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Leichte Sprache

Guten Tag liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Auf dieser Internet·Seite finden Sie Informationen über die Gemeinde Eppelborn in Leichter Sprache.

Wir freuen uns!

Wir haben eine neue Internet·Seite!

 

Wer sind wir?

Das Saarland hat 52 Kommunen.

Kommune ist ein anderes Wort für: Gemeinde.

Wir sind die Gemeinde·verwaltung Eppelborn. 

Das Gebäude der Verwaltung heißt auch Rathaus.

Unser Bürger·meister heißt Andreas Feld.

Unsere Adresse ist:

Gemeinde·verwaltung Eppelborn

Rathaus Straße 27

66571 Eppelborn

Telefon: 06881 – 9690

Ausweise beantragen

Bildquelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Wenn Sie 16 Jahre alt oder älter sind,
dann müssen Sie einen Personal·ausweis haben.
Oder einen Reise·pass.
Das steht so im Gesetz.

Diese Ausweise müssen Sie beim Bürger·amt beantragen.

Ihr Ausweis ist 2 bis 3 Wochen später fertig.
Dann können Sie Ihren Ausweis im Bürger·amt abholen.
Sie müssen selbst zum Bürger·amt kommen.

Sie können auch eine andere Person zum Bürger·amt schicken.
Damit diese Person Ihren Ausweis abholt.
Diese Person braucht dann eine Vollmacht von Ihnen.
Das ist ein Papier.
In dem Papier steht: Die Person darf Ihren Ausweis im Bürger·amt abholen.

Man kann auch einen Personal·ausweis oder einen Reise·pass
für ein Kind beantragen.
Wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist.
Das müssen die Sorge·berechtigten machen.

Sorge·berechtigte sind Menschen, die für das Kind sorgen müssen.
Bis das Kind erwachsen ist.
Die Sorge·berechtigten sind meistens die Eltern.

Einen gültigen Kinder·reise·pass kann man verlängern.
Dann ist der Kinder·reise·pass länger gültig.
Und man kann ein neues Bild reinmachen.
Das geht aber nur, wenn das Kind noch keine 13 Jahre alt ist.
Das muss man auch beim Bürger·amt machen.

Der Personal·ausweis und der Reise·pass
sind nur eine bestimmte Zeit lang gültig.
Wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 6 Jahre
Wenn Sie älter als 24 Jahre sind: 10 Jahre

Das Gültigkeits·datum steht auf dem Ausweis.

Wenn Sie schnell einen gültigen Ausweis brauchen,
dann können Sie beim Bürger·amt
einen vorläufigen Personal·ausweis bekommen.
Oder einen vorläufigen Reise·pass.

Vorläufig bedeutet: Der Ausweis ist nur eine Zeit lang gültig.
Sie können den Ausweis benutzen, bis der richtige Ausweis fertig ist.

Den vorläufigen Personal·ausweis oder Reise·pass
kann das Bürger·amt sofort fertig machen.

Der vorläufige Personal·ausweis ist 3 Monate lang gültig.
Der vorläufige Reise·pass ist 1 Jahr lang gültig.

Haben Sie Ihren Ausweis verloren? Oder finden Sie Ihren Ausweis nicht mehr?
Dann müssen Sie das dem Bürger·amt sagen.
Dafür müssen Sie selbst zum Bürger·amt kommen.
Dort können Sie dann einen neuen Personal·ausweis oder Reise·pass beantragen.

Fund·sachen abgeben und abholen

Menschen verlieren Sachen.
Sie lassen Sachen irgendwo liegen.
Oder sie vergessen Sachen.
Diese Sachen nennt man Fund·sachen.

Fund·sachen darf man nicht einfach behalten.
Fund·sachen muss man zurück·geben.
Oder bei der Gemeinde abgeben.

Fund·sachen können Sie beim Bürger·amt abgeben.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben,
dann können Sie auch beim Bürger·amt anrufen.
Sie können aber auch bei einem Tier·heim anrufen.
Oder das Fund·tier in einem Tier·heim abgeben.

Alle Fund·sachen und Fund·tiere
stehen im Gemeinde·blatt der Gemeinde Eppelborn.
Und auf der Internet·seite der Gemeinde Eppelborn.

Die Gemeinde hebt die Fund·sache ein halbes Jahr lang auf.
Wenn die Fund·sache dann immer noch da ist,
kann der Finder oder die Finderin
die Fund·sache bei der Gemeinde abholen.
Dann können Sie die Fund·sache behalten.

Führungs·zeugnisse beantragen

Manchmal brauchen Menschen ein Führungs·zeugnis.
Zum Beispiel, wenn eine Behörde ein Führungs·zeugnis sehen will.
Oder wenn der Arbeit·geber ein Führungs·zeugnis sehen will.
Die Behörde oder der Arbeit·geber sehen dann:
Beachtet dieser Mensch die Gesetze und Regeln.

Ein Führungs·zeugnis ist kein Schul·zeugnis.
Im Führungs·zeugnis steht, wenn ein Mensch eine Straf·tat gemacht hat.
Und der Richter ihn zu einer Strafe verurteilt hat.
Zum Beispiel zu einer Geld·strafe.
Oder zu einer Gefängnis·strafe.

