„Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und die meisten Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wissen schon, was sie nach der Schulzeit machen wollen. Ob Ausbildung oder Studium, es steht eine große Veränderung an. Doch wie läuft das in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Uni- oder Ausbildungsstart mit dem Kindergeld? Haben Eltern auch in diesen Monaten und darüber hinaus Anspruch auf Kindergeldzahlungen?
Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Allerdings kann auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder dem Abschluss der Schulausbildung weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulabschluss nicht immer sofort nahtlos weitergeht, besteht die Möglichkeit, Kindergeld während einer Übergangsphase von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zu erhalten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland wie dem Freiwilligendienst aller Generationen oder dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie online unter www.familienkasse.de. Dort können Sie Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochladen. Für telefonische Anfragen steht Ihnen die Familienkasse unter der kostenfreien Nummer 0800 4 5555 30 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.„
Ihr Bürgermeister
Andreas Feld