Gemäß § 58c Abs. 1 S. 1 Soldatengesetz (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Eppelborn, Rathaustraße 27, 66571 Eppelborn, zu erklären.
Eppelborn, den 17.01.2020
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
Zentrale: 06881 / 969 – 0
Bürgerinformation: 06881 / 969 – 100
Bürgeramt: 06881 / 969 – 110
Elektronische Rechnungen an:
rechnungseingang@eppelborn.de
Fax: 06881 / 969 – 222
E-Mail: gemeinde@eppelborn.de
WhatsApp: 06881 / 969 – 158
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch im Rathaus!
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Vormittags wird um Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Sonderöffnungszeit:
Jeden ersten Samstag im Monat: 9:00 – 11:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Am Dienstleistungsnachmittag, dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr und am 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 11:00 Uhr muss vorab telefonisch unter 06881/969-110 ein Termin vereinbart werden!