen Kredit aufnehmen, um Soforthilfe zu bekommen?
Antwort: Nein, niemand ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen! Ein Gespräch bei der Bank kann aber klären, ob bei bereits bestehenden Darlehen erleichtert werden kann durch Stundung von Zinsen oder vorübergehende Tilgungsaussetzung. Gibt es eine solche Möglichkeit nicht, muss definitiv kein neuer Kredit beantragt werden. Es genügt, wenn das in der Antragsmail kurz beschrieben ist, eine Kopie der Mail an die Bank oder eine Bestätigung über den negativen Ausgang des Bankengesprächs beiliegt. Einfach an die Mail dranhängen oder im Text erläutern.

Steuerstundung?
Frage: Wenn ich erst Steuerstundungen beantrage, dauert das nicht ewig?
Antwort: Nein, kurze Mail oder Telefonanruf an das Finanzamt genügt.
Frage: Was ist, wenn Steuerstundung auf mich nicht zutrifft?
Antwort: In der Mail zum Antrag kurz erklären, warum der Antrag auf Steuerstundung beim Finanzamt nicht gestellt werden kann. Das genügt völlig.

Kurzarbeit?
Frage: Ich kann doch nicht abwarten, bis ein Antrag auf Kurzarbeit bearbeitet wurde?
Antwort: Auch das ist nicht nötig, es genügt, einen Antrag gestellt zu haben.
Frage: Auf mich trifft Kurzarbeit nicht zu – was muss ich tun?
Antwort: In der Mail zum Antrag kurz erklären, warum kein Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden kann. Das genügt völlig.

Unterlagen?
Frage: Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Antworten: Den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag, sowie Ihre Gewerbeanmeldung – sofern es sich überhaupt um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt. Ansonsten keine Unterlagen oder komplizierten Nachweise.

Kompetente Beratung für Unternehmer in der Corona-Krise durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen

Gerade in der Corona-Krise ist es wichtig, einen Ansprechpartner für die zahlreichen Fragen rund um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu haben.  Die WFG informiert über den aktuellen Stand der Hilfsinstrumente für Unternehmer in der Corona-Krise. Klaus Häusler und sein Team bieten zu folgenden Themenschwerpunkten eine umfassende Beratung an:  

•    Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Der  Gesetzgeber sieht die Möglichkeit von Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) vor. Weitere Informationen gibt es auch auf der Seite des Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)

•    Soforthilfe Saarland für Kleinunternehmer
Ganz aktuell hat die Landesregierung mit dem Wirtschaftsministerium eine Soforthilfe eingerichtet. 30 Millionen Euro Krisengeld wurden von der Saarländischen Landesregierung bereitgestellt, zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro gibt es ohne Rückzahlung je nach Unternehmen. Das Team der WFG hilft ihnen dabei, wie sie den Antrag auf Soforthilfe stellen können.
Weitere Informationen gibt es unter www.corona.wirtschaft.saarland.de

    Weitere Liquiditäts- und Finanzierungshilfen
Hier bietet die sikb die Möglichkeit an, einen Sofortkredit zu beantragen. Anträge können voraussichtlich ab Ende März gestellt werden, auch hier ist die WFG bei Fragen zum Thema Kredite behilflich.

Klaus Häusler beurteilt die wirtschaftliche Lage während der Corona-Pandemie wie folgt: „Das Bundesministerium für Wirtschaft, das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und viele weitere Institutionen haben umfangreiche Finanz- und Wirtschaftshilfen entwickelt, die maßgeblich zur Abfederung von negativen Folgen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt beitragen sollen“.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen unterstützt alle Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler, Dienstleister und Handwerksbetriebe mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot in allen Fragestellungen per Telefon (06821)8001, per Mai. info@wfg-nk.de oder an der Hotline unter (0177)769 1345

Reisehinweise:

Einreiseanmeldung

Gemäß § 1 Abs. 1 CoronaEinreiseV sind Personen, die in die Bundesrepublik Deutsch-land einreisen wollen und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Risikogebiet) aufgehalten haben, verpflichtet, der zuständigen Behörde vor der Einreise ihre in dieser Vorschrift näher bestimmten Angaben durch Nutzung des vom Robert Koch-Institut (RKI) nach § 36 Abs. 9 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eingerichteten elektronischen Melde- und Informationssystems unter https://www.einreiseanmeldung.de (digitale Einreiseanmeldung) mitzuteilen:

Testungen für Reiserückkehrer aus dem Ausland

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat über das neue Testzentrum in Saarbrücken und die Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer aus dem Ausland informiert. Die aktuellste Information hierzu können hier abgerufen werden.

