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Härtefallhilfen für Privathaushalte

 Nach der Einführung der gesetzlichen Strom-, Gasund Wärmepreisbremsen werden nun auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen und von einem besonders starken Preisanstieg betroffen sind, entlastet. Aktuell laufen die Arbeiten zum IT-basierten Antragsverfahren mit Hochdruck.

 

Mit den Härtefallhilfen sollen die Mehrkosten bei den Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021, dem sog. Referenzpreis, hinausgehen. Die Härtefallhilfen für Privathaushalte können für die Energieträger: Heizöl, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks beantragt werden.

 

Von den Kosten, die über die Verdoppelung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80% erstattet. Die Antragsplattform soll voraussichtlich Anfang Mai 2023 zur Verfügung stehen. Das saarländische Wirtschafts- und Energieministerium informiert hierzu ausführlich auf seiner Internetseite unter: www.saarland.de/privathaushalte.

Ihr Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
 

Veröffentlicht am  21.4.2023
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