Gem. § 42 BMG darf die Meldebehörde öffentl.-rechtl. Religions-gemeinschaften unter den in § 34 Abs. 1 S. 1 genannten Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, nicht jedoch zu arbeitsrechtlichen Zwecken, die in § 42 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Daten ihrer Mitglieder auch regelmäßig übermitteln.
Die betroffene Person hat gem. § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen. Dies gilt nicht, soweit Daten für die Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
Der Widerspruch ist beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Eppelborn, 22.05.2020
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
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