Suche
Close this search box.

Dienste A-Z

Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Fußteil auf dieser bzw. den folgenden Seiten!

Gemäß § 1 Abs. 2 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes regeln Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze durch die von der Bürgerschaft gewählten Organe und durch Bürgerentscheid in eigener Verantwortung.

Die Erledigung übertragener staatlicher Aufgaben erfolgt nach Weisung der zuständigen Behörden (Auftragsangelegenheiten).

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner