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Verkehrsrechtliche Anordnung Gemeinde Eppelborn – Betreffend die Ortsteile Eppelborn, Habach, Bubach-Calmesweiler

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit
§ 7 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) in den jeweils gültigen Fassungen, wird folgende VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG erlassen:

Der Feldweg zwischen Bubach-Calmesweiler, Eppelborn und Habach ist nicht mehr für den PKW Verkehr „werktags frei“ gegeben. Die entsprechende Zusatzzeichen (ZZ) werden an allen Zufahrten entfernt.

Die beiden bestehenden Verkehrszeichen (VZ) 101 StVO „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzzeichen „Wanderer“ werden ausgetauscht und durch das VZ 133-10 StVO „Fußgänger“ ersetzt.

An der Zufahrt zum „Rosenhof“ über die Pastor-Vogt-Straße wird das ZZ 1028-33 „Zufahrt bis Rosenhof frei“ gegen das Zusatzzeichen Land- u. Forstwirtschaftlicher Verkehr ausgetauscht.

An der Zufahrt zum Hirschberger Hof über die Straße Zum Hirschberg wird das ZZ 1028-33 „Zufahrt bis Hirschberger Hof frei“ gegen das Zusatzzeichen Anlieger und Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei ausgetauscht.

An der Zufahrt zum „Steffeshof“ über die Dompstraße wird das ZZ 1028-33 „Zufahrt bis Steffeshof frei“ gegen das Zusatzzeichen Anlieger und Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei ausgetauscht.

Erst nach den jeweiligen Höfen wird die Durchfahrt mit VZ 250 StVO i.V. m. dem Zusatzzeichen „Land- u. forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ und dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO „Radfahrer frei“ untersagt.

Folgende Verkehrszeichen entfallen:

2 x VZ 274-30 StVO im Bereich „Scheibenkreuz“

1 x VZ 274-30 StVO Feldwirtschaftsweg von Habach kommend

Die Anordnung tritt mit dem Aufbau der Verkehrszeichen in Kraft.


Eppelborn, 25.10.2024

Der Bürgermeister

Dr. Andreas Feld

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