Wenn im Führungs·zeugnis keine Straf·taten stehen, ist das gut.
Wenn im Führungs·zeugnis viele Straf·taten und Verurteilungen stehen,
dann ist das schlecht.

Führungs·zeugnisse gibt es für Menschen ab 14 Jahren.
Für Menschen unter 14 Jahren gibt es das nicht.

Es gibt verschiedene Arten von Führungs·zeugnissen:

Privates Führungs·zeugnis:
Dieses Führungs·zeugnis können Sie für sich selbst beantragen.

Einfaches Führungs·zeugnis:
Dieses Führungs·zeugnis braucht man manchmal für eine Behörde.
Das Führungs·zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
In dem Führungs·zeugnis stehen noch ein paar zusätzliche Informationen.
Zum Beispiel:
Sie waren im Gefängnis.
Sie mussten eine hohe Geld·strafe bezahlen.

Erweitertes Führungs·zeugnis:
Dieses Führungs·zeugnis braucht man manchmal für seinen Arbeit·geber.
Zum Beispiel, wenn man Kinder oder Jugendliche betreuen will.

Oder wenn man als Lehrerin oder Lehrer arbeiten will.

Im erweiterten Führungs·zeugnis steht:

Haben die Strafen und Verurteilungen etwas mit Kindern oder Jugendlichen zu tun?

Ein Führungs·zeugnis kann man bekommen, wenn man 14 Jahre oder älter ist.

Alle Führungs·zeugnisse kann man beim Bürger·amt beantragen.

Nach ungefähr 10 bis 14 Tagen ist das Führungs·zeugnis fertig.
Es kommt dann per Post vom General·bundes·anwalt in Bonn.
Der General·bundes·anwalt in Bonn ist für die Führungs·zeugnisse zuständig.

Sie können das Führungs·zeugnis auch im Internet beantragen.
Das brauchen Sie dafür:

  • einen elektronischen Personal·ausweis und
  • ein Karten·lese·gerät.

Der Antrag im Internet ist in schwerer Sprache geschrieben.

Heiraten

Wollen Sie heiraten?
Dann müssen Sie Ihre Heirat beim Standes·amt anmelden.

Für Einwohner der Gemeinde Eppelborn
ist das gemeinsame Standes·amt in Wemmetsweiler zuständig.
Das Standes·amt ist im Rathaus in Wemmetsweiler.

Dort können Sie sich aussuchen:

  • Wo wollen Sie heiraten?
  • Bei welchem Standes·beamten oder welcher Standes·beamtin wollen Sie heiraten?

Sie können Hochzeits·orte und Standes·beamte aus den Gemeinden Eppelborn, Illingen, Schiffweiler und Merchweiler wählen.

Die Hochzeits·orte für die standes·amtliche Trauung nennt man Trau·orte.
Trauung ist ein anderes Wort für Heirat.

An diesen Trau·orten können Sie heiraten:

  • Rathaus Eppelborn
  • Natur·erholungs·zentrum Finkenrech
  • Schloss Buseck in Bubach-Calmesweiler

Termine im Schloss Buseck können Sie frühestens 6 Monate vor der Hochzeit machen.

Telefon: 0 68 81 – 969-117 oder 0 68 81 – 969 – 123

Haben Sie Fragen zur Heirat?
Wollen Sie einen Termin für Ihre Hochzeit machen?
Oder brauchen Sie eine Heirats·urkunde?

Fragen Sie im gemeinsamen Standes·amt in Wemmetsweiler nach.
Telefon: 0 68 25 – 95 52 15
Oder im Standes·amt an Ihrem Wohn·ort.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne weiter.

Das gemeinsame Standes·amt ist im Rathaus in Wemmetsweiler.
Wemmetsweiler ist ein Orts·teil von Merchweiler.

Hund anmelden und abmelden

Wenn Sie einen Hund haben, dann müssen Sie Hunde·steuer bezahlen.
Dafür müssen Sie den Hund bei der Gemeinde anmelden.
Das müssen Sie aber erst machen, wenn der Hund älter als 3 Monate ist.

Die Anmeldung müssen Sie beim Steuer·amt machen:
Rathaus, Zimmer Nr E15
Telefon: 0 68 81 – 96 9 – 161

Sie müssen dem Steuer·amt auch melden,
wenn Sie den Hund verkauft haben.
Oder wenn der Hund gestorben ist.

Sie können die Anmeldung oder Abmeldung auch direkt übers Internet machen.

„ Hier kommen Sie direkt zum Anmelde·formular.

„ Hier kommen Sie direkt zum Abmelde·formular.

Wohnung anmelden

Wenn Sie in die Gemeinde Eppelborn umgezogen sind,
dann müssen Sie sich im Rathaus Eppelborn anmelden.

Die Anmeldung müssen Sie im Bürger·amt machen.

Für die Anmeldung haben sie 2 Wochen Zeit.

