Suche
Close this search box.

Projekt „Hierscheider Graben“

Innenministerium verweigert 13 Millionen-Investition in Eppelborn und die Ansiedlung des Drogeriemarktes dm

 

Scheinbar leben wir in einer Welt, in der ein Wort dann doch nicht mehr ein Wort ist. 
Scheinbar leben wir in einer Welt, in der politische Spielchen wichtiger sind als die Entwicklung einer ganzen Kommune.

Jedenfalls fällt es schwer, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, wenn wir über die potenzielle Ansiedlung von Einkaufsmärkten am Hierscheider Graben zwischen Eppelborn und Hierscheid reden:

Wie jede andere Kommune im Saarland braucht auch Eppelborn einen klaren Plan für die Zukunft. Wie wollen wir uns entwickeln? Was brauchen wir vor Ort – gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel? 

Es kann nur eine Antwort geben: Wer hier lebt, soll auch im höheren Alter noch vor Ort einkaufen können.

Dazu braucht es eine zukunftsfähige, gesicherte Nahversorgung vor Ort, denn ich will, dass die Menschen auch künftig ihre Lebensmittel wie Brot und Wurst, Obst und Gemüse hier einkaufen können. Ein Drogeriemarkt fehlt uns gänzlich und alle bestehenden Märkte haben keinerlei Erweiterungsperspektive. Ein Vergleich mit dem Angebot in unseren Nachbarkommunen, wie Lebach, Illingen und Tholey, sagt alles.

Bereits jetzt geht uns die Hälfte der Kaufkraft verloren. Das bedeutet: Jeder zweite Euro der Eppelbornerinnen und Eppelborner wird woanders ausgegeben! Wir müssen dringend handeln: heute für morgen.

Deshalb haben wir die verschiedensten Standorte in der Gemeinde und gerade im Ortskern von Eppelborn sorgfältig geprüft. Viele Flächen sind für die Investoren und auch Marktbetreiber uninteressant. Leerstände sind zu klein, ungeeignet, haben keine oder nur wenige Parkplätze oder werden nicht vermietet. So haben wir uns auf die Freifläche am Hierscheider Graben geeinigt – zu der es, auch nach mehrfacher intensiver fachlicher Prüfung, keine Alternative gibt. Der Standort steht im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan. Denn wir wussten, dass wir Eppelborn und seinen Bürgerinnen und Bürgern damit eine gute Zukunft geben würden. Das weitere Verfahren haben wir stets mit dem Innenministerium abgestimmt.

 

Umso stolzer waren wir, als uns ein Investor zugesagt hat. Er will in unsere Gemeinde 13 Millionen Euro investieren. Es ist die größte Investition in unsere Heimat in diesem Jahrhundert. Mit Edeka, Lidl und dm bestehen bereits feste Zusagen für eine Ansiedlung. Umso froher waren wir, als uns das Innenministerium bereits im April 2022 die schriftliche Zusage und die grundsätzliche Zustimmung zum Projekt gab, sodass wir diese Investition umsetzen können.

Jetzt haben wir Post aus Saarbrücken bekommen. Das Innenministerium verweist darauf, aus der Vorgängerregierung keine ausreichende Aktenlage zu haben – und will von der schriftlichen Zusage auf höchster Ebene nichts mehr wissen. Ein Mitarbeiter der Landesplanung sagte uns bei einem gemeinsamen Projekttermin im Rathaus, sogar in Anwesenheit des Gewerbevereinsvorsitzenden und seines Vertreters: „Die Regierung hat halt gewechselt, die neue sieht es anders und will es nicht.“ Eine Alternative nennen sie uns nicht.

Ich will als Bürgermeister unsere Heimat weiterentwickeln. Ich will, dass Eppelborn lebenswert bleibt. Das Projekt Hierscheider Graben ist hierzu ein wichtiges Puzzleteil. Uns bleibt keine andere Wahl, als rechtliche Schritte gegen das Innenministerium zu prüfen. Dieser Vorgang beunruhigt mich umso mehr, da wir auf kommunaler Ebene große Einigkeit haben – und zwar parteiübergreifend. Bereits 2017 hat das Innenministerium einen anderen Standort für ein solches Vorhaben abgelehnt und so bleibt uns jetzt ausschließlich die Freifläche am Hierscheider Graben, um dieses Vorhaben umzusetzen und die Nahversorgung in Eppelborn langfristig zu sichern und attraktiv zu machen.

