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Fristverlängerung für Umtausch alter Führerschein-Dokumente

Ursprünglich sollte die Frist zum Umtausch der alten Führerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1957 im Januar 2022 beendet sein. Nun ist eine Verlängerung der Frist vorgesehen. Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Dies betrifft ca. 43 Millionen Dokumente – die Fahrerlaubnis selbst ist davon unberührt. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umtauschen. Diese Frist möchte der Bundesrat aufgrund der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschieben. Betroffene sollen keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein angesichts der aktuellen Corona-Situation noch nicht rechtzeitig umtauschen konnten. Über eventuelle weitere Fristverlängerungen wird hier im Nachrichtenblatt informiert.

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1 2022 (verlängert bis 19. Juli 2022)

1959 – 1964

19.1.2023

1965 – 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

 

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der

Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.1.2026

 

2002 – 2004

19.1.2027

 

2005 – 2007

19.1.2028

 

2008

19.1.2029

 

2009

19.1.2030

 
Veröffentlicht am 11.2.2022
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