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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Pflanzliche Abfälle dürfen generell nicht mehr verbrannt werden - auch nicht in den Monaten März und Oktober.

Das Verbrennen von Abfällen außerhalb der dafür genehmigten Anlagen ist generell verboten. Einzige Ausnahme waren noch bis Mai 2024 pflanzliche Abfälle, wobei hier das Verbrennen in der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) aus dem Jahr 1999 geregelt war. Unter bestimmten Voraussetzungen durften demnach pflanzliche Abfälle in den Monaten März und Oktober verbrannt werden. Diese Verordnung wurde nun mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 2. Mai 2024 aufgehoben, das heißt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist seither generell und ohne Ausnahme verboten.

Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Grüngut bestehen:

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