 

Ich stehe für Transparenz. Deshalb haben meine Mitarbeiter und ich nachfolgend alles, was es zum Projekt „Hierscheider Graben“ gibt, anhand einer Chronik mit den wichtigsten Dokumenten, für Sie zusammengetragen. Damit kann sich jeder selbst ein Bild machen. Manch einer liest daraus Willkür. In Anbetracht dessen, dass in den letzten Jahren Projekte dieser Art in anderen Kommunen ohne Probleme umgesetzt werden konnten, kann ich das Vorgehen der Landesplanung in unserem Fall nicht nachvollziehen. Es kann nicht sein, dass das Ministerium willkürlich eine Entscheidung zulasten einer ganzen Kommune und ihrer Bürgerinnen und Bürger trifft. Aus diesem Grund müssen wir gegen diese Entscheidung Einspruch erheben!

Chronik des Projektes

Einzelhandelszentrum Hierscheider Graben

 

Wichtig fürs Verständnis: zu diesem Projekt gibt es zwei parallel laufende Verfahren

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung (betrifft ausschließlich Hierscheider Graben)
  2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppelborn (betrifft das gesamte Gemeindegebiet inklusive der Fläche am Hierscheider Graben)

 

·         05.01.2022 Antrag der K & K Immo GmbH & Co. KG, Wadern, auf Erstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums im Bereich „Hierscheider Graben“

·         17.01.2022 Beratung des Antrag in den Ortsräten Eppelborn (8 Ja-, 1 Nein-Stimme) und Hierscheid (8 Ja-Stimmen , 1 Enthaltung)

·         20.01.2022 Beratung im Gemeinderat: Einstimmige Zustimmung zum Antrag der K & K Immo GmbH & Co. KG

 

·         Beschluss zur Verkauf gemeindeeigener Grundstücke an die K & K Immo GmbH & Co. KG, Wadern

o   17.01.2022 Ortsrat Hierscheid: 8 Ja-Stimmen , 1 Enthaltung

o   17.01.2022 Ortsrat Eppelborn: 8 Ja-, 1 Nein-Stimme

o   20.01.2022 Gemeinderat: einstimmig

 

·         Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

o   17.01.2022 Ortsrat Hierscheid: 8 Ja-Stimmen , 1 Enthaltung

o   17.01.2022 Ortsrat Eppelborn: 8 Ja-, 1 Nein-Stimme

o   20.01.2022 Gemeinderat: einstimmig

·         25.02.2022: Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

  • Rücksprache mit der Landesplanung und dem Innenministerium und Übereinkunft, dass kein Textilgeschäft & keine Physiotherapiepraxis im neuen EKZ Gewerbe betreiben darf, da für diese Gewerbe kleinere Flächen auch im Ortskern zur Verfügung stehen. Dies geht aus dem Mailverlauf hervor. Es wurde entsprechend gehandelt und von Textilmarkt sowie Physiopraxis abgesehen. Wie mit der Landesplanung besprochen und vereinbart hat man sich dann auf einen Lebensmittelvollsortimenter (EDEKA), Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriemarkt (dm) festgelegt, wie auf diesem Plan zu erkennen.
 

·        Erarbeitung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch das Büro ARGUS CONCEPT, Homburg, im Auftrag der K & K Immo GmbH & Co. KG, Wadern

 

·         Beschluss zur Annahme des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Bürger

o   21.03.2022 Ortsrat Hierscheid: 4 Ja-Stimmen , 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen

o   21.03.2022 Ortsrat Eppelborn: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

o   24.03.2022 Gemeinderat: einstimmig bei 7 Stimmenthaltungen

·         01.04.2022: Schriftliche Zustimmung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hierscheider Graben“ (Entwurfsstand 11.03.2022) durch den Leiter der Obersten Landesbaubehörde  zu diesem BPlan und der dazugehörigen Begründung

·         01.04.2022: Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse und der frühzeitigen Anhörung der Bürger (Offenlage)

·         11.04.2022 – 12.05.2022 Erste Offenlage; parallel dazu frühzeitige Beteiligung der Behörden

 

·         Erarbeitung von Fachgutachten:

o   Schalltechnische Beurteilung

o   Verkehrsgutachten

o   Vorbemessung eines Regenrückhaltebeckens

o   Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Eppelborn

o   Verträglichkeitsanalyse des geplanten Einzelhandelsprojektes

 

·         Vorstellung der Fachgutachten  

o   01.03.2023 Ortsrat Hierscheid: Kenntnisnahme

o   01.03.2023 Ortsrat Eppelborn: Kenntnisnahme

o   08.03.2023 Bürgerversammlung in der Hirschberghalle

o   09.03.2023 Gemeinderat: Kenntnisnahme

 

o   bis dato: Bereitstellung der Fachgutachten auf der Homepage der Gemeinde

 

·         Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, Weiterführung des Verfahrens

o   14.04.2023 Ortsrat Hierscheid: 6 Ja-Stimmen , 1 Nein-Stimme

o   14.04.2023 Ortsrat Eppelborn: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

o   19.04.2023 Gemeinderat: 17 Ja-Stimmen, 12 Stimmenthaltungen

·         21.04.2023: Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse und der Anhörung der Bürger (Offenlage)

·         02.05.2023 – 16.06.2023 Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hierscheider Graben“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans (inkl. Begründung); parallel dazu Beteiligung der Behörden

 

·         13.06.2023 – Landesplanung rät von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hierscheider Graben“ sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung in der Gemeinde Eppelborn ab. Die Landesplanung begründet ihre Entscheidung nur unzureichend und unter Berücksichtigung bereits überholter Informationen. Das Dokument ist übersät mit Rechtschreibfehlern, sogar im Briefkopf.

