Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen wie Satzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ortsräte, Verkehrspolizeiliche Anordnungen usw. der Gemeinde Eppelborn.
Satzung der Gemeinde Eppelborn über den Kostenersatz für die Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eppelborn
Gemäß § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August 2025
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ in der Gemeinde Eppelborn
BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS, SOWIE DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 ABS. 1
BEBAUUNGSPLAN „AUF DEM ROTENBERG, 2. BAUABSCHNITT“ IN DER GEMEINDE EPPELBORN, ORTSTEIL DIRMINGEN
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES PARALLEL ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AUF DEM ROTENBERG, 2. BAUABSCHNITT“ IN DER GEMEINDE EPPELBORN, ORTSTEIL DIRMINGEN
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGb Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Eppelborn für die Jahre 2025 und 2026
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086,
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt nach Bundesmelde- und Soldatengesetz
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Alters- und Ehejubiläen Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o.