Fragen und Antworten zum Projekt „Hierscheider Graben“

Das Projekt „Hierscheider Graben“ ist aktuell in aller Munde, auch über die Gemeindegrenzen hinaus. Obwohl so viel darüber berichtet und geschrieben wurde, gibt es immer noch einige Punkte, die dem ein oder anderen nicht ganz klar sind. Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal informieren und häufig gestellte Fragen beantworten. Wir hoffen, damit auch die ein oder andere kursierende Unwahrheit aus dem Weg räumen zu können.

 

Ist die Nahversorgung der Gemeinde auch ohne die Einkaufsmärkte am Hierscheider Graben langfristig gesichert?

Nein! Das Einzelhandelsgutachten kommt für Eppelborn zu folgendem Schluss:

„Mit der bisherigen Verkaufsfläche präsentiert sich die Gemeinde Eppelborn als unterdurchschnittlicher Angebotsstandort. Insgesamt haben wir in der Gemeinde ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial von rund 110 Millionen Euro. Der örtliche Handel hat jedoch nur ein Jahresumsatzvolumen von rund 49 Millionen Euro. Daraus ergeben sich ganz erhebliche und deutliche Kaufkraftabflüsse, denn diese Differenz von 61 Millionen wird an anderer Stelle und Nachbargemeinden ausgegeben. Diese Werte sind für eine Gemeinde wie Eppelborn als ungenügend einzuordnen und entsprechen nicht der landesplanerischen Versorgungsfunktion der Gemeinde als Grundzentrum. Dies heißt: für jeden zweiten Euro bei „Dingen des täglichen Bedarfs“ wird außerhalb der Gemeinde eingekauft. Wenn alles so bleibt wie es jetzt ist, also kein Drogeriemarkt nach Eppelborn kommt und es zu weiteren Kaufkraftabflüssen kommt, weil die bestehenden Märkte aufgrund fehlender Erweiterungsperspektiven ihre Sortimente nicht erweitern können, ist es aus Sicht des Gutachters „nur eine Frage der Zeit, bis mindestens einer der Eppelborner Lebensmittelmärkte aufgibt, wodurch die Nahversorgung in Eppelborn zunehmend geschwächt würde und die Gemeinde ihrer landesplanerisch zugewiesenen Versorgungsfunktion als Grundzentrum auch nicht mehr auch nur teilweise gerecht wird“.

 

Können entsprechende Märkte nicht einfach in bestehenden Leerständen angesiedelt werden?

Nein! Das wäre zwar auch absolut im Sinne der Gemeinde, weswegen natürlich auch das Gespräch mit Eigentümern von Gewerbeimmobilien gesucht wurde und sogar mit einem Förderprogramm zur Modernisierung sowie Abriss von Gebäuden ein Anreiz für Immobilien-Besitzer geschaffen wurde – ohne Erfolg. Die Eingriffsmöglichkeiten der Gemeinde sind an dieser Stelle beschränkt. Die bestehenden Leerstände kommen für die modernen Einzelhandelsunternehmen, deren Ansiedlung am Hierscheider Graben geplant ist, nicht in Frage. Das haben alle Unternehmen sogar schriftlich bestätigt. Die leerstehenden Gewerbeimmobilien genügen nicht auch nur annähernd den Anforderungen eines Lidl-, EDEKA- oder dm-Marktes. Dies hängt vor allem mit unzureichenden Verkaufs- sowie Lagerflächen, fehlenden Parkplätzen (dm fordert hier zum Beispiel 50 Parkplätze) und fehlender Barrierefreiheit der Immobilien zusammen.

 

Ist eine Ansiedlung der Märkte nicht im Zentrum von Eppelborn möglich?

Nein! Die Gemeinde hat alle Alternativen im Zentrum ausführlich geprüft. Freie, geeignete Flächen sind im Ortskern leider nicht vorhanden oder stehen nicht zur Verfügung – für die geplanten Nahversorgungsbausteine am Hierscheider Graben gib es keinen Alternativstandort, nicht im Ortskern und nicht in der näheren Umgebung.

Die Fläche gegenüber dem big Eppel ist zum größten Teil in privatem Eigentum und wäre allenfalls für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes geeignet, wenn für die erforderlichen 50 Parkplätze eine Tiefgarage gebaut würde. Allerdings hat der Drogeriemarkt dm diese Alleinlage abgelehnt. Andere Drogeriemärkte, wie zum Beispiel Rossmann, haben kein Interesse am Standort Eppelborn.

