Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brunnenstraße Wiesbach“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, Gemeinde Eppelborn, Ortsteil Wiesbach
hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Eppelborn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Brunnenstraße Wiesbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brunnenstraße Wiesbach“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis und praxisnaher Wohnung geschaffen werden.
Orientierend an der vorhandenen Nutzungsstruktur wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, um ein harmonisches Einfügen des späteren Vorhabens zu gewährleisten.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Eppelborn stellt das Plangebiet als Mischbaufläche dar und wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteils Wiesbach an der Brunnenstraße. Die ca. 0,23 ha große Fläche in der Gemarkung Wiesbach Flur 5 umfasst das Flurstück 97/6. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
In seiner Sitzung am 15.06.2023 hat der Rat der Gemeinde Eppelborn den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Brunnenstraße Wiesbach“ einschl. Vorhaben- und Erschließungsplan im Zeitraum
vom 10. Juli 2023 – 10. August 2023
während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn, Zimmer 211, zu jedermanns Einsicht offenliegt. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 15:30, Dienstag von 8:00 bis 12:00 sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.eppelborn.de/bekanntmachungen/offenlagen eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift, per Post oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde@eppelborn.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemeinde Eppelborn, den 30. Juni 2023
Der Bürgermeister

Dr. Andreas Feld