Technische Pflegehilfsmittel finden Sie in den Produktgruppen 50 bis 53 im Hilfsmittelverzeichnis. Sie erleichtern die Pflege, ermöglichen eine selbstständige Lebensführung sowie die Körperpflege oder lindern Beschwerden. Dazu gehören:

1. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Folgende Produkte zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die die Pflege erleichtern und von der Pflegekasse vorzugsweise als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden:

  • Pflegebetten

  • Pflegebettenzubehör

  • Pflegebettzurichtungen

  • Spezielle Pflegebett-Tische

  • Pflegeliegestühle

2. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene

Technische, wiederverwendbare Pflegehilfsmittel mit dem Fokus auf die Körperpflege von Pflegebedürftigen, für deren Kosten die Pflegekasse aufkommt oder die sie leihweise zur Verfügung stellt, sind:

  • Waschsysteme

  • Duschwagen

  • Wiederverwendbare Produkte zur Hygiene im Bett, zum Beispiel Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, aber auch waschbare Bettschutzeinlagen

3. Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität

In der Produktgruppe zur Erleichterung der selbstständigen Lebensführung finden sich Notrufsysteme für den häuslichen Bereich. Sie gelten als technisches Pflegehilfsmittel, für das die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad aufkommt.

4. Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Zu den Pflegehilfsmitteln zur Linderung von Beschwerden zählen Lagerungsrollen und -halbrollen. Sie dienen der Unterstützung von Entlastungslagerungen und Lageveränderungen sowie der Stabilisierung von Lagepositionen des Pflegebedürftigen, insbesondere im Bett.

Information

Gutachten des Medizinischen Dienstes gilt als Antrag

Der MD (früher: MDK) beziehungsweise ein von der Pflegekasse beauftragter Gutachter gibt im Rahmen seiner Begutachtung zur Feststellung der Pflege-bedürftigkeit konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung ab. Bei Pflegehilfsmitteln, die den Zielen des § 40 SGB XI dienen, gelten die Empfehlungen jeweils als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern Sie ihnen zustimmen.

Wichtige Information:

Aufgrund der überaus großen Nachfrage nach der Pflege-Mappe und der Notfall-Mappe (mit den wichtigen Unterlagen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) teilt das Seniorenbüro der Gemeinde Eppelborn mit, dass eine weitere Lieferung eingetroffen ist und somit wieder ausreichend und kostenlos die entsprechenden Unterlagen verfügbar sind. Machen Sie davon Gebrauch!

Bei Fragen hierzu sowie beim Ausfüllen der Formulare hilft Ihnen gerne der Leiter des Seniorenbüros, Hans-Peter Hoffmann, Tel.:(06881)969-119, weiter. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemielage bitten wir Sie im Falle einer persönlichen Beratung um vorherige telefonische Vereinbarung.

 

 

Hilfsmittel

 

Ausgleich  einer Behinderung

 

ärztliche  Verordnung

 

Krankenkasse

 

Pflegehilfsmittel

 

Erleichterung  der häuslichen Pflege

 

anerkannter  Pflegegrad

 

Pflegekasse

 

Doppelfunktionale  Hilfsmittel

 

Ausgleich  einer Behinderung und Erleichterung der häuslichen Pflege

 

anerkannter  Pflegegrad und ärztliche Verordnung

 

Krankenkasse  und Pflegekasse teilen sich in der Regel die Kosten

Wichtige Information für alle:

Die Pflege-Mappe und die Notfall-Mappe (mit den wichtigen Unterlagen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) sind weiterhin beim Seniorenbüro der Gemeinde Eppelborn kostenlos erhältlich.

INFO: Bei Fragen hilft der Leiter des Seniorenbüros, Hans-Peter Hoffmann, Tel.: (06881)969-119, gerne weiter. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemielage wird im Falle einer persönlichen Beratung um vorherige telefonische Vereinbarung gebeten!