Die Fläche am Güterbahnhof wurde 2017 bereits von der Landesplanung abgelehnt und befindet sich außerdem in einem hochwassergefährdeten Gebiet.

Die Analyse zeigt, „dass mit Ausnahme der Fläche am Hierscheider Graben im Gebiet von Eppelborn kein Standort vorhanden ist, der sich für die Umsetzung des gesamten Planungsvorhabens eignet.“, so der Gutachter.

 

Wirkt sich die Ansiedlung eines Einkaufszentrums negativ auf das Geschäft der bereits vorhandenen Märkte aus?

Dies wurde im Gutachten ausführlich untersucht, denn auch wir wollen nicht, dass die Ansiedlung zu Strukturschädigungen im Ortskern führt und sich negativ auf die dort befindlichen Geschäfte auswirkt. Hierzu stellt der Gutachter fest: „Die durch das Vorhaben hervorgerufenen Umsatzumverteilungsquoten liegen in dem Sortiment Nahrungs- und Genussmittel an den betroffenen Standorten im Untersuchungsraum zwischen 1 bis maximal 3 %. Vielfach werden aber Umverteilungswerte unterhalb der Schwelle der Nachweisbarkeit erreicht. Negative Auswirkungen auf den Ortskern von Eppelborn sind nicht zu erwarten. Vielmehr würde durch das Vorhaben ein Teil der bislang abfließenden Kaufkraft zurückgewonnen“.

 

 

Wird es durch die Ansiedlung des Einkaufszentrums zu erheblichen verkehrsrechtlichen Beeinträchtigungen kommen?

Nein!

Das Verkehrsgutachten besagt: „Im Zuge der L 302 Schlossstraße wird sich das Verkehrsaufkommen durch die zusätzlichen Verkehre der geplanten Nutzungen um rund 850 Fahrzeuge pro Tag erhöhen. In Bezug auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der aktuellen Straßenverkehrszählung des Landesbetriebes für Straßenbau von rund 5.400 Fahrzeugen am Tag ist dies eine prozentuale Erhöhung von rund 16 %, was im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit als unproblematisch angesehen wird.

 

Wird es durch die Ansiedlung des Einkaufszentrums zu einer erhöhten Lärmbelästigung kommen?

Die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen wurden im Rahmen des Gutachtens untersucht und berechnet.

Untersucht wurden dabei insbesondere die von dem Parkverkehr der Kunden ausgehenden Geräuschemissionen, die Fahr- und Ladegeräusche der LKW, die Geräuschemissionen bei der Abholung der Abfallcontainer sowie der An- und Abfahrtsverkehr auf den öffentlichen Verkehrsflächen. 

Außerdem wurden die an den Immissionsorten in der Nachbarschaft verursachten Geräuschimmissionen durch eine Schallausbreitungsberechnung ermittelt.

Die umfangreichen Untersuchungen und Berechnungen haben ergeben, dass alle zu erwartenden Emissions- und Immissionswerte auch nach der Marktansiedlung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eingehalten werden.

Nachts sind keine Spitzenpegel zu erwarten. Das vorliegende Gutachten empfiehlt, die Anlieferungsrampe einzuhausen. Eine Nachtanlieferung findet grundsätzlich nicht statt.

 

Was sind die Folgen für den Hochwasserschutz?

Im Rahmen des hydrologischen Gutachtens wurde die Vorbemessung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgenommen. Hier wird die Fläche unter dem geplanten Parkplatz genügen, um ausreichend Wassermengen aufzufangen und gedrosselt abzugeben. Laut Gutachten wird diese Einrichtung für die Anwohner der Schlossstraße und der Allwies einen deutlich besseren Schutz vor Starkregenereignissen bedeuten als bisher.  

 

Bürgermeister Andreas Feld: „Wir nehmen die Bedenken aus der Bevölkerung ernst und informieren die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken für und unseren Ort zu einem attraktiven Einkaufsstandort weiterentwickeln!

 

Alle Fachgutachten sowie weitere Infos können HIER eingesehen werden.

Veröffentlicht am  01.03.2024
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