Satzung der Gemeinde Eppelborn über den Kostenersatz für die Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eppelborn

Gemäß § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863) und § 45 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. […]

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ in der Gemeinde Eppelborn

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS, SOWIE DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt […]

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES PARALLEL ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AUF DEM ROTENBERG, 2. BAUABSCHNITT“ IN DER GEMEINDE EPPELBORN, ORTSTEIL DIRMINGEN

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGb Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Rotenberg, 2. Bauabschnitt“ beschlossen. Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung […]

Haushaltssatzung der Gemeinde Eppelborn für die Jahre 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086, 1087), hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn am 09.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:   Haushaltsjahr                                  […]

Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt nach Bundesmelde- und Soldatengesetz

Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Alters- und Ehejubiläen Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o. Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen oder Einwohnern folgende Auskünfte erteilen (§ 50 Abs. 2 BMG): Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift Datum und Art des Jubiläums Die betroffene Person […]

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