Sind noch andere Personen mit Ihnen umgezogen?
Dann müssen Sie diese Personen auch anmelden.

Wohnen Sie in einer Miet·wohnung? Oder in einem gemieteten Haus?

Dann brauchen wir eine Wohnungs·geber·bescheinigung vom Vermieter.
Das Formular für die Bescheinigung kann der Vermieter oder die Vermieterin von unserer Internet·seite herunter·laden.

Hier herunter·laden:
Wohnungs·geber·bescheinigung


Bitte bringen Sie Ihren Personal·ausweis und Ihren Reise·pass mit.
Das Bürger·amt ändert dann die Adresse auf Ihrem Personal·ausweis
und Ihrem Reise·pass.

Wenn Sie im Land·kreis Neunkirchen umgezogen sind,
dann kann das Bürger·amt auch die Adresse auf Ihrem Fahrzeug·schein ändern.

Sie müssen auch beim Bürger·amt melden, wenn Sie in Eppelborn umziehen.
Oder wenn Sie ins Ausland umziehen.

Wenn Sie ins Ausland umziehen, dann müssen Sie sich in Eppelborn abmelden.
Dafür haben Sie 1 Woche Zeit.

Wenn Sie an einen anderen Wohn·ort in Deutschland umziehen,
dann müssen Sie sich nicht in Eppelborn abmelden.
Es reicht, wenn Sie sich am neuen Wohn·ort anmelden.

Die Anmeldung und die Abmeldung kann auch eine andere Person für Sie machen.
Diese Person muss alle nötigen Unterlagen mitbringen.
Sie muss ihren Personal·ausweis mitbringen.
Und Sie muss eine Vollmacht von Ihnen mitbringen.
Das ist ein Papier.
Darin steht: Die andere Person darf die Anmeldung oder die Abmeldung für Sie machen. Sie sind damit einverstanden.

Die Vollmacht müssen Sie unterschreiben.
Sonst ist die Vollmacht nicht gültig.

Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen sind kostenfrei.

Fahr·erlaubnisse und Führerschein

Zum Auto·fahren brauchen Sie einen gültigen Führerschein.
Dafür müssen Sie sich bei einer Fahr·schule anmelden.
Dort müssen Sie Auto·fahren lernen.
Und eine Führerschein·prüfung machen.

Den Führerschein können Sie beim Bürger·amt beantragen.
Dort können Sie den Führerschein auch abholen.
Den Führerschein bekommen Sie, wenn Sie 18 Jahre alt sind.
Und wenn Sie die Führerschein·prüfung bestanden haben.

Begleitetes Fahren

In Deutschland kann man den Führerschein auch schon machen,
wenn man noch keine 18 Jahre alt ist.

Mit 17 Jahren können Sie begleitetes Fahren machen.
Das bedeutet: Sie dürfen Auto fahren.
Wenn Sie den Führerschein Klasse B schon haben
Es muss aber mindestens eine Person mitfahren.

Diese Person müssen Sie beim Bürger·amt anmelden.
Das Bürger·amt schreibt auf:
Sie dürfen Auto·fahren, wenn diese Person mitfährt.

Diese Person muss 30 Jahre alt sein.
Sie muss mindestens 5 Jahre lang einen gültigen Führerschein Klasse B haben.
Und sie darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.

In Flensburg ist das Fahr·eignungs·register.
Früher hat man Verkehrs·sünder·kartei gesagt.
Dort steht drin, wenn Auto·fahrer sich nicht an die Verkehrs·regeln gehalten haben. Und Straf·punkte bekommen haben.
Wenn man 8 oder mehr Straf·punkte hat, ist der Führerschein weg.

Beim begleiteten Fahren müssen Sie einen gültigen Ausweis dabei haben.
Zum Beispiel Ihren Personal·ausweis. Oder Ihren Reise·pass.

Das begleitete Fahren gibt es nur in Deutschland.

Wenn Sie den Führerschein verloren haben

Wenn Sie den Führerschein verloren haben,
dann müssen Sie sofort beim Bürger·amt Bescheid sagen.
Dort bekommen Sie einen Ersatz·führerschein.

Andere Fahr·erlaubnisse

Fahrer·karte
Beim Bürger·amt kann man auch eine Fahrer·karte bekommen.
Eine Fahrer·karte braucht man zum Beispiel, wenn man LKW·Fahrer ist.

Internationaler Führerschein
In manchen Ländern reicht der deutsche Führerschein nicht, wenn man dort Auto fahren will. Dann braucht man zusätzlich einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem deutschen Führerschein.

Die Bilder sind von:

  • Bundesdruckerei:
    Ausweise beantragen (Personalausweis):
  • Wikipedia:
    Ausweise beantragen (Reisepässe),
  • Bundes justiz amt:
    Führungszeugnis
  • leicht gesagt – Agentur für leichte Sprache, Kapellenstrasse 16, 66589 Merchweiler:
    Anmeldeformular
  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Bremen

Übersetzt in Leichte Sprache von:

  • leicht gesagt – Agentur für leichte Sprache, Kapellenstrasse 16, 66589 Merchweiler
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