Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen wie Satzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ortsräte, Verkehrspolizeiliche Anordnungen usw. der Gemeinde Eppelborn.
Sitzung des Ortsrates Macherbach am 21. Januar 2025
Die Sitzung ist öffentlich und findet statt am Dienstag, dem 21. Januar 2025, um 19:30 Uhr im Bürgerhaus Macherbach. Folgende Punkte stehen auf der
Verkehrsrechtliche Anordnung Gemeinde Eppelborn – betreffend Ende des Dorfplatzes in Bubach-Calmesweiler
Am Ende des Dorfplatzes in 66571 Eppelborn, Ortsteil Bubach-Calmesweiler, Illtalstraße wird eine Fläche zum Parken für Pkw` zunächst für den Zeitraum von3 Monaten gemäß §§
Verkehrsrechtliche Anordnung Gemeinde Eppelborn – Betreffend Straße „Zum Hirschberg“ Bubach-Calmesweiler
Im Einfahrtsbereich der Straße „Zum Hirschberg“ in 66571 Eppelborn, Ortsteil Bubach-Calmesweiler wird in Höhe der Anwesen Nr. 1 bis Nr. 3 sowie Nr. 4 und
Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe an Parteien und Wählergruppen anlässlich der am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.06.2024 (BGBl. I S.
Verkehrsrechtliche Anordnung Gemeinde Eppelborn – Betreffend die Ortsteile Eppelborn, Habach, Bubach-Calmesweiler
Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit§ 7 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) in den jeweils gültigen Fassungen, wird folgende VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG erlassen:
Amtliche Bekanntmachung: Veröffentlichung Jahresrechnung 2021
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters für den gleichen Zeitraum In seiner Sitzung am 10.10.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Amtliche Bekanntmachhung: Beteiligungsbericht 2021 der Gemeinde Eppelborn
Aufgrund des § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Un-ternehmen in einer Rechtsform
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt nach Bundesmelde- und Soldatengesetz
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Alters- und Ehejubiläen Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o.
Fristverlängerung für Umtausch alter Führerschein-Dokumente
Ursprünglich sollte die Frist zum Umtausch der alten Führerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1957 im Januar 2022 beendet sein. Nun ist eine Verlängerung der