Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) sollten auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Sie alle dienen einer besseren Infektionsprophylaxe und sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern. Dazu gehören im Detail:

1. Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen, auch Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen genannt, sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen. Sie schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit. Neben den einmal zu nutzenden Bettschutzeinlagen gibt es auch waschbare, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, die in manchen Pflegepaketen ebenfalls enthalten sind.

2. Schutzbekleidung bzw. Schutzschürzen

Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.

3. Einmalhandschuhe

Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie alle Beteiligten aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Es gibt sie in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit Verwendung finden und unterschiedlich wirksam schützen.

Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Hilfsmittel, dennoch raten Experten eher zu Handschuhen für den Pflegealltag.

4. Desinfektionsmittel für Hände

Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und macht einen wesentlichen Teil der Risikoverringerung von Infektionskrankheiten aus. Sie sollten Händedesinfektionsmittel (zum Beispiel Sterilium) daher im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie auch Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich.

5. Desinfektionsmittel für Flächen

Flächendesinfektionsmittel wird in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können die Desinfektionsmittel sowohl im Sanitärbereich als auch in solchen Räumen nutzen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

6. Mundschutz/Masken

Ein Mundschutz bzw. Mund-Nasenschutz (MSN) oder Maske schützt sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Er ist schon in dem Moment ratsam, in dem der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist und es schnell zu einer Erkrankung kommen kann.

 

Wichtige Information an alle:

Aufgrund der überaus großen Nachfrage nach der Pflege-Mappe und der Notfall-Mappe (mit den wichtigen Unterlagen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) teilt das Seniorenbüro der Gemeinde Eppelborn mit, dass eine weitere Lieferung eingetroffen ist und somit wieder ausreichend und kostenlos die entsprechenden Unterlagen verfügbar sind.

Bei Fragen hierzu sowie beim Ausfüllen der Formulare hilft Ihnen gerne der Leiter des Seniorenbüros, Hans-Peter Hoffmann, Tel.: (06881)969-119, weiter. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemielage wird im Falle einer persönlichen Beratung um vorherige telefonische Vereinbarung gebeten. 

Das Seniorenbüro wünscht Ihnen frohe, gesegnete Weihnachten und ein hoffnungsfrohes neues Jahr. Bleiben Sie gesund!