Gemäß § 58c Abs. 1 S. 1 Soldatengesetz (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Eppelborn, Rathaustraße 27, 66571 Eppelborn, zu erklären.
Eppelborn, den 17.01.2020
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
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