Die Tests können ab dem 03.08.2020 im Testzentrum des Saarlandes auf dem Messegelände in Saarbrücken durchgeführt werden. Alle Informationen hierzu sind abrufbar auf der Webseite des Saarlandes. 

Für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet gilt weiterhin § 1 Absatz 1 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus.

Reisehinweise des Robert-Koch-Insituts

Reopenplattform der EU für Reisen ins europäische Ausland

Auf der Online-Plattform „Re-open EU erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um beruhigt die schönste Zeit des Jahres planen zu können. Hier erhalten Sie Echtzeit-Informationen darüber, ob dort noch Reisebeschränkungen bestehen und welche Verkehrsmittel dort genutzt werden können. Sie erfahren außerdem, ob dort Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit wie Abstandsregeln und Maskenpflicht zu beachten sind, und erhalten noch weitere nützliche Tipps für Reisende. Die auf der Plattform bereitgestellten Informationen werden ständig aktualisiert. Dies geschieht auf der Grundlage von Informationen der Behörden der EU-Länder und anderer Quellen.

Erreichbarkeit des Rathauses

Abfallentsorgung

Was ist zu beachten?

Es gibt wohl keinen Bereich, der nicht von der Corona-Pandemie betroffen ist. Sie wirkt sich aktuell auch auf die Abfallentsorgung aus. Verbandsvorsteher Dr. Andreas Feld bittet daher, die Bürgerinnen und Bürger nachfolgende Punkte besonders zu beachten!

Empfohlene Vorgehensweise für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen Personen in Corona-Quarantäne leben:
Abfälle aus privaten Haushalten, die von  COVID-19-Verdachtsfällen oder leicht erkrankten COVID-19-Patienten stammen (z.B. Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz etc.), sollen grundsätzlich über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Behandlung der Abfälle in einer Müllverbrennungsanlage gewährleistet eine sichere Zerstörung der Erreger.
Die Abfälle dürfen jedoch nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Sie sind in stabilen Müllsäcken zu verpacken und zu verschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass spitze und scharfe Gegenständen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind. Die Müllsäcke dürfen nicht frei zugänglich neben den Mülltonnen abgestellt werden.
Das gleiche gilt für alle anderen Abfälle aus diesen Haushalten, die sonst über separate Sammelsysteme (Biotonne, Papiertonne, gelber Sack) erfasst werden. Auch diese Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Glasabfälle und Pfandverpackungen sollten nach Möglichkeit bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt zwischengelagert werden.

Jetzt bitte nicht den Haushalt entrümpeln:
Die stark zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus hat auch Auswirkungen auf die öffentliche Abfallentsorgung. Um die turnusmäßige Abfuhr des Haus- und Biomülls zu gewährleisten, ist der Abfallzweckverband mit seinen Partnern darauf angewiesen, personelle Kapazitäten gezielt einzusetzen. So wurde der Wertstoffhof Lebach geschlossen, um entsprechendes Personal für die Müllabfuhr bereitstellen zu können.
In dieser angespannten Situation ist ein verstärktes Sperrmüllaufkommen zu vermeiden. Dr. Feld appelliert daher an die privaten Haushalte, in der aktuellen Situation auf spontane Entrümpelungsaktionen zu verzichten und diese auf die Zeit nach der Corona-Pandemie zu verschieben. Wie lange die derzeit noch mögliche Sperrmüllabfuhr aufrechterhalten werden kann, kann wohl niemand sagen. Wir danken für Ihr Verständnis! Bitte beachten Sie hierzu tagesaktuelle Hinweise auf unserer Homepage unter www.afze.de.

Weitere wichtige Informationen:

Wichtige Rufnummern und Hinweise bei einer Erkrankung

Bürgertelefon Rathaus Eppelborn:
(06881) 969-0 und (06881) 969-100 sowie eMail: gemeinde@eppelborn.de
Erreichbar: montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus:
Hotline Saarland: 0681 5014422
Hotline Bundesgesundheitsministerium: 030 346465100


Schnelle Hilfe für Patienten rund um die Uhr:
Hotline Kassenärztliche Vereinigung: 116117

Wirtschaftsbezogene Fragen und Informationen zum Sofortmaßnahmenpaket der Ministerien
Hotline saarl. Wirtschaftsministerium: 0681 5014433
Hotline Bundeswirtschaftsministerium: 030 186151515
sowie auf https://www.saarland.de/254042.htm (F)

Kammern und Wirtschaftsförderer:
IHK (F): 0681 9520-0
HWK: 0681 58090
– Infos für Betriebsinhaber und Arbeitnehmer/innen (F)
– Minijobs/geringfügig Beschäftigte  (F)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen    (F) :  06821 8001


Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber
Bundesagentur für Arbeit (F): 0800 4555520


Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen
KfW-Bank (F): 0800 5399001

Handlungsanweisung zur Isolation

Was tun, wenn der Verdacht auf eine Corona Infektion besteht?

Sie haben Anzeichen wie Fieber, Halsschmerzen, Husten, Kopfweh, Durchfall und fragen sich, ob Sie mit dem Coronavirus infiziert sein könnten?
Vor allem, wenn Sie zu den Risikogruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen gehören, sollten Sie sich diese Fragen stellen:
• Waren Sie in Risikogebieten wie etwa zum Skifahren in Italien?
• Hatten Sie Kontakt mit Menschen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben?
• Und – haben Sie Beschwerden wie Husten oder Fieber?

WICHTIG!!!
Bitte, bleiben Sie zu Hause, vermeiden Sie weiteren Kontakt zu Ihren Mitmenschen und bewahren Sie Ruhe.

ACHTUNG:
Bitte gehen Sie nicht ohne Voranmeldung in die Praxis ihres Hausarztes, sondern nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf, um einen Untersuchungstermin abzusprechen. Dadurch werden weitere, mögliche Infektionen vermieden. Sollte keine Sprechstunde sein, können Sie sich auch direkt an die ärztliche Bereitschaft unter 116 117 wenden.

Wenn Sie sich einem Test in einem der Testzentren unterziehen möchten, brauchen Sie zwingend eine ÜBERWEISUNG durch Ihren Hausarzt.

Die Corona-Testzentren im Saarland sind ab Mittwoch, 18. März 2020 neu organisiert. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt. Die neuen Standorte, die Ihnen der Arzt mitteilen wird, haben Ihre Arbeit aufgenommen. Die KV weist darauf hin, dass nur Patienten mit Überweisung getestet werden. Zudem sei ein Abstrich auch nur dann erforderlich, wenn bei Betroffenen Symptome wie Husten und Fieber vorlägen und ein Kontakt zu einem bestätigt an Corona-Erkrankten oder ein Aufenthalt während der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet. Demnach wird auch bei beschwerdefreien Patienten kein Abstrich an den Stationen gemacht.

Verhaltensregeln im Falle von Verdacht auf Coronavirus

Gesundheitsministerium, Ärztekammer, KV und SKG weisen auf richtiges Verhalten bei vorliegenden Symptomen hin.
Angesichts der jüngsten Entwicklung in Sachen Corona-Virus weisen Gesundheitsministerium, Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) noch einmal auf die richtigen Verhaltensregeln hin.
Eine begründete Sorge, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte, liegt vor, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) genannten Risikogebiet gewesen ist und starke Grippe-Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist oder Kontakt zu einem Betroffenen hatte.
Sollte dies zutreffen, müsse man mehrere grundlegende Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, dass man zuhause bleibt und das weitere Verhalten telefonisch mit der Arztpraxis oder mit dem Gesundheitsamt abklärt. Dabei sollte man nicht von sich aus in die Bereitschaftsdienstpraxen, in die Notaufnahme der Krankenhäuser oder die Arztpraxen gehen, um so eine mögliche Ansteckung seiner Mitmenschen zu vermeiden. In der Praxis erfolgt gewöhnlich zuerst der Ausschluss üblicher Grippeerkrankungen. Der Arzt entscheidet dann selbst, ob es nötig ist, eine Testung auf Corona zu veranlassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test.

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Ihre Arztpraxis nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Rufnummer 116 117. Dort werden Sie an einen zuständigen Arzt weitervermittelt. Im Notfall, wenn dies erfolglos sein sollte, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt oder dessen Rufbereitschaft!

Den Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben wie bei anderen infektiösen Patienten. Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive Namen und Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig.
Bei Fragen zum neuartigen Corona-Virus können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer (0681) 501-4422 an eine eigens eingerichtete Hotline des saarländischen Gesundheitsministeriums wenden. Fragen können auch per E-Mail an die Adresse lagezentrum@soziales.saarland.de gerichtet werden.

Hotline Gesundheitsministerium: (0681) 501-4422 (7-22 Uhr)
www.corona.saarland.de

Überblick

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