Corona – Mittelstandshilfen
Liquiditätshilfsprogramm des Saarlandes für Betriebe von 10 bis 100 Beschäftigte
Nach den Soforthilfeprogrammen des Saarlandes und des Bundes bei denen bisher Betriebe mit zu zehn Beschäftigten von direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Abwendung eines existenzgefährdenden, wirtschaftlichen Schieflage in Anspruch nehmen konnten, hat der saarländische Ministerrat im April weitere Wirtschaftshilfen für mittelständische Unternehmen in einer Gesamthöhe von 82 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Mit Liquiditätshilfen soll den infolge der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe mit über 10 bis 100 Beschäftigten eine Unterstützung gewährt werden. Damit sollen die wirtschaftliche Existenz gesichert, Liquiditätsengpässe nachrangig kompensiert und Arbeitsplätze erhalten werden.
Die Antragsstellung zur Mittelstandshilfe ist außerdem ausschließlich online über die Seite www.corona.saarland.de möglich. Das Ministerium warnt ausdrücklich davor, sensible Unternehmensangaben in andere, möglicherweise fingierte Formulare einzutragen.
Voraussetzung für den Zuschuss des Landes ist eine existenzbedrohende Lage, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 eingetreten ist!
Die neuen Finanzhilfen bzw. Zuschussgelder sind gestaffelt für Unternehmen in nachstehenden Größenklassen:
– ab 10 Beschäftigte bis 24 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Zuschuss
– ab 25 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro Zuschuss
– ab 50 Beschäftigte bis 100 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro Zuschuss
Eine Antragstellung auf diese Wirtschaftshilfen ist beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MAEV) online möglich.
Corona-Soforthilfe des Bundes für Kleinunternehmer
Das saarländische Soforthilfe-Programm wurde in Erwartung einer zeitnahen Bundesförderung erstellt. Diese ist ab sofort abrufbar. Anträge auf das Soforthilfeprogramm des Saarlandes sind daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden aber selbstverständlich noch bearbeitet.
Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige mit Sitz im Saarland können Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz aus dem Bundesprogramm beantragen.
Notrufportal Wirtschaft COVID-19
E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de
Tel: (0681) 501 – 4433 (Mo.-Fr. 9 bis 16 Uhr)
Soforthilfe des Bundes beantragen:
Die Soforthilfe des Bundes ist eine Überbrückungshilfe als Billigkeitsleistung für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, Solo-Selbständigen, Freiberufler, einschließlich Betriebe mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis einschließlich 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent).
Der Bund stellt in seinem Nachtragshaushalt 156 Milliarden Euro als Soforthilfe in der Corona-Krise zur Verfügung
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben innerhalb einer Woche ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß beschlossen. Zur Finanzierung wird der Bund neue Kredite in Höhe von rund 156 Milliarden Euro aufnehmen.
Gesundheitsversorgung:
• Zusätzlich 3,5 Milliarden Euro für Schutzausrüstung, Entwicklung eines Impfstoffs
• Weitere 55 Milliarden Euro für die Pandemiebekämpfung
• Schutzschirm für Krankenhäuser
Familien:
• Leichterer Zugang zum Kinderzuschlag (max. 185 Euro/Monat) unter www.notfall-kiz.de
Kleine Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler:
• Rund 50 Milliarden Euro für unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
• Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
• Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro
Soforthilfe des Saarlandes für Kleinunternehmer und (Solo-)Selbstständige
• Je nach Unternehmen gibt es zwischen 3.000 und 10.000 Euro ohne Rückzahlung
1. Antrag, Richtlinien und FAQs downloaden unter www.corona.saarland.de
2. Antrag auf Soforthilfe ausfüllen und fotografieren
3. Antrag oder Bild senden an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Informationen über Bundes- und Landeshilfen gibt es unter www.corona.saarland.de
Kompetente Beratung durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Unternehmen im Landkreis Neunkirchen
• Informationen zum Kurzarbeitergeld
• Soforthilfen beantragen
• Weitere Liquiditäts- und Finanzierungshilfen
Ansprechpartner: Geschäftsführer Klaus Häusler, Bliespromenade 5, 66538 Neunkirchen, Tel: (06821)8001 E-Mai: info@wfg-nk.de
Im Internet: www.wfg-nk.de
Auf der Internetseite https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe-bund/soforthilfe-bund_node.html kommt man zum Antrag, der online gestellt werden muss.
Krisengelder der Saarländischen Landesregierung
Nach dem Ministerratsbeschluss vom Dienstag, 24. März, stellt die Saarländische Landesregierung ab sofort 30 Millionen Krisengeld zur Verfügung!
Je nach Unternehmen gibt es zwischen 3.000 bis 10.000 Euro ohne Rückzahlung (für Unternehmen von 0 bis 10 Mitarbeitern)
So kommen Sie an die Soforthilfe:
1. Antrag, Richtlinien und FAQs downloaden unter www.corona.wirtschaft.de
2. Antrag auf Soforthilfe ausfüllen und fotografieren
3. Antrag oder Bild senden an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Bitte lesen Sie vor dem Einreichen Ihres Antrages die FAQs sowie die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe aufmerksam durch!
Hier eine Liste der wichtigsten Fragen und Antworten:
Kredit aufnehmen?
Frage: Muss ich erst einen Kredit aufnehmen, um Soforthilfe zu bekommen?
Antwort: Nein, niemand ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen! Ein Gespräch bei der Bank kann aber klären, ob bei bereits bestehenden Darlehen erleichtert werden kann durch Stundung von Zinsen oder vorübergehende Tilgungsaussetzung. Gibt es eine solche Möglichkeit nicht, muss definitiv kein neuer Kredit beantragt werden. Es genügt, wenn das in der Antragsmail kurz beschrieben ist, eine Kopie der Mail an die Bank oder eine Bestätigung über den negativen Ausgang des Bankengesprächs beiliegt. Einfach an die Mail dranhängen oder im Text erläutern.
Steuerstundung?
Frage: Wenn ich erst Steuerstundungen beantrage, dauert das nicht ewig?
Antwort: Nein, kurze Mail oder Telefonanruf an das Finanzamt genügt.
Frage: Was ist, wenn Steuerstundung auf mich nicht zutrifft?
Antwort: In der Mail zum Antrag kurz erklären, warum der Antrag auf Steuerstundung beim Finanzamt nicht gestellt werden kann. Das genügt völlig.
Kurzarbeit?
Frage: Ich kann doch nicht abwarten, bis ein Antrag auf Kurzarbeit bearbeitet wurde?
Antwort: Auch das ist nicht nötig, es genügt, einen Antrag gestellt zu haben.
Frage: Auf mich trifft Kurzarbeit nicht zu – was muss ich tun?
Antwort: In der Mail zum Antrag kurz erklären, warum kein Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden kann. Das genügt völlig.
Unterlagen?
Frage: Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Antworten: Den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag, sowie Ihre Gewerbeanmeldung – sofern es sich überhaupt um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt. Ansonsten keine Unterlagen oder komplizierten Nachweise.