Der Flächennutzungsplan (FNP) legt die zukünftige Bodennutzung für die Gemeinde fest, basierend auf ihren voraussehbaren Bedürfnissen. Er umfasst allgemeine Entwicklungs- und Planungsziele insbesondere für die Bereiche Wohnen, Gewerbe, Natur- und Umweltschutz sowie Landnutzung.
Der bisherige FNP der Gemeinde Eppelborn stammt aus dem Jahr 2002 und muss aufgrund des üblichen Planungshorizonts von 10 bis 15 Jahren fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat beschloss daher im September 2020 die Einleitung des Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des derzeitigen FNP.
Im April 2022 hat der Gemeinderat dann, nach Vorberatung in den Ortsräten, den Entwurf der Fortschreibung und die Begründung angenommen. In diesem Rahmen wurden auch eine Offenlage und die Anhörung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Nach den beiden Offenlagen (Mai-Juni 2022) und (Mai-Juni 2023) und der jeweiligen Anhörungen, ergaben sich beide Male einige Änderungen, die aufgegriffen wurden.
Am 21. September 2023 wird sich der Gemeinderat, wieder nach Vorberatung in allen Ortsräten, die aktuell stattfinden, mit den Änderungen auseinandersetzen und über entsprechende Anpassungen des FNP beraten. Zu den Anpassungen, und nur zu diesen, werden dann die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch einmal gehört. Auch die Bürger haben im Rahmen einer erneuten Offenlage noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahe abzugeben. Der Zeitraum der Offenlage wird wie immer hier im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Ziel ist es, die Fortschreibung des FNP spätestens in der letzten Sitzung des Gemeinderats in 2023 als Satzung zu beschließen.