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Gemäß § 1 Abs. 2 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes regeln Gmeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze durch die von der Bürgerschaft gewählten Organe und durch Bürgerentscheid in eigener Verantwortung.

Die Erledigung übertragener staatlicher Aufgaben erfolgt nach Weisung der zuständigen Behörden (Auftragsangelegenheiten).