Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o. Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen oder Einwohnern folgende Auskünfte erteilen (§ 50 Abs. 2 BMG):
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad,
3. Anschrift
4. Datum und Art des Jubiläums
Die betroffene Person hat gem. § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Erteilung vorstehender Auskünfte über seine eigenen Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs. 3 BMG ferner an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) Auskunft sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilen über
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. derzeitige Anschriften.
Die betroffene Person hat gem. § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Erteilung vorstehender Auskünfte über ihre eigenen Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Eppelborn, 17.01.2020
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
Zentrale: 06881 / 969 – 0
Bürgerinformation: 06881 / 969 – 100
Bürgeramt: 06881 / 969 – 110
Elektronische Rechnungen an:
rechnungseingang@eppelborn.de
Fax: 06881 / 969 – 222
E-Mail: gemeinde@eppelborn.de
WhatsApp: 06881 / 969 – 158
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch im Rathaus!
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag (nur vormittags): 8:00 – 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag (nur vormittags): 8:00 – 12:00 Uhr
Nachmittags (ab 13 Uhr) ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung.
Vormittags wird um Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Sonderöffnungszeit:
Jeden ersten Samstag im Monat: 9:00 – 11:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn steht eine aufwendige Systemumstellung des Meldeprogrammes an.
Aus diesem Grund ist das Bürgeramt am Donnerstag, dem 31.10.2024 nachmittags und am Mittwoch, dem 06.11.2024 und Donnerstag, dem 07.11.2024 ganztägig geschlossen.
Am Montag, dem 04.11. und Dienstag, dem 05.11.2024 ist das Bürgeramts-Team telefonisch für Notfälle erreichbar, kann jedoch nur eingeschränkt arbeiten. Es können keine Dokumente ausgestellt werden!
Ab dem 08.11.2024 ist das Bürgeramts-Team wie gewohnt für Sie erreichbar.
Der erste Samstag im Monat wird vom 02.11. auf den 09.11.2024 verschoben und Sie benötigen eine vorherige Terminvereinbarung