Seit Montag, 9.Mai 2022, haben sich die Verfahrensabläufe für Geflüchtete aus der Ukraine zur Erlangung des Aufenthaltstitels geändert: Bereits in der Landesaufnahmestelle registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können ab sofort in einer als Großraumbüro eingerichteten Zelthalle (gegenüber Pommernstraße 1 in Lebach) ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen, um ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erhalten.
Die Vorsprache ohne Termin ist täglich von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.
Wichtig: Voraussetzung ist, dass bereits eine Registrierung in Lebach vorliegt.
Zum allgemeinen Vorgehen:
· Für die nach dem Gesetz erforderliche Sachbearbeitung wird pro Person eine gewisse Zeit benötigt, für einen Vorgang müssen zwischen 20 bis 30 Minuten eingerechnet werden.
· Bei einem reibungslosen Ablauf können insgesamt ca. 150 bis 200 Verfahren pro Tag durchgeführt werden.
· Aktuell können Geflüchtete vorsprechen, die bis zum 31.03.2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind. Für alle danach eingegangen Registrierungen wird ein neuer Vorsprachetermin fortlaufend bekannt gegeben.
· Mitzubringen sind die Registrierungsbescheinigung sowie alle vorhandenen IdentitätsNachweise wie Pässe, Identitäts-Karten, Führerschein, sonstige Urkunden.
· Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn deren vollständige Unterlagen vorgezeigt werden.
· Im Rahmen der Vorsprache ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höherer Standards) verpflichtend.
· Es wird darum gebeten, die Vorsprache nur mit einem aktuellen negativen Testzertifikat vorzunehmen. Entsprechende Testangebote stehen in den jeweiligen Kommunen in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Eine weitere Testmöglichkeit besteht zusätzlich unmittelbar an der Bearbeitungshalle.“
Erläuterung:
Die Erlangung eines Aufenthaltstitels ist notwendig um ab Juni/Juli weiterhin Sozialleistungen zu erhalten. Geplant ist, dass ab 1. Juni 2022 die geflüchteten Menschen von der Zuständigkeit des Kreissozialamts zum Jobcenter wechseln. Dementsprechend ist es notwendig, dass alle Personen, die im Februar/März nach Deutschland gekommen sind, sich in den nächsten Tagen/Wochen in Lebach melden. Wenn der Aufenthaltstitel erteilt ist, müssen die Flüchtlinge Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen und dort Anträge auf Sozialleistungen stellen.
Bitte helfen Sie mit und informieren Sie die Flüchtlinge (die bis 31.März 2022 nach Deutschland gekommen sind), dass sie in den nächsten Tagen/Wochen nach Lebach fahren müssen, um den Aufenthaltstitel zu erhalten und erinnern Sie sie daran, dass sie danach auch Kontakt zum Jobcenter aufnehmen.
Sofern die Geflüchteten dies nicht machen, müssen sie damit rechnen, dass sie spätestens ab Juli/August kein Geld mehr erhalten werden.
EINLADUNG: Runder Tisch: „Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen“
Gemeinsam laden Bürgermeister Andreas Feld und die ehrenamtliche Integrationsbeauftragte der Gemeinde Eppelborn, Sigrid Schmitt, am Dienstag, den 24. Mai 2022, um 18.00 Uhr zu einem runden Tisch mit dem Thema „Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen“ ein. Das Treffen findet nach aktuellen Planungen im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Eingeladen sind alle Mitglieder des ehrenamtlichen Flüchtlingsnetzwerks, aber auch alle, die ukrainische Flüchtlinge als Vermieter, Bekannte und/oder Nachbarn betreuen und unter anderem bei Behördengängen, Schulanmeldungen etc. unterstützen. An diesem Abend gibt es die aktuellsten Informationen zu den aktuellen Zuständigkeiten und den nötigen Vorgehensweisen. Außerdem sollen die Vernetzung aller Beteiligten und der Meinungsaustausch im Mittelpunkt des Treffens stehen.
Aus organisatorischen Gründen wird um eine Voranmeldung unter Tel.: (06881)969-129 oder Girnus.heiko@eppelborn.de gebeten.