Ich möchte Sie über verschiedene Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung informieren, die von der Bundesregierung angeboten werden. Um Fördermittel zu erhalten, müssen in der Regel anspruchsvollere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden als die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist dies empfehlenswert, da langfristig mehr Heizkosten eingespart werden können und klimafreundlicher geheizt wird.
Ein interessantes Förderprogramm ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die zahlreiche Zuschüsse für Heizungsanlagen gewährt, die erneuerbare Energien nutzen. Zum Beispiel werden Wärmepumpen mit 25 % bezuschusst und Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen) mit 10 %, wenn sie mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden. Auch ein Heizungstausch-Bonus wird gewährt, wenn Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen oder mehr als 20 Jahre alte Gasheizungen ausgetauscht werden. Weiterhin sind solarthermische Anlagen oder ein Fernwärmeanschluss sowie Brennstoffzellenheizungen förderfähig. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen wird unter bestimmten Umständen von der Bundesregierung gefördert.
Wenn Sie als Eigenheimbesitzer Interesse an Fördermitteln haben, sollten Sie sich vor einer Entscheidung anbieterunabhängig beraten lassen. Die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der BEG ist vor Vergabe des Auftrags an das Fachunternehmen notwendig. Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten Sie gerne zur Ermittlung möglicher Förderungen. Zur Beratung anmelden können Sie sich im Rathaus in Eppelborn unter 06881 – 96 92 58.
Ihr Bürgermeister
Dr. Andreas Feld