Merkblatt zur Anbringung von Plakaten
- Das Anbringen von Werbung (Plakaten) ist für den in der Genehmigung angegebenen Zeitraum bis 2 Tage nach der Veranstaltung gestattet (2 – 3 Wochen vor der Veranstaltung). Bei Nichteinhalten der Genehmigungsdauer werden die Plakate kostenpflichtig entfernt!
- Durch die Art der Aufstellung oder Anbringung der Plakate darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet werden.
- Die Standorte der Plakatierung müssen der Gemeinde mitgeteilt werden.
- Die Anbringung der Plakate hat so zu erfolgen, dass diese nicht in den Verkehrsraum ragen. Grundsätzlich ist eine Bodenfreiheit von 2,20 m (Unterkante) erforderlich. Bei Anbringung im Bereich eines Fuß- oder Radweges muss eine Bodenfreiheit von 2,50 m (Unterkante) eingehalten werden.
- Die Plakate müssen so angebracht und befestigt werden, dass sie auch schweren Stürmen standhalten.
- Die Befestigung der Plakate ist regelmäßig zu überprüfen.
- Die Plakate dürfen nicht an Bäumen inklusive evtl. vorhandner Befestigungspfähle angebracht werden.
- Die Plakate dürfen nicht an Einrichtungen oder Wartehallen des öffentlichen Personennahverkehrs angebracht werden.
- Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen oder –einrichtungen ist unzulässig. Plakate, die Verkehrszeichen oder –einrichtungen gleichen und mit diesen verwechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen könnten, dürfen nicht verwendet werden.
- Sichtdreiecke an Einmündungen und Kreuzungen sind freizuhalten.
- Kreisverkehrsplätze und unbebaute freie Strecken der öffentlichen Straßen sind von jeder Werbung freizuhalten.
- Nach Abbau der Werbung (Plakate) ist der Plakatträger im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen. Es darf kein Plakat im öffentlichen Verkehrsraum liegen bleiben. Die Plakatträger und die Befestigungsmaterialien sind rückstandslos zu beseitigen.
- Sie stellen die Gemeinde Eppelborn von allen Ansprüchen frei, die mit der Anbringung der Plakate in Zusammenhang stehen.
- An folgenden Örtlichkeiten dürfen keine Plakate angebracht werden: Im direkten Umfeld des Kultur- und Kongresszentrums big Eppel dürfen bis ca. 150 m Umkreis keine Plakate aufgestellt werden. Auch dürfen an den Straßenlaternen im Ortskern von Eppelborn, an denen Blumenkübel hängen, keine Plakate befestigt werden. Gleiches gilt ebenfalls für den Bereich Illtalstraße / Einmündung Calmesweilerstraße im Ortsteil Bubach-Calmesweiler neben dem Verkehrsspiegel. Ebenso ausgeschlossen, ist der Verkehrskreisel Ausgangs Eppelborn in Richtung Bubach-Calmesweiler, Rathausstraße; Rathausstraße „Finsterwaldeplatz“ vor dem Rathaus.
- Im Bereich des neuen Dorfplatzes im Ortsteil Humes dürfen ebenfalls keine Plakate angebracht werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Ordnungsamtes der Gemeinde Eppelborn gerne zur Verfügung!