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Fachmarktzentrum Hierscheider Graben in Eppelborn:
– Fachgutachten liegen vor und befürworten das Projekt
– Offenlage der Fachgutachten

Am Montag dieser Woche hat die Gemeinde das lange erwartete Einzelhandelsgutachten zum Projekt „Ansiedlung Einkaufszentrum am Hierscheider Graben“ erhalten. Endlich liegen damit alle Gutachten auf dem Tisch. Alle Expertisen wurden am Mittwoch unverzüglich dem Orts- und Gemeinderat vorgestellt. Die wesentlichen Kernaussagen aus den einzelnen Gutachten möchte ich Ihnen an dieser Stelle schon einmal wiedergeben. Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird die Gemeinde Eppelborn insgesamt als unterdurchschnittlicherAngebotsstandort eingestuft. Wir haben ganz massive Kaufkraftabflüsse in die Nachbargemeinden. Die Kaufkraftbindung wird von dem Sachverständigen als „ungenügend“ bezeichnet. Aufgrund nicht vorhandener, geeigneter Flächenpotenziale im Ortskern empfiehlt der Gutachter ausdrücklich den Vorhabenstandort „Hierscheider Graben“ anzugehen.

Das Gutachten zur Verträglichkeitsanalyse kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme dieser Fläche im Gebiet des Ortsteils Eppelborn kein weiterer Standort vorhanden ist, der sich für die Umsetzung des gesamten Planungsvorhabens eignet. Unsere derzeit bestehenden Märkte sind laut Gutachten durch das Projekt nicht gefährdet. Im Gegenteil. Aus der Verträglichkeitsstudie geht eindeutig hervor, dass zusätzliche Verkaufsflächen geschaffen werden müssen, um auch in Zukunft die Menschen in unserer Gemeinde umfänglich versorgen zu können und die Kaufkraft wieder zurück nach Eppelborn zu holen. Davon werden letztlich auch die bestehenden Märkte im Ortszentrum profitieren können. Die bisherigen Leerstände sind nicht dem neuen Einkaufszentrum geschuldet, sie sind teilweise schon jahrelang vorhanden. Das sehr umfangreiche, schalltechnische Gutachten hat zunächst den Ist-Zustand betrachtet, um dann anhand der geplanten Größe der Märkte mit den dazugehörigen Parkplätzen die zu erwartende Mehrbelastung zu berechnen. Alle zu erwartenden Emissions- und Immissionswerte werden auch nach der Marktansiedlung unter den gesetzlichen Vorgaben liegen. Nachts sind keine Spitzenpegel zu befürchten, eine Nachtanlieferung von Waren findet nicht statt.

Im hydrologischen Gutachten wurde die Vorbemessung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgenommen. Hier wird die Fläche unter dem geplanten Parkplatz genügen, um ausreichend Wassermengen aufzufangen und gedrosselt abzugeben. Für die Anwohner der Schlossstraße und der Allwies wird diese Einrichtung einen deutlich besseren Schutz vor Starkregenereignissen bedeuten als bisher. Auch das Verkehrsgutachten berücksichtigt zunächst die aktuelle Situation an der Landesstraße L 302. Das Gutachten geht nachvollziehbar von etwa 850 zusätzlichen Fahrzeugen täglich aus. Dies bedeutet eine Steigerung des Verkehrsaufkommens von 16 Prozent. Neben den beiden Einmündungen „In der Allwies“ und „Auf drei Eichen“ wurde auch der Bereich der Schlossstraße untersucht. Auch hier sehen die Gutachter die Verkehrsbelastung unproblematisch.

Im Ergebnis kommen alle Gutachter unisono zu dem Schluss, dass dieAnsiedlung des Einzelhandelsprojektes am Standort „Hierscheider Graben“ nicht nur möglich, sondern mehr als wünschens- bzw. sogar empfehlenswert ist.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die einzelnen Gutachten ausführlich der Öffentlichkeit vorgestellt 

 

Ihr Bürgermeister
Dr. Andreas Feld

Veröffentlicht am  3.3.2023
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