 

·         21.06.2023: Gesprächstermin mit der Landesplanung und dem Staatssekretär zur Abstimmung und weiteren Vorgehensweise bzgl. „Hierscheider Graben“. Hier wurde vereinbart eine Standortalternativenprüfung zu veranlassen um nachzuweisen, dass es keine anderen geeigneten Flächen mehr im Zentrum von Eppelborn gibt.

 

·         20.07.2023: Information des Gemeinderats zum Stand der Planung und der Tatsache, dass die Landesplanung entgegen ihrer ursprünglichen Zusage, ihre Zustimmung zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums am Standort „Hierscheider Graben“ in Frage stellt.

 

  • Dezember 2023: Gemeinde reicht die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (inklusive dem Gebiet Hierscheider Graben) bei der Landesplanung zur Genehmigung ein. Über die Fläche am „Hierscheider Graben“ sollte nach Rücksprache mit der Landesplanung aber in diesem Verfahren nicht entschieden werden.

 

·         18.01.2024: Ergebnis der Standortalternativenprüfung liegt vor und besagt, dass außer am „Hierscheider Graben“ in der Nähe des Ortszentrums keine geeigneten Flächen zur Umsetzung des Planungsvorhabens vorhanden sind. Das Ergebnis wurde umgehend der Landesplanung zur Verfügung gestellt, um dies beim Verfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hierscheider Graben mit paralleler Flächennutzungsplanänderung“ zu berücksichtigen

·         22.01.2024: Eingang des Bescheids der Landesplanung über die Teilgenehmigung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppelborn mit Ablehnung der Fläche „Hierscheider Graben“ ohne die Standortalternativenprüfung im parallel laufenden Verfahren zu berücksichtigen.

Landesplanung verwehrt Eppelborn, was anderen Kommunen zugestanden wird

Die Landesplanung rät aufgrund der nicht integrierten Lage des Standortes „Hierscheider Graben“ von der Umsetzung des Projektes ab. Dass die Landesplanung gerade aber diesbezüglich in den vergangenen Jahren oft im Sinne zahlreicher Kommunen entschieden hat und das Integrationsgebot, auf das sie sich in unserem Fall beruft, weniger streng in die Betrachtung hat einfließen lassen, belegen zahlreiche Beispiele ähnlicher, bereits umgesetzter Projekte:

 

Grundsätzlich sieht der Landesentwicklungsplan nämlich vor, dass „insbesondere in Städten und Gemeinden, in denen infolge fehlender Flächenpotenziale in den Innenstadtlagen keine Standorterweiterungen oder Neuansiedlungen möglich sind, sog. „Ergänzungsstandorte“ in Betracht gezogen werden sollten.“ (Die relevanten Passagen aus dem LEP finden Sie hier). Warum sich die Landesplanung in den oben dargestellten Fällen anderer Gemeinden diesem Grundsatz bedient und ihn in unserem Fall völlig außer Acht lässt, verstehen auch wir nicht, da die Standortalternativenprüfung ja eindeutig belegt, dass für das EKZ „Hierscheider Graben“ kein anderer Standort als die Fläche zwischen Eppelborn und Hierscheid in Frage kommt. 

Auch die Einzelhandelsunternehmen, die das Einkaufszentrum beziehen möchten, haben bestätigt, dass sie ihre Filialen ausschließlich am geplanten Standort eröffnen möchten und es für sie in Eppelborn keinen Alternativstandort gibt.

 

In den vergangenen Tagen haben wir alles versucht, um an einem Klageweg vorbei – und da gibt es mehrere Möglichkeiten – die Realisierung des Projektes voranzutreiben, doch leider zeigte das Ministerium keine Gesprächsbereitschaft. Wir werden nun rechtliche Schritte einleiten müssen, denn es ist nachweislich so, dass der Standort am Hierscheider Graben die einzige uns bleibende Möglichkeit darstellt, die Nahversorgung in Eppelborn langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig wird eine schriftliche Standortzusage nicht eingehalten und die Landesplanung entscheidet in unserem Fall entgegen der üblichen Handlungspraxis für solche Verfahren und das können wir nicht einfach hinnehmen.

 

Veröffentlicht am  07.02.2024
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner