Um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept). Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen. Dafür gelten drei Voraussetzungen:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Pflegebedürftige lebt zu Hause oder bei der Familie,in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Der Pflegebedürftige wird (auch) vonAngehörigen, Freunden oder Bekannten
Info
Kostenübernahme durch die Pflegekasse: rechtliche Grundlage
Nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) haben Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.“ Zu den Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, führt das Gesetz in Absatz 2 auf: „Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.“
Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Pflegeversicherungen die technischen Geräte (PG 50-53) vorrangig leihweise zur Verfügung stellen. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag: Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel komplett, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Wenn Sie mehr Pflegehilfsmittel benötigen, müssen Sie alle Kosten, die über den 40 Euro liegen, selbst bezahlen. Eine umfangreiche und kompetente Beratung gibt es bei der Hausapotheke vor Ort. Sie erledigt alle Formalitäten.
Hinweis: In der nächsten Ausgabe unserer Informationsreihe „Pflegehilfsmittel für Senioren“ geht es um das Thema Hausnotruf mit einem Überblick zu Kosten, Zuschuss und Anbieter im Vergleich.
Wichtige Information an alle:
Aufgrund der überaus großen Nachfrage nach der Pflege-Mappe und der Notfall-Mappe (mit den wichtigen Unterlagen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) teilt das Seniorenbüro der Gemeinde Eppelborn mit, dass eine weitere Lieferung eingetroffen ist und somit wieder ausreichend und kostenlos die entsprechenden Unterlagen verfügbar sind.
Bei Fragen hierzu sowie beim Ausfüllen der Formulare hilft Ihnen gerne der Leiter des Seniorenbüros, Hans-Peter Hoffmann, Tel.: (06881)969-119, weiter. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemielage wird im Falle einer persönlichen Beratung um vorherige telefonische Vereinbarung gebeten.
Das Seniorenbüro wünscht Ihnen frohe, gesegnete Weihnachten und ein hoffnungsfrohes neues Jahr. Bleiben Sie gesund!