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Widerspruchsmöglichkeit Soldatengesetz

Widerspruchsmöglichkeit gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) gegen die Datenübermittlung gem. § 58c Abs. 1 S. 1 Soldatengesetz (SG)

Gemäß § 58c Abs. 1 S. 1 Soldatengesetz (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Eppelborn, Rathaustraße 27, 66571 Eppelborn, zu erklären.


Eppelborn, den 17.01.2020

Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister


Dr. Andreas Feld

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