Die Schafhauser Brücke zwischen Bubach und Calmesweiler
Brücken dienen nicht nur der Verbindung von Ortschaften, sie führen vor allem auch die Menschen zwischen den Dörfern und Städten zusammen. Auch wenn der Weg bis zu Ihrer Fertigstellung oft mit vielen Hindernissen verbunden ist, so wurden sie doch mit großer Vehemenz, oft aber auch nach langen Diskussionen, errichtet. So war es wohl auch beim Brückenschluss zwischen den Dörfern Bubach und Calmesweiler vor über 200 Jahren. Hier tagten die Gemeinderäte, damals wie heute wichtiges Thema: Die Finanzierung des Brückenbaus. Von dieser Baumaßnahme erzählt die Geschichte der „Schafhauser Brücke“, die in einem Betrag von Ernst Morbe im „Eppelborner Heimatheft“ Nr. 18, Jahrgang 2017, S. 70 ff. wiedergegeben wird.
Hier ein paar Auszüge:
· „Die Schafhauser Brücke verbindet die beiden früher selbständigen Dörfer Bubach und Calmesweiler, die seit dem 19. Jahrhundert zu einer Gemeinde zusammen gefasst sind. Sie führt über den Illbach…
· Ihren Namen hat die Schafhauser (auch Schaffhauser) Brücke von dem ehemaligen Dorf Schafhausen, das 1822 aus bisher unbekannten Gründen Bubach einverleibt wurde. …
· Das Protokoll der gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte von Eppelborn, Bubach-Calmesweiler, Macherbach und Habach vom 12. Januar 1851 gibt den ersten Hinweis über die Schafhauser Brücke. Der vorsitzende Bürgermeister Thetard trug den Räten vor, die hölzerne Brücke zwischen Bubach und Calmesweiler sei seit längerem baufällig und nur für die Not nach und nach repariert worden. Nun sei der Wunsch geäußert worden, statt einer hölzernen eine steinerne Brücke mit Bogen zu erbauen. …
· Nach herkömmlichem Brauch seien alle Gemeinden der ehemaligen Herrschaft Eppelborn nicht nur zum Bau dieser Brücke, sondern auch zum Bau der Schafbrücke und der Großbrücke in Eppelborn verpflichtet; die Kosten werden auf alle Gemeinden nach dem Verhältnis der Steuern verteilt und erhoben. …
· Die Vertreter der Gemeinden Habach und Macherbach traten sodann hervor und erklärten, dass sie die Verpflichtung ihrer Gemeinden zur Beteiligung an den Kosten nicht anerkennen und auch den sogenannten altertümlichen hergebrachten Gebrauch als nicht richtig finden und sie darauf bestehen dass eine höhere Behörde über ihre Weigerung zu entscheiden habe. …
· Es wurde inzwischen aber beschlossen, dass mit den Bauvorbereitungen nicht inne gehalten wird und nach dem vom Baumeister Benzel beigefügten Steinzettel brauchbares Steinmaterial in einem oberhalb von Calmesweiler auf dem Wege nach Aschbach anzulegenden Steinbruch gebrochen werden soll. …“
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