Im Einfahrtsbereich der Straße „Zum Hirschberg“ in 66571 Eppelborn, Ortsteil Bubach-Calmesweiler wird in Höhe der Anwesen Nr. 1 bis Nr. 3 sowie Nr. 4 und Nr. 5a zunächst für den Zeitraum von 3 Monaten ein eingeschränktes Halteverbot gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 7 Straßenverkehrszuständig-keitsgesetz (StVZustG) in den jeweils gültigen Fassungen mit folgender Beschilderung angeordnet:
– mobile Verkehrszeichen (VZ) 286-10 und 282-20 StVO (eingeschränktes Halteverbot, Rechtsaufstellung, Anfang bzw. Ende).
Die Anordnung tritt mit dem Aufbau der Verkehrszeichen in Kraft.
Eppelborn, 10.01.2025
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld